Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Mittel aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen. Ein Teilbetrag erhält der Landkreis für seine Feuerschutzzwecke. Ein weiterer Teilbetrag wird für laufende Feuerschutzzwecke schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

 

Ein dritter Teilbetrag wird angespart. Hieraus werden Investitionen der Städte und Gemeinden insbesondere für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser gemäß der Richtlinien des Landkreises Friesland über die Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes bezuschusst.

 

Derzeit liegen dem Landkreis folgende neue Zuschussanträge vor:

 

 

1.    Antrag der Gemeinde Sande auf Bezuschussung des Umbaus und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Gödens

 

Aufgrund von Mängeln am Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Gödens, deren Beseitigung  insbesondere von der Feuerwehrunfallkasse gefordert wird, ist die Gemeinde Sande in der Pflicht das Gerätehaus umzubauen und zu erweitern. Es ist erforderlich, den Umkleide- und Sanitärbereich den heutigen Erfordernissen anzupassen und nach außerhalb der Fahrzeughalle zu verlagern. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 482.000,- €.

 

Gemäß den Richtlinien des Landkreises werden Neu- und Erweiterungsbauten von Feuerwehrgerätehäusern mit einem  Grundbetrag von 20.500,- € bezuschusst. Hierbei wäre die Schaffung eines ersten Fahrzeugstellplatzes bereits inbegriffen. Da die Gemeinde bei dieser Maßnahme keine neuen Fahrzeugstellplätze schafft, kommt hier nur die Bezuschussung mit dem Grundbetrag in Betracht. 

 

2.    Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Bezuschussung für einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Grabstede (Schaffung von 3 Stellplätzen)

 

Aufgrund von erheblichen Mängeln am Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Grabstede, insbesondere festgestellt durch die Feuerwehrunfallkasse, ist die Gemeinde Bockhorn gehalten, Baumaßnahmen am Gerätehaus vorzunehmen. Diese sollen im Jahr 2018 begonnen werden.

 

Durch diese Baumaßnahme werden 3 neue Stellplätze für die großen Fahrzeuge errichtet, da die jetzigen Stellplätze nicht die erforderlichen Durchfahrtshöhen und –breiten aufweisen.

 

Gemäß den Richtlinien des Landkreises werden Neu- und Erweiterungsbauten von Feuerwehrgerätehäusern mit einem Stellplatz mit einem  Grundbetrag von 20.500,- € bezuschusst. Jeder 

weitere,  aus feuerwehrtechnischen Gründen erforderliche, Unterstellplatz wird mit einem zusätzlichen Betrag von 5.150,- € bezuschusst.

 

Für den vorgesehenen Erweiterungsbau kommt somit eine  Bezuschussung in Höhe von 30.800,- in Betracht.

 

3.    Antrag der Gemeinde Zetel auf Bezuschussung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortswehr Zetel

 

Auch die Gemeinde Zetel muss aufgrund erheblicher, von der Feuerwehrunfallkasse festgestellter Mängel, für die Ortsfeuerwehr Zetel neue Unterbringungsmöglichkeiten schaffen.

 

Die Gemeinde plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in unmittelbarer Nähe des bisherigen Gerätehauses.

 

Insgesamt sind für die Fahrzeuge 6 Stellplätze vorgesehen. Damit ergibt sich nach den Richtlinien des Landkreises ein Zuschussbetrag in Höhe von 46.250,- €.

 

 

Kommandofahrzeug der Kreisfeuerwehr

 

Aus dem Kreiskommando der Feuerwehr wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Anschaffung / Leasing eines Kommandofahrzeuges (PKW) für die Kreisfeuerwehr / Kreisbrandmeister  in Betracht kommt.

 

Ein solches Fahrzeug wird nicht die Fahrtkostenregelung in der Satzung über die Entschädigung von  Führungskräften der Feuerwehr  gänzlich ersetzen, da gerade in einem Flächenlandkreis wie dem Landkreis Friesland  eine einfache Erreichbarkeit des Fahrzeuges nicht gegeben ist  (z. B. Fahrzeug steht in der FTZ Jever / KBM wohnt in Varel). Jedoch gibt es eine Vielzahl von Fahrten die außerhalb des Landkreises stattfinden und die mit einem solchen Fahrzeug durchgeführt werden könnten. Dies sind insbesondere Lehrgänge/Tagungen  in Celle und Loy, Fahrten zu Kreisbrandmeister-Dienstbesprechungen innerhalb des gesamten PD-Bereichs. Aber auch Fahrten als Teilnehmer oder Beobachter zu Übungen könnten hierunter fallen.

Damit könnten überschlägig 800,- € im Jahr an Fahrtkostenentschädigungen eingespart werden und die KBM müssten für diese langen Fahrten  nicht ihre eigenen PKW nutzen.

 

Insofern ist aus  Sicht der Verwaltung  aus den o g.  und auch aus einsatztaktischen Gründen ein solches Fahrzeug eine sinnvolle Ergänzung des Fuhrparks der Kreisfeuerwehr. In vielen anderen Landkreisen ist ein solches Fahrzeug auch bereits  gängige Praxis.

 

Ein entsprechendes  Fahrzeug würde im Falle eines Leasings ca.  4000,-  bis 4.500,- € / Jahr  kosten. (Fahrzeug  in feuerrot mit Funkvorbereitung und verdeckter Sondersignalanlage).

 

Finanziert werden kann das Fahrzeug voll aus den dem Landkreis zugeordneten Mitteln der  Feuerschutzsteuer.

 

KTA Loers ergänzt, dass auch andere umliegende Landkreise solch ein Kommandofahrzeug besitzen.

 

KTA Eilers fragt, ob der Landkreis mit Zusatzkosten rechnen müsste.

 

Herr Koehler verneint die Frage.

 

  

 

Beschluss:

Der Landkreis Friesland gewährt entsprechend seiner  Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes

 

1.    Der Gemeinde Sande für den  Um- und Erweiterungsbau des  Feuerwehrgerätehauses für die Ortswehr Gödens  einen Zuschuss in Höhe von 20.500,- €.

 

2.    Der Gemeinde Bockhorn für die Errichtung eines Anbaues und des Umbaus des vorhandenen Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Grabstede einen Zuschuss in Höhe von 30.800,- €.

 

3.    Der Gemeinde Zetel für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortswehr Zetel einen Zuschuss in Höhe von 46.250,- €.

 

 

Die Zuschüsse werden nach der jeweiligen Beschaffung  in zwei Jahresraten je zur Hälfte ausgezahlt.

 

Des Weiteren  wird die Verwaltung ermächtigt, ein Kommandofahrzeug für die Kreisfeuerwehr / Kreisbrandmeister im Rahmen eines Leasingvertrages zu beschaffen

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen