Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Nds. Landesschulbehörde die Einrichtung einer Fachklasse für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in an den BBS Jever zum Schuljahr 2019/2020 zu beantragen.

 

 

 

 


Die BBS Jever haben einen Antrag auf Einrichtung einer Fachklasse für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in zum Schuljahr 2019/2020 gestellt (siehe Anlage 1).

 

Das neue schulische Angebot würde die steigende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in dem Beruf Berufskraftfahrer/in insbesondere im Landkreis Friesland sowie der Stadt Wilhelmshaven abdecken, die sich auch auf die rasante Entwicklung im Bereich der Logistikdienstleistungen (u.a. durch den Jade-Weser-Port) zurückführen lässt.

 

Gemäß § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Bei der Einrichtung einer Fachschule für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in  handelt es sich um eine Erweiterung der Schule um diesen Bildungsgang.

 

Im Landkreis Friesland sowie der Stadt Wilhelmshaven beabsichtigen 15 Unternehmen Ausbildungsplätze als Berufskraftfahrer/in anzubieten, somit gibt es 25 Ausbildungsplätze. In der Region gibt es eine starke Entwicklung im Bereich der Logistikdienstleistung. Durch diese Entwicklung entsteht ein großer Bedarf an Berufskraftfahrern/innen.

 

Daher ist die Einrichtung dieses Bildungsganges an den Berufsbildenden Schulen Jever im Landkreis Friesland nur sinnvoll und konsequent, zumal dort bereits die Fachkräfte für Lagerlogistik sowie die Kfz-Mechatroniker unterrichtet werden und damit auch Synergieeffekte gegeben sind. Auch steht dies einem regional ausgeglichenen Bildungsangebot nicht entgegen, zumal es dieses Angebot hier noch nicht gibt und mit einer weiter steigenden Nachfrage zu rechnen ist.

 

Vor einer Entscheidung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens muss der Schulträger nach § 106 Abs. 5 Satz 2 NSchG eine Abstimmung mit allen anderen Schulträgern vornehmen, die als Schulträger berufsbildender Schulen durch die beabsichtigte schulorganisatorische Maßnahme betroffen sind.

 

Dies ist mit Schreiben vom 21.08.2018 erfolgt. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie die Städte Oldenburg und Wilhelmshaven sind zu einer Stellungnahme zu dem Antrag aufgefordert worden.

 

Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Wesermarsch und Wittmund sowie die Stadt Wilhelmshaven sind damit einverstanden, dass ihre Auszubildenden zum/ zur Berufskraftfahrer/in mit in das Einzugsgebiet des Landkreises Friesland aufgenommen werden, da dort die Fachschule für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in nicht mit angeboten wird. Dies bedeutet auch, dass der Landkreis Friesland grundsätzlich kostendeckende Beiträge erheben kann. Eine Ausnahme bildet der Landkreis Wittmund, da es hier eine Vereinbarung gibt, dass von beiden Seiten keine kostendeckenden Beiträge erhoben werden.

 

Der Landkreis Oldenburg und die Stadt Oldenburg halten ein eigenes Angebot vor, so dass hier keine Aufnahme in das Einzugsgebiet des Landkreises Friesland gewünscht ist. Die Stadt Oldenburg hat diesbezüglich zudem Bedenken angebracht, da an den BBS in Oldenburg im Jahr 2016 eine neue Fahrzeughalle erbaut wurde, um den Schüler/in eine Ausbildung im Blockunterricht zu ermöglichen.

 

Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Einrichtung einer Fachklasse für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in an den BBS Jever so große Auswirkungen hat, dass davon die BBS in Oldenburg dermaßen betroffen sind, dass eine Gefährdung des Bildungsganges an den BBS in Oldenburg gegeben ist, zumal auch hier die Nachfrage steigend ist.

 

Letztendlich kommt der Landkreis auch hier nur seiner Verpflichtung aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen nach, ein erforderliches Bildungsangebot vorzuhalten, das in dieser Region noch nicht vorhanden ist und somit die ganze Region stärkt.

 

Die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung dieses Bildungsganges sind an den BBS Jever gegeben, so dass keine Mehrkosten zu erwarten sind.

 

Für weitergehende Fragen wird der Schulleiter der BBS Jever, Herr Zimmermann, in der Sitzung zugegen sein.

 

 

Herr Masemann geht kurz auf die Vorlage ein. Die Abstimmung mit den betroffenen Schulträgern hat stattgefunden, so dass aus Sicht der Verwaltung der Antrag bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß der Beschlussvorlage erfolgen kann.

 

Herr Zimmermann ergänzt die Ausführungen und berichtet, dass die BBS Jever sich schon seit Jahren mit dem Gedanken tragen diesen Bildungsgang einzuführen.

 

Herr Theilen vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur hätte sie nun in diesem Schritt bestärkt, da etliche namhafte Unternehmen der Region dort angemerkt haben, dass sie sich diese Ausbildung in der Region wünschen.

 

Zudem bilden die BBS Jever bereits die Logistikberufe aus und sind das Kompetenzzentrum Kfz, so dass dieser Schritt nur logisch ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig