Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausbauten der Radwanderwege auf den alten Bahntrassen zwischen Zetel und Neuenburg, Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel werden grundsätzlich als förderfähig anerkannt.

 

Der Gemeinde Zetel werden zur Teilfinanzierung der Maßnahmen Kreiszuschüsse in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für

 

a)  den Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg, maximal 11.300 Euro, und

 

b)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Bockhorn, maximal 4.200,00 Euro, bewilligt.

 

Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten für

 

c)  den Ausbau des Radwanderweg-Streckenteils auf der alten Bahntrasse zwischen Bockhorn und Zetel, maximal 8.300,00 Euro, bewilligt.

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


zu a)

Radwanderweg zwischen Zetel und Neuenburg:

 

Die Gemeinde Zetel hat mit Schreiben vom 29.11.2017 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten für den Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg gestellt.

Die Gemeinde Zetel hat die ehemalige Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg erstmalig im Jahr 2010 zu einem Radweg ausgebaut. Hierfür ist ihr im Jahr 2010 neben einer Landesförderung vom GLL Oldenburg auch ein Kreiszuschuss in Höhe von rund 7.100,00 Euro gewährt worden. Der Ausbau erfolgte damals zunächst nur auf einer Breite von ca.1,50 Meter sowie in einfacher wassergebundener Bauweise.

Der vorhandene Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen dem „Bahnweg“ in Zetel und der „Mühlenstraße“ in Neuenburg soll nunmehr barrierearm ausgebaut werden. Dies bedeutet eine Wegverbreiterung auf der gesamten Strecke von 2 Metern. Zudem wird der Streckenaufbau verfestigt und somit haltbarer und abnutzungsresistenter gestaltet. Die Erweiterung ermöglicht es künftig auch Handbikes, Dreirädern, Rollstuhlfahrern etc. sich in gegenläufigen Richtungen gefahrlos und mit genügend Platz zu begegnen. Die Wegstrecke ist nicht dem Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Es handelt sich um einen selbstständig geführten Geh- und Radweg, der nicht den Pflichtaufgaben und regulären Unterhaltungsmaßnahmen der Kommunen unterliegt. Bei der Radwegerweiterung handelt es sich um eine gemeinsam getragene Gesamtaufwertung der touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches Friesland“.

 

Die Gesamtkosten des Teilstückes Zetel belaufen sich auf 126.470,00 Euro brutto. Die Projektskizze ist der Lokalen Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.08.2017 vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland hat der Förderung des Projektes mit einem Zuschuss in Höhe von 70% = 88.529,00 Euro zugestimmt. Der endgültige Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung liegt noch nicht vor. Ohne die Förderung aus dem LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland könnte das Projekt auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Zetel nicht realisiert werden.

 

Die Finanzierung für den Ausbau des Radwanderweges ist wie folgt vorgesehen:

 

LEADER Südliches Friesland

(70% der förderfähigen Bruttokosten)                                                  88.529,00 Euro

Landkreis Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter

Gedeckten förderfähigen Kosten (gerundet)                                      11.300,00 Euro

Eigenmittel Gemeinde Zetel                                                                   26.641,00 Euro

 

Gesamtkosten:                                                                                    126.470,00 Euro

 

Der Ausbau des Radwanderweges auf der alten Bahntrasse zwischen Zetel und Neuenburg wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Zetel zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, maximal 11.300,00 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

zu b) u. c)

Streckenteile des Radwanderwegs zwischen Zetel und Bockhorn bzw. Bockhorn und Zetel:

Mit Schreiben der Gemeinde Zetel vom 29.11.2017 und der Gemeinde Bockhorn vom 18.04.2018 wurde jeweils ein Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten für den Ausbau des Radwanderweges auf den Streckenteilen der alten Bahntrasse des jeweiligen Gemeindegebietes gestellt.

 

Die Gemeinden Zetel und Bockhorn haben die ehemalige Bahntrasse zwischen Zetel und Bockhorn erstmalig im Jahr 2009 zu einem Radweg ausgebaut. Hierfür ist der Gemeinde Zetel stellvertretend für beide Kommunen im Jahr 2009 neben einer Landesförderung vom GLL Oldenburg auch ein Kreiszuschuss in Höhe von 14.500,00 Euro gewährt worden. Der Ausbau erfolgte damals zunächst nur auf einer Breite von ca.1,50 Meter sowie in einfacher wassergebundener Bauweise.

 

Der vorhandene Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen „An der Hasenweide“ in Zetel und der „Urwaldstraße“ in Bockhorn soll nunmehr barrierearm ausgebaut werden. Dies bedeutet eine Wegverbreiterung auf der gesamten Strecke von 2 Metern. Zudem wird der Streckenaufbau verfestigt und somit haltbarer und abnutzungsresistenter gestaltet. Die Erweiterung ermöglicht es künftig auch Handbikes, Dreirädern, Rollstuhlfahrern etc. sich in gegenläufigen Richtungen gefahrlos und mit genügend Platz zu begegnen. Die Wegstrecke ist nicht dem Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Es handelt sich um einen selbstständig geführten Geh- und Radweg, der nicht den Pflichtaufgaben und regulären Unterhaltungsmaßnahmen der Kommunen unterliegt. Die vorliegenden Anträge beziehen sich auf den oben genannten Radweg in den jeweiligen Gemeindegebieten der Gemeinde Zetel und der Gemeinde Bockhorn. Bei der Radwegerweiterung handelt es sich um eine gemeinsam getragene Gesamtaufwertung der touristischen Region im „Naturerlebnis Südliches Friesland“.

 

Die Gesamtkosten für das Teilstück im Gemeindegebiet Zetel belaufen sich auf 47.114,00 Euro brutto und für das Teilstück im Gemeindegebiet Bockhorn auf 92.900,00 Euro brutto.

 

Die Projektskizze ist der Lokalen Aktionsgruppe Südliches Friesland in der Sitzung am 29.08.2017 vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Die LAG Südliches Friesland hat der Förderung der Projekte je mit einem Zuschuss in Höhe von 70% zugestimmt.

Für die Gemeinde Zetel ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 32.979,80 Euro und für die Gemeinde Bockhorn ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 65.030,00 Euro.

 

Die endgültigen Zuwendungsbescheide vom Amt für regionale Landesentwicklung liegen noch nicht vor. Ohne die Förderungen aus dem LEADER-Programm und aus Mitteln des Landkreises Friesland könnten die Projekte auf Grund der beidseitig angespannten finanziellen Situation der Gemeinden nicht realisiert werden.

 

Die Finanzierung für die Ausbauten der Radwanderwege ist wie folgt vorgesehen:

 

Zetel:

 

LEADER Südliches Friesland

(70% der förderfähigen Bruttokosten)                                                  32.979,80 Euro

Landkreis Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter

Gedeckten förderfähigen Kosten (gerundet)                                        4.200,00 Euro

Eigenmittel Gemeinde Zetel                                                                     9.934,20 Euro

 

Gesamtkosten:                                                                                      47.114,00 Euro

 

Bockhorn:

 

LEADER Südliches Friesland

(70% der förderfähigen Bruttokosten)                                                 65.030,00 Euro

Landkreis Friesland 30% der nicht durch Zuschüsse Dritter

Gedeckten förderfähigen Kosten (gerundet)                                        8.300,00 Euro

Eigenmittel Gemeinde Bockhorn                                                          19.570,00 Euro

 

Gesamtkosten:                                                                                      92.900,00 Euro

 

 

Der Ausbau der jeweiligen Streckenteile des Radwanderwegs auf der alten Bahntrasse Zetel und Bockhorn wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeinden zur Teilfinanzierung der jeweiligen Maßnahme für ihren Streckenteil einen Kreiszuschuss in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, das heißt für Zetel maximal 4.200,00 Euro und für Bockhorn maximal 8.300,00 Euro, zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt