Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 23.07.2018.

 


Der Kreistag hat mit Beschluss vom 18.12.2017 die Entsendung von Mitgliedern des Kreisjugendparlaments Friesland in die Ausschüsse des Kreistages beschlossen.

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII (stimmberechtigte Mitglieder) und § 4 Nds. AG SGB VIII (beratende Mitglieder) geregelt. Eine Besetzung mit weiteren über die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 Nds. AG SGB VIII genannten beratenden Mitglieder ist über die jeweilige Satzung des Jugendamtes zu regeln.

 

Bedingt durch den o.g. Kreistagsbeschluss ist die Satzung des Jugendamtes des Landkreises Friesland vom 14.06.1993 (Anlage 1) mindestens hinsichtlich ihres § 3 anzupassen.

 

Da die bisher gültige Satzung des Jugendamtes des Landkreises Friesland zu einem Großteil die einschlägigen Paragraphen des SGB VIII und des Nds. AG SGB VIII wiedergibt (vgl. Anlage 2), ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Satzung vorgenommen worden.

 

In dem vorliegenden Entwurf der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland mit Stand 23.07.2017 (Anlage 3) sind überflüssige Wiederholungen der gesetzlichen Regelungen des SGB VIII und des Nds. AG SGB VIII gestrichen worden. Dadurch konnte eine Kürzung der Satzung von zuvor 12 Paragraphen (Satzung vom 14.06.1993) auf 4 Paragraphen (Entwurf mit Stand 23.07.2017) erreicht werden.

 

Darüber hinaus sind folgende Änderungen und Ergänzungen eingepflegt worden:

 

Mit der Neufassung des § 1 Abs. 2 wird definiert, dass die Verwaltung des Jugendamtes des Landkreises Friesland unter dem Namen “Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur” tätig ist.

 

Die erforderlichen Regelungen zu weiteren beratenden Mitgliedern, die über die Regelungen des § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII hinausgehen, sind in § 2 Abs. 1 eingearbeitet worden. Die bereits in § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII genannten beratenden Mitglieder werden nicht zusätzlich aufgeführt.

 

Zur Klarstellung wird das Ende der Mitgliedschaft bei laufender Wahlperiode (§ 2 Abs. 3) mit dem Satzungsentwurf geregelt.

 

Zudem wird auf die Anwendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, die Kreisausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland (§ 3 Abs. 1) und die Entschädigungs-Satzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörigen Ausschussmitglieder (§ 3 Abs. 2) in den jeweils gültigen Fassungen hingewiesen.

 

Abschließend sind erfolgte gesetzliche Änderungen (u.a. Überführung des KJHG in das SGB VIII und Inkrafttreten des NKomVG) berücksichtigt worden.

 

Regelungslücken entstehen durch die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 23.07.2018 nicht.

 

 

Frau Haartje schlägt vor, den § 2 Abs. 1 b des Satzungsentwurfs zu verändern und eine/n VertreterIn der Jugendberufsagentur als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Frau Renken erklärt, dass die Jugendberufsagentur keine Institution sei, sondern ein Zusammenschluss bzw. eine Kooperation der Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Kultur sowie Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Frau Vogelbusch ergänzt als zuständige Abteilungsleitung für die beiden Fachbereiche des Landkreises, dass sowohl sie als auch Frau Renken als Fachbereichsleitung Jugend, Familie, Schule und Kultur die Jugendberufsagentur mit vertreten und natürlich bei Bedarf noch weitere Fachkräfte beratend zu den Sitzungen eingeladen werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig