Sitzung: 17.09.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0504/2018
Beschlussvorschläge:
1. Der
Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 des Landkreises Friesland.
2. Der
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.578.832,11 Euro wird
in Höhe von 387.388,29 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von 1.191.443,82 Euro mit der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses;
3. Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.951.630,09 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Die
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
16.904.996,59 Euro wird nach § 110 Abs. 6 NKomVG in Basisreinvermögen
umgewandelt.
5. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem.
§ 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2015 Entlastung.
Rechtslage:
Nach
Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155
Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu
prüfen.
Nach
§ 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus
der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der
Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest
und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der
Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§
129 Abs. 1 NKomVG).
Nach
§ 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des
Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde
mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Der
Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 am
06.07.2018 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des
Rechungsprüfungsamtes datiert vom 13.08.2018. Der Jahresabschluss (mit Anhang
und Rechenschaftsbericht), der Schlussbericht und die Stellungnahme der
Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an.
Das
Haushaltsjahr 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches
Ergebnis: 7.951.630,09
Euro
außerordentliches
Ergebnis: -1.578.832,11 Euro
Jahresergebnis:
6.372.797,98 Euro (Vorjahr: 5.290.34,69 Euro)
Der
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses ist gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO mit
der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu
decken. Diese Rücklage weist einen Bestand von 387.388,29 Euro aus. Soweit eine
Deckung auf diese Weise nicht möglich ist, ist der Fehlbetrag mit der aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu decken (= in
Höhe von 1.191.443,82 Euro).
Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses ist gem. § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG der
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zuzuführen.
Diese
Zuführungen und Verrechnungen müssen durch Kreistagsbeschluss im Rahmen des
Beschlusses über den Jahresabschluss erfolgen.
Die
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses hat danach einen Bestand
von 16.904.996,59 Euro. Sie sind Teil der Nettoposition. Es sind keine
Fehlbeträge aus Vorjahren mehr abzudecken; der aktuelle Haushalt und die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sind ausgeglichen. Die Verwaltung
empfiehlt daher, den Betrag nach § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG in Basisreinvermögen
umzuwandeln.
Die
wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht:
-
Der Ergebnishaushalt 2015
ist gegenüber der Planung um 2.946.210 Euro besser abgeschlossen worden
(Vorjahr: 2.043.165 Euro); das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von
4.525.042 Euro aus, das außerordentliche Ergebnis ein Defizit in Höhe von
1.578.832 Euro.
-
Das Defizit des
außerordentlichen Haushalts hängt zusammen mit einer einmaligen
außerordentlichen Abschreibung auf Finanzanlagen (Beteiligungen) in Höhe von
2,5 Mio. Euro (Umwandlung einer Kapitalrücklage in einen Sonderposten)
-
Der Finanzmittelbestand hat
sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,5 Mio. Euro auf jetzt 10,7 Mio. Euro
erhöht;
-
Die Liquiditätskredite
konnten im Lauf des Jahres 2015 vollständig zurückgezahlt werden;
-
Der Landkreis konnte sich
bei den Investitionskrediten um fast 3 Mio. Euro entschulden (auf 52,8 Mio.
Euro zum 31.12.2015).
-
Das Bilanzvolumen hat sich
gegenüber dem Vorjahr um knapp 2 Mio. Euro erhöht (letztes Jahr: Verminderung
um ca. 2 Mio. Euro). (Aktiva: Erhöhung um 3,8 Mio. Euro im Anlagevermögen
[Schulbauten und Infrastrukturvermögen]; Minderung um 1,7 Mio. Euro im
Finanzvermögen; Passiva: Verminderung der Schulden; Erhöhung der Nettoposition,
Erhöhung der passiven Rechnungsabgrenzung).
Die
Verwaltung schlägt vor,
- den Jahresabschluss 2015 zu beschließen,
- zu beschließen, den Fehlbetrag des
außerordentlichen Ergebnisses zunächst mit der Rücklage aus
außerordentlichem Ergebnis zu verrechnen, den darüber hinaus bestehenden
Fehlbetrag mit Rücklagen aus ordentlichem Ergebnis zu verrechnen,
- zu beschließen, den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
- zu beschließen, die Überschussrücklage in
Reinvermögen umzuwandeln,
dem Landrat für das Haushaltsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.
Herr Rocker gibt kurze Ausführungen zum Jahresabschluss. Herr Osterloh erläutert den Begriff Basisreinvermögen (Differenz von Guthaben und Schulden).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig