Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen zur Strategischen Umweltprüfung zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2018 werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Der Landkreis Friesland als Träger der Regionalplanung stellt gemäß den §§ 7–10 des Raumordnungsgesetzes (ROG) bzw. §§ 3–5 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG[1]) sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu auf. Der Vorentwurf des Landkreises Friesland wurde am 04.06.18 in einer Interfraktionellen Sitzung und im Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen-Ausschuss (WTKF) den Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Friesland vorgestellt bzw. den Mitgliedern des WTKF-Ausschusses zur Kenntnis gegeben.

 

Gemäß § 8 des ROG[2] ist bei der Aufstellung oder wesentlichen Änderung eines Raumordnungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, sodass die Planungsgruppe Umwelt aus Hannover den Auftrag bekommen hat, die Umweltprüfung für den Landkreis Friesland durchzuführen. Diese Umweltprüfung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren und ist im besten Fall in vielfacher Hinsicht mit diesem verzahnt. Der ebenfalls zu erarbeitende Umweltbericht dokumentiert Vorgehen und Methodik sowie Ergebnisse der Umweltprüfung und geht insoweit deutlich über den Umweltbericht als solchen hinaus. Dieser prozessuale Teil der Umweltprüfung trägt bereits maßgeblich zur Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen durch die umweltverträgliche Gestaltung und ggf. Allokation von Planinhalten und Festlegungen bei und wurde im Verfahren zur Neuaufstellung des RROP für den Landkreis Friesland erfolgreich durchgeführt.

 

Die vorliegende Kurzfassung des Umweltberichts (siehe Anlage 1) dient der frühzeitigen Information der politischen Entscheidungsträger über den Arbeitsstand und die bereits erarbeiteten zentralen Ergebnisse der Umweltprüfung.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Ausführungen zur Strategischen Umweltprüfung (Kurzfassung und Präsentation) werden in der Sitzung des WTKF (17.09.18) nur zur Kenntnis gegeben. Ein Beschlussvorschlag kann erst im Rahmen der Veröffentlichung des 1. Entwurfes des Regionalen Raumordnungsprogrammes getroffen werden, da aktuell die zwei weiteren Bausteine noch mit den Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange im informellen Verfahren abgestimmt werden. Das offizielle, förmliche  Beteiligungsverfahren nach §10 ROG wurde noch nicht eingeleitet. Das Regionale Raumordnungsprogramm setzt sich hierbei aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:

-       Zeichnerische Darstellung,

-       Begründung sowie

-       Strategische Umweltprüfung.

 

Aktuell steht bereits der Vorentwurf unter https://www.friesland.de/portal/seiten/rrop-vorentwurf-901001039-20800.html?rubrik=901000011 zur Einsicht bereit und in der Sitzung des WTKF am 17.09.2018 wird mit den Ergebnissen der Strategischen Umweltprüfung ein weiterer Baustein zum formellen Planentwurf beraten. Der ausführliche, vollständige Bericht zur Strategischen Umweltprüfung wird dann als Teil der Beschlussfassung zum 1. RROP-Entwurf zur Beratung in die nächste Sitzung gegeben.

 

Herr Neuhaus gibt eine kurze Einführung zum Thema RROP. Frau Eckberg stellt den Stand des Verfahrens dar. Aktuell wird der Vorentwurf verwaltungsintern sowie mit den Städten und Gemeinden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

 

Es folgt das Referat von Herrn Jan-Christoph Sicard/Planungsgruppe Umwelt zum Bereich Umweltprüfung beim Aufstellen des RROP. Das Referat ist als Anlage zu diesem Protokoll beigefügt. Herr Sicard geht auf einzelne Teilaspekte ein. Thema ist u. a. die Erhaltung von Moor- und Torfgebieten. In diesen Gebieten ist die CO2-Bindung klimaneutral. Beim Abbau z. B. der Torfgebiete wird das gebundene CO2 wieder freigesetzt und führt dann zur Schädigung der Umwelt.

 

Der Vorsitzende fragt nach, wie lange sich das Verfahren zum RROP hinziehen wird. Geplant ist laut Frau Eckberg, dass der Entwurf zum RROP im Dezember 2018 im Kreistag vorgestellt und beschlossen werden soll und damit das formelle Verfahren eingeleitet wird

 

 

 

 

 



[1] NROG (Niedersächsisches Raumordnungsgesetz) in der Fassung vom 6. Dezember 2017 (Nds. GVBl. 2017, 456). 

[2] ROG (Raumordnungsgesetz) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), (früher § 9 idF d. Bek. v. 22.12.2008 I 2986)