Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


KTA Just bezieht sich auf eine Mitteilung des Landrates vom 22. Juni 2018 betr. Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland und stellt dazu folgende Nachfragen:

 

-       Aus welchen Gründen fehlender Verkehrssicherheit wird der Zugang vom oberen Hafenparkplatz in Hooksiel nicht freigegeben?

-       Wer ist für die Verkehrssicherheit zuständig?

 

Im Grunde müsse, so Herr Just, die Zuständigkeit der Gemeinde Wangerland vorliegen. Sie habe Vereinbarungen mit dem Deichband hinsichtlich der Wegeunterhaltung abgeschlossen und müsse nach Wiederherstellung der Verkehrssicherheit den Zugang lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts freigeben. Möglicherweise werde eine Verkehrsunsicherheit  darin gesehen, dass die Gemeinde in 2013 unzulässigerweise einen Zaun gesetzt hat und der Weg nun mit Gras überwuchert sei.

 

Landrat Ambrosy erklärt, er informiere quasi als “Berichterstatter” aus den Gesprächen.  Er verweist auf die Zuständigkeit des III. Oldenburgischen Deichbandes als Eigentümer des Deiches; der Zaun sei rechtmäßig errichtet worden. Entscheidendes Kriterium für eine Nichtöffnung des Zuganges auf Höhe des oberen Hafenparkplatzes sei die Tatsache, dass sich bedingt durch den großen Parkplatz ein ständiger Autoverkehr (An- und Abfahrt, Rangieren von Fahrzeugen) und damit eine dauerhaft  unübersichtliche Verkehrssituation ergibt.  Deichband und Gemeinde sehen übereinstimmend eine Gefahr für die vielen am Strand befindlichen Kinder darin,  dass sie durch ein Tor auf Höhe des Hafenparkplatzes auf die stark befahrene Straße geraten könnten und damit einer hohen Gefährdung ausgesetzt wären.

 

Die beiden derzeit bestehenden Zugänge zum Strand liegen, so der Landrat, nach seiner Einschätzung in zumutbarer Nähe. Das Anliegen des Eigentümers, von einem Zugang auf Höhe des oberen Hafenparkplatzes abzusehen, sei vor diesem Hintergrund aus seiner Sicht sehr gut nachvollziehbar.