Sitzung: 05.11.2018 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0548/2018
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bei
der Nds. Landesschulbehörde die Einrichtung einer Fachklasse für den
Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in an den BBS Jever zum Schuljahr 2019/2020
zu beantragen.
Die BBS Jever
haben einen Antrag auf Einrichtung einer Fachklasse für den Ausbildungsberuf
Berufskraftfahrer/in zum Schuljahr 2019/2020 gestellt (siehe Anlage 1).
Das neue
schulische Angebot würde die steigende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in dem
Beruf Berufskraftfahrer/in insbesondere im Landkreis Friesland sowie der Stadt
Wilhelmshaven abdecken, die sich auch auf die rasante Entwicklung im Bereich
der Logistikdienstleistungen (u.a. durch den Jade-Weser-Port) zurückführen
lässt.
Gemäß § 106 Abs.
1 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu
errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder
aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
Bei der
Einrichtung einer Fachschule für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in handelt es sich um eine Erweiterung der
Schule um diesen Bildungsgang.
Im Landkreis
Friesland sowie der Stadt Wilhelmshaven beabsichtigen 15 Unternehmen
Ausbildungsplätze als Berufskraftfahrer/in anzubieten, somit gibt es 25
Ausbildungsplätze. In der Region gibt es eine starke Entwicklung im Bereich der
Logistikdienstleistung. Durch diese Entwicklung entsteht ein großer Bedarf an
Berufskraftfahrern/innen.
Daher ist die
Einrichtung dieses Bildungsganges an den Berufsbildenden Schulen Jever im
Landkreis Friesland nur sinnvoll und konsequent, zumal dort bereits die
Fachkräfte für Lagerlogistik sowie die Kfz-Mechatroniker unterrichtet werden
und damit auch Synergieeffekte gegeben sind. Auch steht dies einem regional
ausgeglichenen Bildungsangebot nicht entgegen, zumal es dieses Angebot hier
noch nicht gibt und mit einer weiter steigenden Nachfrage zu rechnen ist.
Vor einer
Entscheidung im Bereich des berufsbildenden Schulwesens muss der Schulträger
nach § 106 Abs. 5 Satz 2 NSchG eine Abstimmung mit allen anderen Schulträgern
vornehmen, die als Schulträger berufsbildender Schulen durch die beabsichtigte
schulorganisatorische Maßnahme betroffen sind.
Dies ist mit
Schreiben vom 21.08.2018 erfolgt. Die Landkreise Ammerland, Aurich,
Cloppenburg, Leer, Oldenburg, Wittmund und Wesermarsch sowie die Städte
Oldenburg und Wilhelmshaven sind zu einer Stellungnahme zu dem Antrag
aufgefordert worden.
Die Landkreise
Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Leer, Wesermarsch und Wittmund sowie die Stadt
Wilhelmshaven sind damit einverstanden, dass ihre Auszubildenden zum/ zur
Berufskraftfahrer/in mit in das Einzugsgebiet des Landkreises Friesland
aufgenommen werden, da dort die Fachschule für den Ausbildungsberuf
Berufskraftfahrer/in nicht mit angeboten wird. Dies bedeutet auch, dass der
Landkreis Friesland grundsätzlich kostendeckende Beiträge erheben kann. Eine
Ausnahme bildet der Landkreis Wittmund, da es hier eine Vereinbarung gibt, dass
von beiden Seiten keine kostendeckenden Beiträge erhoben werden.
Der Landkreis
Oldenburg und die Stadt Oldenburg halten ein eigenes Angebot vor, so dass hier
keine Aufnahme in das Einzugsgebiet des Landkreises Friesland gewünscht ist.
Die Stadt Oldenburg hat diesbezüglich zudem Bedenken angebracht, da an den BBS
in Oldenburg im Jahr 2016 eine neue Fahrzeughalle erbaut wurde, um den
Schüler/in eine Ausbildung im Blockunterricht zu ermöglichen.
Es ist aber
nicht damit zu rechnen, dass die Einrichtung einer Fachklasse für den
Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in an den BBS Jever so große Auswirkungen
hat, dass davon die BBS in Oldenburg dermaßen betroffen sind, dass eine
Gefährdung des Bildungsganges an den BBS in Oldenburg gegeben ist, zumal auch
hier die Nachfrage steigend ist.
Letztendlich
kommt der Landkreis auch hier nur seiner Verpflichtung aufgrund der Entwicklung
der Schülerzahlen nach, ein erforderliches Bildungsangebot vorzuhalten, das in
dieser Region noch nicht vorhanden ist und somit die ganze Region stärkt.
Die personellen,
sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung dieses
Bildungsganges sind an den BBS Jever gegeben, so dass keine Mehrkosten zu
erwarten sind.
Für
weitergehende Fragen wird der Schulleiter der BBS Jever, Herr Zimmermann, in
der Sitzung zugegen sein.
Herr
Masemann geht kurz auf die Vorlage ein. Die Abstimmung mit den betroffenen
Schulträgern hat stattgefunden, so dass aus Sicht der Verwaltung der Antrag bei
der Nds. Landesschulbehörde gemäß der Beschlussvorlage erfolgen kann.
Herr
Zimmermann ergänzt die Ausführungen und berichtet, dass die BBS Jever sich
schon seit Jahren mit dem Gedanken tragen diesen Bildungsgang einzuführen.
Herr
Theilen vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur hätte sie nun in diesem
Schritt bestärkt, da etliche namhafte Unternehmen der Region dort angemerkt
haben, dass sie sich diese Ausbildung in der Region wünschen.
Zudem
bilden die BBS Jever bereits die Logistikberufe aus und sind das
Kompetenzzentrum Kfz, so dass dieser Schritt nur logisch ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig