Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.

Auf der Grundlage der Kostenrechnung der kommunalen Verkehrsüberwachung 2017 (Überschuss 271.334,32 €) stehen für das Jahr 2018 Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 27.133,43 € zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können.

Den Schulen im Landkreis Friesland können Fördermittel in Höhe von 10.465 €  zugewiesen werden. Der auszuzahlende Betrag erreicht damit einen Anteil von über 75 % an den von den Schulen insgesamt beantragten Zuschüssen.

Weitere Zuschussnehmer sind die Weser-Ems Busverkehr GmbH, die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V., Verkehrsverbund Ems-Jade sowie die Gemeinde Bockhorn und die Stadt Varel. Außerdem werden eigene Maßnahmen, die von den Sachbearbeitern Prävention der Polizeikommissariate durchgeführt werden, finanziert. Für die genannten Institutionen steht ein Betrag von insgesamt 16.675,00 € zur Auszahlung zur Verfügung.

Die aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt erwachsene Fallzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.341 Verstöße reduziert (2016: 46.190 Geschwindigkeitsverstöße/ 2017: 43.849).

Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.

 

Auf Nachfrage von KTAe Bödecker antwortet Herr Hinrichs, dass sämtliche Daten zu den Testeinsätzen der beiden semistationären Verkehrsüberwachungsanlagen (der Versuch mit der Anlage der Fa. Jenoptik-Robot läuft noch bis 22.06.) für die Sitzung des Fachausschusses im September aufbereitet werden.

 

KTA Krettek fragt nach dem Verkehrssicherheitsprogramm „Junge Fahrer“ und bittet um Aufklärung, aus welchem Grunde der Teilnehmerbeitrag von 15,00 € nicht durch entsprechende Bezuschussung des Programms aus diesen Überschüssen entfallen kann.

Herr Hinrichs entgegnet, dass seinerzeit die politischen Gremien in 2009 bewusst das Programm „Junge Fahrer“ mit einem jährlichen Budget von 5.500 € ausgestattet wissen wollten, das nicht evtl. Schwankungen der jährlichen Zuschüsse unterliegt, so dass dieses Programm unabhängig von diesen Zuschüssen zu sehen ist. Auch haben die Partner in der seinerzeit eingerichteten Arbeitsgruppe nach Abwägung aller Gesichtspunkte entschieden, auf jeden Fall das Training nicht grundsätzlich kostenfrei anzubieten, um die Bedeutung dieses Programms nicht herabzusetzen. Zu bedenken sei auch, dass vielfach Verwandte den Besuch des Projektes durch Erwerb eines Geschenk-Gutscheines ermöglichen und somit noch eine psychologische Komponente hinzukäme, die bei Wegfall des Entgeltes ebenfalls entfiele.

KTA Krettek wird ggf. einen Antrag auf Wegfall des Teilnahmeentgeltes von  15,00 € vorbereiten, die Thematik wird nach Abschluss dieser Saison seitens der Verwaltung nach jährlichem Erfahrungsaustausch mit den Partnern des Programms aufbereitet. Dann kann im Ergebnis sinnvollerweise eine Entscheidung über die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen fallen.

 

Beschluss:

Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen