Sitzung: 18.10.2018 Kreistag des Landkreises Friesland
Nach Eröffnung der Einwohnerfragestunde meldet sich Herr H. M. aus
Minsen zu Wort und trägt drei Anliegen vor:
1.
Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf 100
km/h an der Kreisstraße 87
Herr M. hat durch die bisherige Herabsetzung
der Geschwindigkeitsbeschränkung eine positive Auswirkung auf das Fahrverhalten
der Autofahrer wahrgenommen und spricht sich deswegen auch weiterhin für eine
dauerhafte Reduzierung auf 80 km/h auf dieser Verkehrsstrecke aus.
2.
Entfernung der Verkehrsschilder nach Splittarbeiten an der
Kreisstraße 87/ Landstraße 808
Nach der Splittmaßnahme auf der K87 (vor ca.
4 Wochen) besteht dort immer noch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
und ein Überholverbot. Die Abfegung der Strecke sei bereits erfolgt, so dass
für die Verkehrsteilnehmer, besonders für die auswärtigen Besucher das
Fortbestehen der Regelung nicht nachvollziehbar sei. In der Folge komme es zu riskanten
Überholmanövern trotz noch bestehendem Überholverbot. Herr M. beantragt die
Schilder auf der Strecke zu entfernen.
3.
Frage nach der Möglichkeit die gestiftete Bank auf dem Elisabethgrodendeich
aufzustellen
Als Vorsitzender des Bürgervereins Minsen
erkundigt er sich, ob für die Bank, die im letzten Jahr vom Standort auf dem
Deich entfernt werden musste und in diesem Jahr dort auch nicht wieder
aufgestellt worden sei, eine Wiederaufstellung auf dem Deich in Aussicht
gestellt werden könnte. Die Bank wurde von einem Minsener Bürger gestiftet und
diene neben dem Wattenmeerhaus als touristische Einrichtung. Herr M. bietet
zudem an, dass die Minsener den Abbau der Bank im Herbst und die
Wiederaufstellung im Frühjahr inklusive der Befestigungsarbeiten in
Eigenleistung, ohne Kostenaufwand betreiben würden. Er richtet seinen Appell an
die Verwaltung die Bank auf dem Deich wieder aufzustellen.
Herr Landrat Ambrosy gibt hierzu grundlegende Auskünfte und sagt eine
detaillierte Beantwortung über ihn nach Prüfung durch die entsprechenden
Fachbereiche zu.
Im Nachgang zur Sitzung des
Kreistages nehmen die Fachbereiche Straßenverkehr und Umwelt wie folgt
Stellung:
Stellungnahme des Fachbereiches Straßenverkehr:
Zu 1.
Ein Auszug aus dem "Bericht über Maßnahmen
an Kreisstraßen" in der Sitzung des Ausschusses Bauen, Feuerschutz und
Mobilität vom 24.09.2018:
["Bereits mehrfach wurde von der
Teilnahme des Landkreises Friesland an dem vom Land Niedersachsen initiierten
Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“ berichtet. Dieses
Projekt hatte bekanntlich zum Inhalt, dass auf Strecken mit bestimmten
Rahmenbedingungen (Baumbestand nahe der Straße, Fahrbahnbreite <6,50 m)
präventive Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet
werden konnten.
Im Landkreis Friesland wurde im Ergebnis
nach Durchführung von Sonder-Verkehrsschauen und Beteiligung des Arbeitskreises
"Baumunfälle" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km
Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen (ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km
auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen entstanden im Einzelnen auf den
Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103, 105, 301 sowie den Landesstraßen
812, 815 und 816.
Mit Vorlage eines umfassenden
Abschlussberichtes ist das Projekt inzwischen beendet: Es kam zwar landesweit
einerseits zu einem überproportionalen Rückgang der Unfallzahlen und der
Unfallbeteiligten auf den Untersuchungsstrecken. Allerdings ließ sich zwischen
dem durchschnittlich ermittelten Geschwindigkeitsrückgang und der verbesserten
Unfalllage kein genereller Zusammenhang nachweisen. Aus diesen Erkenntnissen
folgt auch, dass eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung auf
Außerortsstrecken mit Baumbestand am Fahrbahnrand nicht als alleiniges und
grundsätzliches Mittel für die gewünschte Unfallprävention geeignet ist. Nach
Auffassung der Verfasser des Abschlussberichtes zeigte der Modellversuch, dass
eine stärkere Aufklärung und Information der Verkehrsteilnehmer ein wichtiger
Baustein zur Reduzierung von Baumunfällen ist. Angedacht ist daher als nächster
weiterer Schritt eine Informationskampagne gemeinsam zwischen MW, MI und der
Landesverkehrswacht, um das Gefahrenbewusstsein zu erhöhen.
Darauf basierend war somit eine örtliche Entscheidung über den
Fortbestand der Regelungen zu treffen; die Verkehrssicherheitskommission für
den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich auf Basis der örtlichen
Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, die im wesentlichen beinhaltet,
die Beschränkungen wieder aufzuheben. Allerdings zeigt sich schnell, dass
Einzelfallentscheidungen zu treffen sind auf der Grundlage der aktuell
vorhandenen örtlichen Bedingungen. Die letzten örtlichen Entscheidungen für die
betr. Strecken in Bockhorn und Zetel werden (wurden)
daher anlässlich einer Verkehrsschau am 25.09. getroffen und anschließend
umgesetzt.
Basierend auf einer Verkehrsschau an den
u.a. im Wangerland betr. Strecken wurde gemeinsam mit Polizei und Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entschieden, die Beschränkung auf 80
km/h für die gesamte Strecke wieder aufzuheben und die frühere Beschilderung
(punktuelle Beschränkung für bestimmte Haltestellen) wieder aufleben zu lassen.
Dies hängt damit zusammen, dass für den Rest der Strecke die seitens der StVO
geforderte "qualifizierte Gefahrenlage" nicht gegeben ist."]
Zu 2.
Entfernung der Schilder aufgrund der
Splittarbeiten u.a. an der Kreisstraße 87 und Landstraße 808:
Hier ist hinsichtlich der Durchführung von
Splittarbeiten stets geregelt, dass die Unternehmen den betroffenen Bereich
mehrfach abzufegen haben und die Zeichen nach dem letzten
"Fegedurchgang" zu entfernen haben. Im vorliegenden Fall war in der
Tat bereits eine klare Anweisung seitens der Straßenmeisterei an die Firma
ergangen, die die Entfernung nicht ausreichend schnell vorgenommen hat. Die
Verkehrsschilder sind inzwischen entfernt worden.
Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt:
Zu 3.
In dem Anliegen des Bürgers ging es um die Möglichkeiten eine gestiftete
Bank auf dem Elisabethgrodendeich aufzustellen.
In diversen Gesprächen und Stellungnahmen hat der Landkreis Friesland als
untere Deichbehörde darauf hingewiesen, dass das Aufbringen einer Anlage auf
dem Hauptdeich der repressiven Verbotsnorm nach § 14 Nds. Deichgesetz (NDG)
widersprechen würde. Dies führte dazu, dass die bereits 2017 widerrechtlich
aufgestellte Sitzbank wieder entfernt werden musste. Im Fokus steht der
Hauptdeich, den es in seiner Funktion als Küstenschutzbauwerk zu erhalten und
zu sichern gilt. Gerade in dem neu fertiggestellten Deichabschnitt zwischen
Schillig und Harlesiel befinden sich keine genehmigten Anlagen in der
Hauptdeichlinie, die nicht dem Küstenschutz dienen. Ziel des Küstenschutzes
kann es daher nur sein, diesen Zustand zu erhalten, um sowohl Deichverteidigung
als erforderliche Deichverstärkungs-maßnahmen problemlos durchführen zu können.
Das Aufstellen einer Bank, so klein dieser Eingriff auch erscheinen mag, würde
einen Präzedenzfall bewirken, den die Deichbehörde in vergleichbaren Fällen zu
gleichartiger Beurteilung zwingen würde. Dies würde den Zielen des
Küstenschutzes zuwiderlaufen.
Dennoch wird sich die Deichbehörde Friesland zusammen mit der Deichbehörde
Wilhelmshaven und dem III. Oldenburgischen Deichband in der nächsten Sitzung
des Vorstandes des III. Oldenburgischen Deichbandes mit diesem Thema befassen.
Im Nachgang zur Sitzung des
Kreistages ein Bericht aus der Sitzung des Vorstandes des III. Oldenburgischen
Deichbandes vom 28.11.2018:
Zwischen der Deichbehörde Friesland und dem III.
Oldenburgischen Deichband wurde zu den Sitzbänken auf dem Deich u.a. folgende
Vorgehensweise besprochen (Auszug):
a)
Der Deichband erstellt ein Konzept für die Nutzung des Deiches – darin
enthalten sind u.a. Sitzbänke die im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes aufgestellt werden. Hierzu sollen dann
auch 2 Bänke auf dem Elisbabethgrodendeich gehören.
b)
Insgesamt wird das Konzept konkret alle Nutzungen im Bereich
Öffentlichkeitsarbeit/Tourismus beinhalten.
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Beendigung der Einwohnerfragestunde; es wurden keine weiteren Fragen
oder Anmerkungen gestellt.