Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 23. Oktober 2017 wurde durch die UNB des Landkreises Friesland ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Niedersachsen unter Beteiligung der EU gem. der Förderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB“ gestellt. Am 15. Oktober 2018 wurde der Antrag bewilligt, sodass für die Maßnahmen die volle beantragte Summe in Höhe von 194.474,80 € zur Verfügung steht.

Die zweckgebundene Zuwendung muss für Pflegemaßnahmen in Bereichen des NSG WE 176 „Spolsener Moor“ und  des NSG WE 171 „Bockhorner Moor“ verwendet werden. In beiden Naturschutzgebieten sind seit langem keine größeren Maßnahmen mehr durchgeführt worden. Dadurch ist es in vielen Bereichen zu einem starken Aufwuchs von unerwünschten Pflanzen, wie z. B. der  spätblühenden Traubenkirsche gekommen. So werden höchst prioritäre bzw. prioritäre FFH-Lebensraumtypen und Biotoptypen in ihrem Fortbestand gefährdet.  Gegenstand der beantragten Förderung ist daher die zwingend notwendige Instandsetzung größerer, zusammenhängender Flächen durch Entkusselung, Entbuschung und Plaggen. Ziel ist die Etablierung einer wiederkehrenden Systematik, sodass instandgesetzte Flächen nur noch alle paar Jahre mit geringen Mitteln nachgepflegt werden müssen. Die Arbeiten sollten nach der Bewilligung der Mittel vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 durchgeführt werden.

Da der Antrag erst so spät bewilligt wurde und zudem die Maßnahmen nach Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, wird die UNB einen Antrag auf Verschiebung des Arbeitszeitraumes in das vierte Quartal 2019 stellen.