Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.)   Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau und Planung)

 

Kreisstraße 89, Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland

Der Radwegneubau geht leider nicht so schnell voran wie erhofft. Die Querungshilfe in Tettens wurde zwar wie vereinbart unter Vollsperrung in der ersten Hälfte der Sommerferien (Schulbusverkehr) hergestellt. Im weiteren Verlauf kommt es jedoch nun zu Verzögerungen, die der beauftragten Firma zuzurechnen sind. Der dort angeforderte und nunmehr aktuell vorgelegte Bauzeitenplan beinhaltet, dass sich die Fertigstellung des Radweges (vorbehaltlich der Witterung) in den November verschieben werde (statt Ende September).

 

Ausbau der K 311, Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel

Die Baumaßnahme zur Durchführung der Fahrbahnsanierung liegt im Zeitplan. Die Auskofferung ist erfolgt und der Sandeinbau hat begonnen, so dass – in Anhängigkeit von der Wetterlage – die Fahrbahndecke voraussichtlich zum Ende des Monats fertig gestellt werden kann.

Vorbehaltlich der Haushaltsplanung sollte aus fachlicher Sicht versucht werden, die Reststrecke möglichst komplett in 2019 zu sanieren, hierzu wird eine sog. „grundhafte Erneuerung“ angestrebt, die inzwischen grundsätzlich förderfähig wäre. Im Ergebnis werden hierfür notwendige Antragsunterlagen bei der Förderbehörde vorbereitet.

 

Kreisstraße 108 (Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel

Die Fahrbahnsanierung im ersten Bauabschnitt (von der Kreisgrenze kommend) auf einer Länge von ca. 2,4 km konnte planmäßig innerhalb der Sommerferien durchgeführt werden.

 

K 331, Radwegneubau Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland

Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen zu der Radwegebaumaßnahme. Der Grunderwerb ist größtenteils abgeschlossen. Aufgrund von personellen Engpässen bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – die im Rahmen der technischen Verwaltung der Kreisstraßen auch für die Ausschreibung der Radwegebaumaßnahme zuständig ist – muss das Ausschreibungsverfahren an ein externes Büro vergeben werden, so dass sich die Auftragsvergabe um einige Monate verzögern wird. Mit dem tatsächlichen Bau des Radweges wird erst im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden können. Erfreulicherweise liegt aktuell auch der Förderbescheid des Bundes vor, wonach aus den Mitteln der Klimaschutz-Initiative eine Förderung in Höhe von ca. 80.000 € gewährt wird.

 

 

Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen durchgeführt.

Im Rahmen des aktuell erteilten Profilierungsauftrages werden in den nächsten Wochen/Monaten folgende Fahrbahnen bzw. Fahrbahnabschnitte erneuert: Kreisverkehrsplatz an der K 95, Oldenburger Straße, Schortens; Innerörtliches Teilstück der K 113, Neuwangerooger Straße, Varel; K 89, Ortsdurchfahrt Middoge, Wangerland und K 294, Hauptstraße in Sande vom „Sander Ei“ bis Einmündung Dollstraße.

 

Zur Hauptstraße in Sande gab es bereits am 19.07. eine gut besuchte Info-Veranstaltung über den beabsichtigten Bauablauf: Hier ist geplant, die Einschränkungen durch die Verlegung der Fräs- und Asphaltarbeiten (dann Vollsperrung) auf (zwei) Sonntage zu beschränken und ansonsten mit halbseitigen Sperrungen zu arbeiten. Dieser inzwischen auch mit der bauausführenden Firma abgestimmte Bauablauf fand gute Resonanz, die konkrete Terminierung wird rechtzeitig bekannt gegeben!

 

 

K 332, Radverkehrsanlage Siebetshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens

Nach der Vorstellung der Konzeptplanung eines Mehrzweckstreifens an der Kreisstraße 332, Schortens – Siebetshaus (sh. Vorlage 434/2018), konnten bereits mit den beiden vom Grunderwerb betroffenen Anliegern positive Gespräche geführt werden. Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann sodann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (ggf. Durchführung eines Planverzichts).

Im Rahmen der Planungen wird im Bereich des Waldschlösschens zur besseren Querung der Fahrbahn zusätzlich eine Fußgängerlichtsignalanlage vorgesehen.

 

K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel

Zu der geplanten Radwegebaumaßnahme wurde im Juli das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben öffentlich ausgelegen und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Einwendungen privater Personen werden nunmehr zunächst von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bewertet und bearbeitet. Der Bau des Radweges ist für 2020 eingeplant.

Der NABU Varel hat außerhalb seiner Stellungnahme auf das der Verwaltung bekannte Modellprojekt „Schutzstreifen außerorts“ hingewiesen. Auf die Rahmenbedingungen des Projektes und den (bundesweiten) Sachstand wird ergänzend im Rahmen der Sitzung eingegangen.

 

K 340, grundhafte Erneuerung Sumpfweg, Varel

Für die ehemals als reine Fahrbahnsanierung geplante Maßnahme („Kaffeehauskreisel“ bis Einmündung Gewerbe-Logistik-Port), die gem. Masterplan im Jahr 2020 durchgeführt werden soll, laufen bereits vorbereitende Arbeiten. Nachdem sich gezeigt hatte, dass eine Deckensanierung nicht ausreichend, sondern eine Verstärkung erforderlich ist, werden  aktuell für die Förderstelle Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, Antragsunterlagen auf Förderung nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für eine sog. „Grundhafte Erneuerung“ vorbereitet. Es ist –vorbehaltlich der Haushaltsplanung- beabsichtigt, die Maßnahme ggf. auf 2019 vorzuziehen, soweit hierzu ein positiver Bescheid ergeht.

Hiervon nicht betroffen wäre der abzustufende Bereich der K 340 (siehe gesonderter TOP), außerdem ist anzumerken, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn nicht förderfähig und demnach nicht geplant ist, allerdings wird angestrebt, den Seitenrand des Sumpfweges im Zusammenhang mit der o.g. Maßnahme mit Gittermatten zu befestigen.

 

 

2.)   Landesstraße 812 (Waddewarder Brücke); Installation einer Schutzplanke

 

Unter Hinweis auf die Anfrage von KTA Onnen-Lübben in der Sitzung dieses Gremiums am 24.05. (siehe Seite 4 zu TOP 5.2.1) hat die Unfallkommission (= UK/ Geschäftsführung Polizeiinspektion WHV/FRI) zwischenzeitlich in ihrer Jahressitzung am 20.06. die Fahrunfälle auf dem besagten Teilabschnitt in den letzten 3,5 Jahren analysiert. Die UK kommt erneut zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer Schutzplanke hier nicht erforderlich ist.

 

Dessen ungeachtet handelt es sich hier um die straßenbauliche Entscheidung des Straßenbaulastträgers Land in Anwendung der sog. „RPS“. Die RPS (= Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) wurde durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet und soll allgemeingültig den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen (also u.a. Schutzplanken) regeln. Die RPS gibt den Straßenbauverwaltungen Hilfestellung bei der Planung und technischen Ausgestaltung von Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie fachgerechter und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

Verbindlich eingeführt seitens des Landes Niedersachsen wurde die RPS bekanntlich für Bundes- und Landesstraßen. Die RPS beinhaltet den Stand der Technik und wurde gerade mit dem Ziel einer (bundesweit) einheitlichen Anwendung erarbeitet, d.h. deren Anwendung führt zu einer sicheren und selbstverständlich auch wirtschaftlichen Bauweise.

 

 

3.)   Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen

Bereits mehrfach wurde von der Teilnahme des Landkreises Friesland an dem vom Land Niedersachsen initiierten Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“ berichtet. Dieses Projekt hatte bekanntlich zum Inhalt, dass auf Strecken mit bestimmten Rahmenbedingungen (Baumbestand nahe der Straße, Fahrbahnbreite < 6,50 m) präventive Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden konnten.

 

Im Landkreis Friesland wurde im Ergebnis nach Durchführung von Sonder-Verkehrsschauen und Beteiligung des Arbeitskreises "Baumunfälle" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen (ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen entstanden im Einzelnen auf den Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103, 105, 301 sowie den Landesstraßen 812, 815 und 816.

 

Mit Vorlage eines umfassenden Abschlussberichtes ist das Projekt inzwischen beendet: Es kam zwar landesweit einerseits zu einem überproportionalen Rückgang der Unfallzahlen und der Unfallbeteiligten auf den Untersuchungsstrecken. Allerdings ließ sich zwischen dem durchschnittlich ermittelten Geschwindigkeitsrückgang und der verbesserten Unfalllage kein genereller Zusammenhang nachweisen. Aus diesen Erkenntnissen folgt auch, dass eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung auf Außerortsstrecken mit Baumbestand am Fahrbahnrand nicht als alleiniges und grundsätzliches Mittel für die gewünschte Unfallprävention geeignet ist. Nach Auffassung der Verfasser des Abschlussberichtes zeigte der Modellversuch, dass eine stärkere Aufklärung und Information der Verkehrsteilnehmer ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von Baumunfällen ist. Angedacht ist daher als nächster weiterer Schritt eine Informationskampagne gemeinsam zwischen MW, MI und der Landesverkehrswacht, um das Gefahrenbewusstsein zu erhöhen.

 

Darauf basierend war  somit eine örtliche Entscheidung über den Fortbestand der Regelungen zu treffen; die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich auf Basis der örtlichen Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, die im wesentlichen beinhaltet, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Allerdings zeigt sich schnell, dass Einzelfallentscheidungen zu treffen sind auf der Grundlage der aktuell vorhandenen örtlichen Bedingungen. Die letzten örtlichen Entscheidungen für die betr. Strecken in Bockhorn und Zetel werden daher anlässlich einer Verkehrsschau am 25.09. getroffen und anschließend umgesetzt.

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Hinrichs erläutert den Sachstand der Maßnahmen und Planungen und aktualisiert den Bericht wie folgt:

 

1.)   Man sei mit dem Baufortschritt der Baumaßnahme „Radweg an der K 89/ 2. Abschnitt Tettens bis Oldorf“ nicht zufrieden, allerdings strebt die bauausführende Firma nach wie vor lt. aktuellem Bauzeitenplan eine Fertigstellung für Ende November an!

2.)   Hinsichtlich der Sanierung der K 311 (Tarbarger Landstraße) strebt die Verwaltung aktuell nicht mehr die bislang geplante „Grunderneuerung“ unter Inanspruchnahme evtl. Fördermittel mehr an. Eine Grunderneuerung wäre ohnehin nur unter Beibehaltung der (hier unzureichenden Fahrbahnbreite) möglich, so solle auch im 3. Abschnitt eine Breite von 5,50 m (anstelle bislang ca. 4,80 m) vorgesehen werden. Es wäre zwar auch ein dann erforderlicher „Ausbau“ förderfähig, dieser hätte allerdings die Forderung der Förderbehörde zur Folge, dass sämtliche Regelwerke (u.a. die RPS 2009) Berücksichtigung finden. Die Installierung von beidseitigen Schutzplanken ist sowohl kostenintensiv als auch „überdimensioniert“, so dass eine Sanierung nach dem Muster der ersten beiden Abschnitte angestrebt wird. Haushaltsmittel sind im Masterplan verankert, die Kostenplanung werde allerdings aktualisiert, außerdem soll die Sanierung des kompletten Reststückes von ca. 1 km in 2019 abgewickelt werden!

3.)   Die Sanierung der Hauptstraße (K 294) in Sande wurde bereits im Juli den interessierten Anliegern vorgestellt. Nachdem nunmehr der Auftrag vergeben wurde, ist die Vollsperrung an zwei Sonntagen am 07.10. und 21.10. (um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten) verbindlich, so dass Presseveröffentlichung und Anliegerinformation nunmehr vorbereitet wurden. Die geplante Bauausführung fand bislang großen Anklang, ist zwar ungewöhnlich, aber angesichts der Verkehrsbedeutung dieser wichtigen Achse und der zwingend erforderlichen Vollsperrung sinnvoll.

4.)   Zur Radverkehrsanlage an der K 332 (Siebetshaus bis Addernhausen) weist Herr Hinrichs darauf hin, dass inzwischen eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) als zusätzliche Querungsmöglichkeit im Bereich „Moorland“/Forst eingeplant werde. Nach Abstimmung mit den beiden betroffenen Grundstückseigentümern und Aufstellung einer Kostenplanung (Aktualisierung wegen Verbreiterung der Fahrbahn und Planung FLSA) wird das erforderliche Verfahren eingeleitet.

5.)   Allgemein zur Radwegplanung an der K 113 (Neuwangerooger Straße) führt er noch aus, dass das seitens des NABU Varel ebenfalls andiskutierte Modellprojekt „Schutzstreifen außerorts“ nach Meinung der Beteiligten keine Anwendung finden kann. Unabhängig von der Tatsache, dass die Erkenntnisse aus dem bundesweiten Projekt (Abschlussbericht von Dezember 2017) noch nicht in geltendes Recht (StVO) überführt und derzeit außerörtliche Schutzstreifen noch unzulässig sind, wäre dieses Projekt für sehr (!) schwach belastete Kreisstraßen mit äußerst geringem Schwerlastverkehr ein evtl. geeignetes Mittel. Die K 113 ist hinsichtlich der vorhandenen Verkehrsstärke und dem Schwerverkehrsanteil im „Grenzbereich“ der möglichen Einsatzbereiche anzusiedeln und sollte nach derzeitiger Beurteilung nicht einbezogen werden. Allerdings könnte ein Schutzstreifen –nach Überführung in Bundesrecht- für die bislang nicht beplanten Kreisstraßen eine gute Lösung sein, hier bleibt allerdings die weitere Entwicklung abzuwarten.

6.)   In Aktualisierung der Vorlage führt Herr Hinrichs aus, dass die ursprünglich geplante Grunderneuerung der K 340 (Sumpfweg) vom „Kaffeehauskreisel“ bis zur Einmündung Hans-Schütte-Straße (Gewerbe-Logistik-Port) mit Befestigung des Seitenraumes (Gittermatten) keinen Sinn mache, denn eine Verbreiterung auf 6,00 m (bisher 5,50 m) sei kostengünstiger. Insofern wird das Vorhaben geändert zu einem „Ausbau“, es werde ein Antrag auf Förderung nach dem Nds.GVFG gestellt bei der Förderbehörde. Eine grundsätzlich mögliche Förderung hätte zur Folge, dass auch hier u.a. die sog. RPS 2009 Anwendung finden müsse und angesichts des Bewuchses einseitig Schutzplanken (autobahnseitige Fahrbahn) vorzusehen seien; eine Kostenplanung werde für die Haushaltsplanung aufbereitet.

7.)   Im Zusammenhang mit der diskutierten Schutzplanke an der L 812 (Waddewarder Brücke) verweist Herr Hinrichs auf das Votum der Unfallkommission. Herr Buchholz beantwortet Rückfragen von KTAe Esser und KTAe Bödecker und erklärt, dass die Thematik im gesamten Geschäftsbereich (und darüber hinaus) bestehe: Die RPS 2009 sei im Bereich Bund und Land verbindlich eingeführt und habe gerade den Sinn einer möglichst einheitlichen Anwendung. Im besagten Bereich werde das Land keine Schutzplanke vorsehen.

8.)   Herr Hinrichs erläutert, dass  derzeit aktuell nach Beendigung des Modellprojektes örtliche Entscheidungen im Rahmen der Verkehrssicherheitskommission bzw. von Verkehrsschauen über die künftigen Regelungen an den im Landkreis Friesland einbezogenen Strecken getroffen werden.

Anm.: In der nächsten Sitzung des Fachausschusses wird die Verwaltung eine konkrete Aufstellung der getroffenen Entscheidungen vorlegen.