Beschlussvorschläge:

 

1.  Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2015 des Landkreises Friesland.

2.  Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.578.832,11 Euro wird in Höhe von 387.388,29 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von 1.191.443,82 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses;

3.  Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.951.630,09 Euro  wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.904.996,59 Euro wird nach § 110 Abs. 6 NKomVG in Basisreinvermögen umgewandelt.

5. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2015 Entlastung.

 


Rechtslage:

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen.

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2015 am 06.07.2018 (endgültig, nach Änderungen) festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert vom 13.08.2018. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht), der Schlussbericht und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an.

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

ordentliches Ergebnis:                  7.951.630,09 Euro

außerordentliches Ergebnis:      -1.578.832,11 Euro

Jahresergebnis:                                              6.372.797,98 Euro (Vorjahr: 5.290.34,69 Euro)

 

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses ist gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu decken. Diese Rücklage weist einen Bestand von 387.388,29 Euro aus. Soweit eine Deckung auf diese Weise nicht möglich ist, ist der Fehlbetrag mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu decken (= in Höhe von 1.191.443,82 Euro).

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses ist gem. § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zuzuführen.

Diese Zuführungen und Verrechnungen müssen durch Kreistagsbeschluss im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss erfolgen.

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses hat danach einen Bestand von 16.904.996,59 Euro. Sie sind Teil der Nettoposition. Es sind keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr abzudecken; der aktuelle Haushalt und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sind ausgeglichen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Betrag nach § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG in Basisreinvermögen umzuwandeln.

 

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht:

 

-       Der Ergebnishaushalt 2015 ist gegenüber der Planung um 2.946.210 Euro besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 2.043.165 Euro); das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 4.525.042 Euro aus, das außerordentliche Ergebnis ein Defizit in Höhe von 1.578.832 Euro.

 

-       Das Defizit des außerordentlichen Haushalts hängt zusammen mit einer einmaligen außerordentlichen Abschreibung auf Finanzanlagen (Beteiligungen) in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Umwandlung einer Kapitalrücklage in einen Sonderposten)

 

-       Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,5 Mio. Euro auf jetzt 10,7 Mio. Euro erhöht;

 

-       Die Liquiditätskredite konnten im Lauf des Jahres 2015 vollständig zurückgezahlt werden;

 

-       Der Landkreis konnte sich bei den Investitionskrediten um fast 3 Mio. Euro entschulden (auf 52,8 Mio. Euro zum 31.12.2015).

 

-       Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 2 Mio. Euro erhöht (letztes Jahr: Verminderung um ca. 2 Mio. Euro). (Aktiva: Erhöhung um 3,8 Mio. Euro im Anlagevermögen [Schulbauten und Infrastrukturvermögen]; Minderung um 1,7 Mio. Euro im Finanzvermögen; Passiva: Verminderung der Schulden; Erhöhung der Nettoposition, Erhöhung der passiven Rechnungsabgrenzung).

 

 

Die Verwaltung schlägt vor,

    • den Jahresabschluss 2015 zu beschließen,
    • zu beschließen, den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses zunächst mit der Rücklage aus außerordentlichem Ergebnis zu verrechnen, den darüber hinaus bestehenden Fehlbetrag mit Rücklagen aus ordentlichem Ergebnis zu verrechnen,
    • zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
    • zu beschließen, die Überschussrücklage in Reinvermögen umzuwandeln,
    •  

      dem Landrat für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 

Herr Rocker gibt kurze Ausführungen zum Jahresabschluss. Herr Osterloh erläutert den Begriff Basisreinvermögen (Differenz von Guthaben und Schulden).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig