Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gesellschaft zur Förderung der Ansiedlung von Unternehmen im Landkreis Friesland mbH wird ein Zuschuss als Ausgleich für den im Jahr 2017 entstandenen Verlust in Höhe von 32.542,90 Euro gewährt.

 


Die GzF war bzw. ist Erschließungsträger für die Erschließung des 2. und 3. Bauabschnitts im JadeWeserPark in Roffhausen und für den Aeropark Varel. Das Projekt JadeWeserPark ist abgeschlossen und mit dem Zweckverband abgerechnet. Von den Flächen des 2. Bauabschnitts des Aeroparks konnten in den vergangenen drei Jahren zwei Grundstücke verkauft werden. Es werden zwar mit mehreren Interessenten Gespräche geführt; vor allem aufgrund der engen Verbindung zum PAG-Konzern ziehen sich Entscheidungen innerhalb des Konzerns, die Auswirkungen auf den Aeropark haben könnten, sehr in die Länge. Im Jahr 2017 erfolgte die Beurkundung für einen weiteren Grundstücksverkauf; die Kaufpreiszahlung ist erst im Jahr 2018 realisiert worden.

 

Der Jahresabschluss 2017 ist geprüft und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt worden. Für das Jahr 2017 weist der Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.542,90 Euro aus  Da die Gesellschaft außerhalb der Grundstücksverkäufe keine eigenen Umsatzerlöse erzielt, müssen die durch den laufenden Geschäftsbetrieb jährlich entstehenden Verluste vom Gesellschafter Landkreis Friesland ausgeglichen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gesellschaft zur Förderung der Ansiedlung von Unternehmen im Landkreis Friesland mbH einen Zuschuss als Ausgleich für den im Jahr 2017 entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.542,90 Euro zu gewähren. Die Veranschlagung erfolgt im Haushaltsplan 2019.

 

Herr Graalfs erläutert, dass die GzF keine eigenen Umsätze generiert. Durch die auflaufenden Betriebskosten (Steuern, Strom, Versicherungen, Abschlussprüfung usw.) entstehen Ausgaben, die durch den Landkreis aufgefangen werden müssen.

 

Frau Esser fragt nach, ob durch Personalkosten der Verlustausgleich mit entstanden ist. Herr Graalfs erklärt dazu, dass die GzF kein eigenes Personal besitzt. Deshalb sind dort auch keine Personalkosten enthalten. Es handelt sich um reine Betriebskosten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig