KTA Just bezieht sich auf seine Mail vom 27. Mai 2018 (sh. Anlage).  In Schillig werde immer noch unzulässigerweise Strandeintritt  erhoben über die Parkautomaten.  Das Ticket werde “Strandservicekarte” genannt. Der Strandeintritt wurde lt. Gerichtsurteil für unzulässig erklärt. Trotzdem wird  das Entgelt in gleicher Höhe nach wie vor erhoben, so Herr Just. Offiziell wird der Beleg nun als “Parkticket” bezeichnet: hierfür  gebe es jedoch keinen Beschluss der Gesellschafter noch einen Beschluss der Gemeinde, die über Parkgebühren der WTG entscheiden müsste.  Auch in der Presse gebe es keinerlei Informationen über eine Änderung. Nach wie vor werde somit auch heute unzulässigerweise Strandeintritt an den Kassenautomaten erhoben. 

 

Er habe den Landrat bzw. die Untere Naturschutzbehörde um ein Einschreiten bzw. um eine Stellungnahme gebeten, so Herr Just. Er bitte um einen aktuellen Sachstand.

 

Landrat Ambrosy verweist auf die Zuständigkeit der Gemeinde Wangerland bzw. der WTG. Der “Zugang” zu freier Natur und Landschaft dürfe tatsächlich nicht mit einer Gebühr oder dergl. belegt werden. Hierzu habe man sich mit der Gemeinde verständigt. “Zugang” bedeute für Autofahrer jedoch kein Recht auf freies Parken. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Wangerländer Bürger mit ihren Steuergeldern die Parkplätze subventionieren sollten. Im Übrigen seien Parkgebühren in Städten und Gemeinden gängig und akzeptiert.

 

Bei Bereitstellung einer Infrastruktur im Vorderbereich von freier Natur und Landschaft könne jeder darüber entscheiden, ob sie/er z. B. Parkplätze in Anspruch nehmen wolle.

 

Wenn eine Gemeinde mit relativ geringer Einwohnerzahl (z. B. Wangerland und Wangerooge) eine Infrastruktur für ein Vielfaches der Bevölkerung bereitstellen müsse, so müsse sie auch in der Lage sein, für die Nutzung ein Entgelt zu erheben. Der Landkreis sehe somit die Bezahlung eines Parktickets  in Schillig nicht als rechtswidrig an, weil es dem freien Zugang zu Natur und Landschaft nicht im Wege stehe. Jedem sei es freigestellt, ggf. das Fahrrad zu nutzen.

 

KTA Just bittet um einen Bescheid des Landkreises, um ggf. ein Rechtsmittel einlegen zu können.  Landrat Ambrosy verweist nochmals auf die Nichtzuständigkeit des Landkreises Friesland. Eine Klage gegen einen Brief  mit Darstellung der geschilderten Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht würde durch das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Unzuständigkeit des Landkreises zurückgewiesen werden.

 

Ein beklagbarer Bescheid sei in dieser Angelegenheit nur durch Gemeinde Wangerland bzw. WTG zu erhalten.