Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Upjever / Sumpfmoor Dose“ in der Stadt Schortens im Landkreis Friesland und in der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund wird beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um eine gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 

 

 


Derzeit ist lediglich der Gebietsteil Sumpfmoor Dose als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zusätzlich soll mit dieser Verordnung das Gebietsteil des Forsts Upjever in das Naturschutzgebiet integriert werden. Zusammen stellen sie das FFH-Gebiet 184 „Upjever und Sumpfmoor Dose“. Dieses Gebiet erstreckt sich sowohl über den Landkreis Friesland als auch über den Landkreis Wittmund.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden mit dem NLWKN, dem Landkreis Wittmund, dem Forstplanungsamt Wolfenbüttel und dem Forstamt Neuenburg abgestimmt.

Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 17.09 – 18.10. wurde das offizielle Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.

Angeschrieben wurden 59 Träger, darunter u.a. die Naturschutzverbände, der Kreislandvolkverband, die Gemeinde Friedeburg, die Stadt Schortens, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Sielachten Bockhorn-Friedeburg und Rüstringen, die Landwirtschaftskammer und  die Landesforsten.

In der Zeit vom 01.10 – 01.11. fand zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen können schriftlich und während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eingegangen sind insgesamt 19 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund jeweils getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem sind die ergänzte Verordnung, die ergänzte Begründung und die präzisierte Karte beigefügt.

KTA Behrens-Focken weist darauf hin, dass zum Drohnenbeflug die Begründung nicht eindeutig ist.

KTA Neugebauer weist auf ein ähnliches Problem hin. Dabei geht es um die Formulierung zur Entnahme von Grundwasser für Viehtränken.

Die Kreisverwaltung wird die Begründung überarbeitern und deutlicher formulieren, was gemeint ist.

 


Abstimmungsergebnis:
einstimmig

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: