Nach Eröffnung der Einwohnerfragestunde meldet sich Herr H. M. aus Minsen zu Wort und trägt drei Anliegen vor:

 

1.    Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf 100 km/h an der Kreisstraße 87

 

Herr M. hat durch die bisherige Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung eine positive Auswirkung auf das Fahrverhalten der Autofahrer wahrgenommen und spricht sich deswegen auch weiterhin für eine dauerhafte Reduzierung auf 80 km/h auf dieser Verkehrsstrecke aus.

 

2.   Entfernung der Verkehrsschilder nach Splittarbeiten an der Kreisstraße 87/ Landstraße 808

 

Nach der Splittmaßnahme auf der K87 (vor ca. 4 Wochen) besteht dort immer noch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h und ein Überholverbot. Die Abfegung der Strecke sei bereits erfolgt, so dass für die Verkehrsteilnehmer, besonders für die auswärtigen Besucher das Fortbestehen der Regelung nicht nachvollziehbar sei. In der Folge komme es zu riskanten Überholmanövern trotz noch bestehendem Überholverbot. Herr M. beantragt die Schilder auf der Strecke zu entfernen.

 

3.    Frage nach der Möglichkeit die gestiftete Bank auf dem Elisabethgrodendeich aufzustellen

 

Als Vorsitzender des Bürgervereins Minsen erkundigt er sich, ob für die Bank, die im letzten Jahr vom Standort auf dem Deich entfernt werden musste und in diesem Jahr dort auch nicht wieder aufgestellt worden sei, eine Wiederaufstellung auf dem Deich in Aussicht gestellt werden könnte. Die Bank wurde von einem Minsener Bürger gestiftet und diene neben dem Wattenmeerhaus als touristische Einrichtung. Herr M. bietet zudem an, dass die Minsener den Abbau der Bank im Herbst und die Wiederaufstellung im Frühjahr inklusive der Befestigungsarbeiten in Eigenleistung, ohne Kostenaufwand betreiben würden. Er richtet seinen Appell an die Verwaltung die Bank auf dem Deich wieder aufzustellen.

 

Herr Landrat Ambrosy gibt hierzu grundlegende Auskünfte und sagt eine detaillierte Beantwortung über ihn nach Prüfung durch die entsprechenden Fachbereiche zu.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung des Kreistages nehmen die Fachbereiche Straßenverkehr und Umwelt wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme des Fachbereiches Straßenverkehr:

 

Zu 1.

Ein Auszug aus dem "Bericht über Maßnahmen an Kreisstraßen" in der Sitzung des Ausschusses Bauen, Feuerschutz und Mobilität vom 24.09.2018:

 

["Bereits mehrfach wurde von der Teilnahme des Landkreises Friesland an dem vom Land Niedersachsen initiierten Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“ berichtet. Dieses Projekt hatte bekanntlich zum Inhalt, dass auf Strecken mit bestimmten Rahmenbedingungen (Baumbestand nahe der Straße, Fahrbahnbreite <6,50 m) präventive Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden konnten.

 

Im Landkreis Friesland wurde im Ergebnis nach Durchführung von Sonder-Verkehrsschauen und Beteiligung des Arbeitskreises "Baumunfälle" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ca. 18 km Kreisstraßen und ca. 15 km Landesstraßen (ca. 26 km auf 70 km/h und ca. 7 km auf 80 km/h) reduziert; Veränderungen entstanden im Einzelnen auf den Kreisstraßen 87, 88, 89, 93, 95, 96, 102, 103, 105, 301 sowie den Landesstraßen 812, 815 und 816.

 

Mit Vorlage eines umfassenden Abschlussberichtes ist das Projekt inzwischen beendet: Es kam zwar landesweit einerseits zu einem überproportionalen Rückgang der Unfallzahlen und der Unfallbeteiligten auf den Untersuchungsstrecken. Allerdings ließ sich zwischen dem durchschnittlich ermittelten Geschwindigkeitsrückgang und der verbesserten Unfalllage kein genereller Zusammenhang nachweisen. Aus diesen Erkenntnissen folgt auch, dass eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung auf Außerortsstrecken mit Baumbestand am Fahrbahnrand nicht als alleiniges und grundsätzliches Mittel für die gewünschte Unfallprävention geeignet ist. Nach Auffassung der Verfasser des Abschlussberichtes zeigte der Modellversuch, dass eine stärkere Aufklärung und Information der Verkehrsteilnehmer ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von Baumunfällen ist. Angedacht ist daher als nächster weiterer Schritt eine Informationskampagne gemeinsam zwischen MW, MI und der Landesverkehrswacht, um das Gefahrenbewusstsein zu erhöhen.

 

Darauf basierend war  somit eine örtliche Entscheidung über den Fortbestand der Regelungen zu treffen; die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich auf Basis der örtlichen Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, die im wesentlichen beinhaltet, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Allerdings zeigt sich schnell, dass Einzelfallentscheidungen zu treffen sind auf der Grundlage der aktuell vorhandenen örtlichen Bedingungen. Die letzten örtlichen Entscheidungen für die betr. Strecken in Bockhorn und Zetel werden (wurden) daher anlässlich einer Verkehrsschau am 25.09. getroffen und anschließend umgesetzt.

 

Basierend auf einer Verkehrsschau an den u.a. im Wangerland betr. Strecken wurde gemeinsam mit Polizei und Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entschieden, die Beschränkung auf 80 km/h für die gesamte Strecke wieder aufzuheben und die frühere Beschilderung (punktuelle Beschränkung für bestimmte Haltestellen) wieder aufleben zu lassen. Dies hängt damit zusammen, dass für den Rest der Strecke die seitens der StVO geforderte "qualifizierte Gefahrenlage" nicht gegeben ist."]

 

 

Zu 2.

Entfernung der Schilder aufgrund der Splittarbeiten u.a. an der Kreisstraße 87 und Landstraße 808:

 

Hier ist hinsichtlich der Durchführung von Splittarbeiten stets geregelt, dass die Unternehmen den betroffenen Bereich mehrfach abzufegen haben und die Zeichen nach dem letzten "Fegedurchgang" zu entfernen haben. Im vorliegenden Fall war in der Tat bereits eine klare Anweisung seitens der Straßenmeisterei an die Firma ergangen, die die Entfernung nicht ausreichend schnell vorgenommen hat. Die Verkehrsschilder sind inzwischen entfernt worden.

 

 

Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt:

 

Zu 3.

In dem Anliegen des Bürgers ging es um die Möglichkeiten eine gestiftete Bank auf dem Elisabethgrodendeich aufzustellen.


In diversen Gesprächen und Stellungnahmen hat der Landkreis Friesland als untere Deichbehörde darauf hingewiesen, dass das Aufbringen einer Anlage auf dem Hauptdeich der repressiven Verbotsnorm nach § 14 Nds. Deichgesetz (NDG) widersprechen würde. Dies führte dazu, dass die bereits 2017 widerrechtlich aufgestellte Sitzbank wieder entfernt werden musste. Im Fokus steht der Hauptdeich, den es in seiner Funktion als Küstenschutzbauwerk zu erhalten und zu sichern gilt. Gerade in dem neu fertiggestellten Deichabschnitt zwischen Schillig und Harlesiel befinden sich keine genehmigten Anlagen in der Hauptdeichlinie, die nicht dem Küstenschutz dienen. Ziel des Küstenschutzes kann es daher nur sein, diesen Zustand zu erhalten, um sowohl Deichverteidigung als erforderliche Deichverstärkungs-maßnahmen problemlos durchführen zu können. Das Aufstellen einer Bank, so klein dieser Eingriff auch erscheinen mag, würde einen Präzedenzfall bewirken, den die Deichbehörde in vergleichbaren Fällen zu gleichartiger Beurteilung zwingen würde. Dies würde den Zielen des Küstenschutzes zuwiderlaufen.



Dennoch wird sich die Deichbehörde Friesland zusammen mit der Deichbehörde Wilhelmshaven und dem III. Oldenburgischen Deichband in der nächsten Sitzung des Vorstandes des III. Oldenburgischen Deichbandes mit diesem Thema befassen.

 

 

 

Im Nachgang zur Sitzung des Kreistages ein Bericht aus der Sitzung des Vorstandes des III. Oldenburgischen Deichbandes vom 28.11.2018:

 

Zwischen der Deichbehörde Friesland und dem III. Oldenburgischen Deichband wurde zu den Sitzbänken auf dem Deich u.a. folgende Vorgehensweise besprochen (Auszug):

 

a)    Der Deichband erstellt ein Konzept für die Nutzung des Deiches – darin enthalten sind u.a. Sitzbänke die im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes aufgestellt werden. Hierzu sollen dann auch 2 Bänke auf dem Elisbabethgrodendeich gehören.

 

b)      Insgesamt wird das Konzept konkret alle Nutzungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Tourismus beinhalten.

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Beendigung der Einwohnerfragestunde; es wurden keine weiteren Fragen oder Anmerkungen gestellt.