Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Beschluss:

Der beiliegende und dem aktuellen Sachstand entsprechende Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ in den Gemeinden Wangerland, Schortens, Sande und Zetel sowie im Gebiet der Stadt Jever im Landkreis Friesland und in der Gemeinde Friedeburg des Landkreises Wittmund wird beratend zur Kenntnis genommen.

Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um eine abschließende Beschlussfassung gebeten.

 


Das FFH-Gebiet Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven soll als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden. Es erstreckt sich über die Stadt Wilhelmshaven sowie über die Landkreise Friesland und Wittmund. In der Stadt Wilhelmshaven ist das Gebiet bereits gesichert. Für die Landkreise Friesland und Wittmund wurde eine gemeinsame Schutzgebietsverordnung erstellt.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt und wurden vom NLWKN geprüft und kommentiert.

Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 17.09 – 18.10. wurde das offizielle Unterschutzstellungsverfahren eröffnet.

Angeschrieben wurden 73 Träger, darunter u.a. die Naturschutzverbände, die friesländischen Kreislandvolkverbände, die Gemeinden und Städte, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Entwässerungsverbände und Sielachten sowie die Landwirtschaftskammer.

In der Zeit vom 01.10–01.11. fand zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht aus. Eine Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte ebenfalls auf den Internetseiten der Landkreise Friesland und Wittmund. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen konnten schriftlich und während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eingegangen sind insgesamt 31 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte dieser Stellungnahmen wurden vollständig abgewogen und in die Verordnung und die Begründung eingearbeitet.

Aus der öffentlichen Auslegung sind 96 Stellungnahmen (Stand: 06.11.2018) eingegangen. Die Sichtung der Stellungnahmen zeigte, dass diese nahezu ausschließlich von Landwirten stammen und sich inhaltlich stark ähneln. Aufgrund dieser hohen Anzahl, konnten die Inhalte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig in die Abwägung eingearbeitet werden. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Einwendungen sich inhaltlich ähneln. Deshalb geht die UNB davon aus, dass der vorgelegte weitestgehend auch dem abschließenden Stand der Abwägungen entsprechen wird.

Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund bisher getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem sind die überarbeitete Verordnung und die ergänzte Begründung beigefügt. Die Karten konnten aufgrund der Größe des Gebietes noch nicht vollständig überarbeitet werden. Die endgültigen Fassungen der Abwägung und des Kartenmaterials werden bis zum Endbeschluss fertiggestellt sein.

 

Kreistagsabgeordneter Neugebauer wendet sich gegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung. Das dort beschriebene Versenken der Angelrutenspitze zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang hält er für unverhältnismäßig. Seiner Auffassung nach sollte der Sichtweise des Anglerverbandes Niedersachsen gefolgt werden. Der Anglerverband wünscht die Streichung dieses Verbotes.

Die Sichtweise der Verwaltung ist jedoch eine andere. Hochhängende Schnüre über dem Gewässer, die als Jagdhabitat für die geschützte Art Teichfeldermaus dienen, können zu Flughindernissen werden. Dies entspricht der landesweiten fachlichen Sichtweise.

Seitens des anderen  Fischereiverbandes in Niedersachsen, dem Landesfischereiverband Weser-Ems, bestehen  keine Bedenken gegen die Beibehaltung des Verbotes.

Auch der Sportfischerverein Friesische Wehde (in einem persönlichen Gespräch) und andere Angelvereine haben sich nicht gegen dieses Verbot gewendet.

Insofern musste die Abwägung zu Gunsten der geschützten Art Teichfledermaus fallen.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Einwendungen in die Abwägungen eingearbeitet werden konnten, erhält der Umweltausschuss nach Abschluss des Verfahrens die Abwägungen  nachgereicht. 

 


Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

1