Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Erschließung des Gewerbegebietes Bahnhofstraße in Sande wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Sande wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 47.400,00 Euro, bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 


Die Gemeinde Sande plant die Erschließung eines rund 1,4 ha großen Gewerbegebietes in der Bahnhofstraße (Fläche zwischen Bahnhofstraße und Oldenburger Damm) und hat hierfür mit Schreiben vom 27.02.2018 beim Landkreis Friesland einen Kreiszuschuss beantragt.

 

Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Gemeinde Sande hat in den letzten Jahren stark zugenommen, so dass die Gemeinde aktuell über keine Flächen mehr verfügt, die kurzfristig veräußert werden könnten, ohne dass Erschließungsmaßnahmen oder Bauleitplanverfahren vorgenommen werden müssten. Im südlichen Bereich des Gewerbegebietes Bahnhofstraße besitzt die Gemeinde Sande eine rund 1,4 ha große Fläche, die im Flächennutzungsplan und auch im Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet südlich der Bahnhofstraße“ als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Die Erschließung dieser Fläche war aufgrund der bisherigen Eigentumsverhältnisse wirtschaftlich nicht realisierbar. Durch den zusätzlichen Erwerb einer Fläche besteht nunmehr die Möglichkeit, den Bereich direkt von der Bahnhofstraße aus mittels einer Stichstraße zu erschließen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 geschaffen. Die Aufteilung der Gesamtfläche in einzelne Gewerbegrundstücke erfolgt individuell entsprechend der Bedarfe der ansiedlungswilligen kleinen und mittleren Unternehmen.

 

Die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten ist durch unser Europabüro MCON aus Oldenburg geprüft worden. Das Programm der NBANK „Förderung von hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur“ kommt nach Rücksprache mit der NBANK für das Projekt nicht in Betracht, da die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden und die Gemeinde Sande damit keine Aussicht auf Berücksichtigung hat. Von daher wurde in Abstimmung mit der NBANK wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf eine Antragstellung verzichtet.

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kalkulation der Gemeinde Sande auf 237.018,25 Euro brutto, die komplett förderfähig sind. Auf diese förderfähigen Kosten kann ein Kreiszuschuss in Höhe von 20% gerundet = 47.400,00 Euro gewährt werden.

 

Die Erschließung des Gewerbegebietes Bahnhofstraße in der Gemeinde Sande wird auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Sande zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 47.400,00 Euro zu bewilligen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt