Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen

 


1.)   Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau und Planung)

 

Kreisstraße 89, Radwegneubau 2. Bauabschnitt Tettens – Oldorf, Wangerland

Die Baumaßnahmen zum Radweg an der K 89 von Tettens nach Oldorf haben sich leider sehr verzögert, was der beauftragten Firma zuzurechnen ist. Allerdings wurde eine Fertigstellung bis Ende November(vorbehaltlich der Witterung) zugesichert. Der Einbau der Asphalttragschicht ist auch bereits erfolgt. Die Arbeiten an den Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Oldorf haben in der 47. KW begonnen.

 

Ausbau der K 311, Tarbarger Landstraße, 2. Abschnitt, Zetel

Die Baumaßnahme zur Durchführung der Fahrbahnsanierung wurde planmäßig durchgeführt. Der zweite Bauabschnitt konnte Ende September fertig gestellt werden.

Vorbehaltlich der Haushaltsplanung wird aus fachlicher Sicht versucht, die Reststrecke möglichst komplett in 2019 zu sanieren. Eine „Grunderneuerung“ bzw. ein „Ausbau“ unter Inanspruchnahme evtl. Fördermittel wird nicht mehr angestrebt, da dies die Forderung  der Förderbehörde zur Folge hätte, dass sämtliche Regelwerke (u.a. die RPS 2009) Berücksichtigung finden müssten. Die Installierung von dann erforderlichen beidseitigen Schutzplanken ist jedoch sowohl kostenintensiv als auch „überdimensioniert“, so dass eine Sanierung nach dem Muster der ersten beiden Abschnitte angestrebt wird.

 

Kreisstraße 108 (Jaderberger Straße, Streek bis Kreisgrenze BRA), Varel

Im Anschluss an die Fahrbahnsanierung im ersten Bauabschnitt (von der Kreisgrenze kommend) auf einer Länge von ca. 2,4 km sind aufgrund der extremen Wetterlage in diesem Sommer Trockenschäden an der Fahrbahndecke entstanden, d.h. dem bekanntermaßen setzungsempfindlichen Moorboden wurde so erheblich Feuchtigkeit entzogen, dass es zu Rissen und Setzungen in der Fahrbahndecke gekommen ist. Diese Schäden sind auch auf anderen Strecken (z.B. K 110, K 111, K 107, B437) aufgetreten und haben nichts mit der gewählten Ausführung der vorherigen Fahrbahnsanierung zu tun. Die Schäden wurden zwischenzeitlich behoben.

 

K 331, Radwegneubau Schmidtshörn – Crildumersiel, Wangerland

Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen zu der Radwegebaumaßnahme. Der Grunderwerb ist größtenteils abgeschlossen. Aufgrund von personellen Engpässen bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – die im Rahmen der technischen Verwaltung der Kreisstraßen auch für die Ausschreibung der Radwegebaumaßnahme zuständig ist – wurde das Ausschreibungsverfahren an ein externes Büro vergeben werden. Die Ausschreibung soll voraussichtlich im Dezember erfolgen, so dass ein Auftrag Anfang 2019 vergeben werden kann. Der Bau des Radweges wird dann im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden können.

 

 

 

Mittlerweile werden zwei Aufträge für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen, nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen, umgesetzt.

Im Rahmen dieser Aufträge wurde bereits die Hauptstraße in Sande (K 294) vom Kreisel bis zur Einmündung Dollstraße saniert. Hier hat es eine besondere Berücksichtigung der anliegenden Gewerbebetriebe gegeben und die Vollsperrung der Strecke konnte weitestgehend auf zwei Sonntage reduziert werden.

Weiterhin werden der Kreisverkehrsplatz an der K 95 / Oldenburger Straße in Schortens sowie derzeit die OD Middoge (K 89) saniert. Im Rahmen der erteilten Profilierungsaufträge wird in den nächsten Wochen/Monaten außerdem das innerörtliche Teilstück der K 113, Neuwangerooger Straße, Varel, erneuert. Es erfolgen außerdem weitere Profilierungs- und Reparaturarbeiten an verschiedenen Kreisstraßen (K 104, K 340) und Radwegen (K 107, K 340), deren Rinnen und Abläufen sowie an Durchlässen.

 

 

K 332, Radverkehrsanlage Siebetshaus und Fahrbahnsanierung, Schortens

Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (ggf. Durchführung eines Planverzichts).

 

K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel

Zu der geplanten Radwegebaumaßnahme wurde im Juli das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen haben öffentlich ausgelegen und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Einwendungen privater Personen werden zur Zeit von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bewertet und bearbeitet. Der Bau des Radweges ist für 2020 eingeplant.

 

K 340, grundhafte Erneuerung Sumpfweg, Varel

Für die ehemals als reine Fahrbahnsanierung geplante Maßnahme („Kaffeehauskreisel“ bis Einmündung Gewerbe-Logistik-Port), die gem. Masterplan im Jahr 2020 durchgeführt werden sollte, wurden bereits Vorbereitungen getroffen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass eine Deckensanierung nicht ausreichend, sondern eine Verstärkung sowie eine Verbreiterung erforderlich ist, wurde  ein Antrag an die Förderstelle Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, auf Förderung nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für einen sog. „Ausbau“ gestellt. Außerdem ist –vorbehaltlich der Haushaltsplanung- beabsichtigt, die Maßnahme auf 2019 vorzuziehen. Das Kostenvolumen beläuft sich auf insg. 1.255.000 € (eingeplant 2019: 700.000 €, 2020: 555.000 €).

 

Zwischenzeitlich wurde durch die Presse bekannt, dass das Land Niedersachsen die hier geplante Maßnahme mit einer Summe von 753.000 € (60%) fördern wird.

 

 

 

 

 

 

    2.) Verkehrssicherheitsprogramm „Junge Fahrer“

 

Das Verkehrssicherheitsprogramm „Junge Fahrer“ wird im Landkreis Friesland seit 2009 durchgeführt, es stellt einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit im Bereich „Verkehrssicherheit“ in Friesland dar.

Bisher wurden 9 vollständige „Saisons“ mit 54 (2018: 5) Veranstaltungen abgewickelt, insgesamt haben seitdem 986 (2018: 92) Fahranfänger teilgenommen.

Das Programm wurde seinerzeit in einer Arbeitsgruppe mit den Partnern Bundeswehr, Polizeiinspektion WHV/FRI, Verkehrswachten, Fahrlehrerverband und Deutsches Rotes Kreuz entwickelt, wobei Ziel der Arbeitsgruppe war, ein qualitativ hochwertiges Programm mit verschiedenen Themenschwerpunkten zu organisieren, das durch die Einstellung von Haushaltsmitteln des Landkreises in Höhe von 5.000 € jährlich zu einem geringen Teilnahmebeitrag von 15 € angeboten werden kann. Bereits seinerzeit wurde vereinbart, dieses Programm nicht kostenfrei anzubieten, um beispielsweise durch den Verkauf von Gutscheinen die Attraktivität des Programms zu erhöhen.

Bislang ist die Akzeptanz des Programms sehr gut, wobei gerade nicht verkannt werden darf, dass durch den (geringen) Preis und die sehr oft von Verwandten verschenkten Gutscheine die Teilnahmebereitschaft bei den jungen Fahrern erhöht wird.

Auch nach Beurteilung der beteiligten Partner sollte versucht werden, die Modalitäten für das Programm „Junge Fahrer“ unverändert zu belassen und das Programm nicht in der Bedeutung herabzusetzen durch eine vermeintlich attraktive Kostenfreiheit der Teilnahme, die neben einer geringeren Verbindlichkeit auch zu einem Wegfall bspw. der Gutscheine führen würde.

 

3.)   Pilotprojekt „Reduzierung von Baumunfällen in Niedersachsen“; Präventive Geschwindigkeitsbeschränkungen

Bereits in der letzten Sitzung des Fachausschusses am 24.09. wurde berichtet, dass das Pilotprojekt zwischenzeitlich beendet ist und im Ergebnis örtliche Entscheidungen über den Fortbestand der Regelungen zu treffen waren. Die Verkehrssicherheitskommission für den Landkreis Friesland hat zwischenzeitlich auf Basis der örtlichen Unfallzahlen eine Vorgehensweise erarbeitet, nach der abschließenden Verkehrsschau in Bockhorn und Zetel am 25.09. liegen nunmehr sämtliche verkehrsbehördlichen Anordnungen für die ehemals in das Projekt einbezogenen Strecken vor, die Umbeschilderungen sind abgeschlossen:

 

Gemeinde Wangerland

 

1.   

K 88, Neugarmssiel bis Kreisgrenze (Abs. 10, Stat. 0 bis 2180)

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Stat. 2180, 1588, 1519, 37 und 8 –hier: Z. 278-70 -), allerdings Aufstellung Gefahrzeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen 1006-34 StVO („Straßenschäden“) und 1001-31 StVO (auf 2 km) im Abschnitt 10 von Stat. 0 bis 2180

-Beschilderung ist befristet bis zur Sanierung der Fahrbahnschäden-

 

2.   

K 89, L 808 bis Tettens (Abs. 20, Stat. 0 bis 821)

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Stat. 821, 50), allerdings Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Fahrbahnschäden durch Aufstellung Gefahrzeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen 1006-34 StVO („Straßenschäden“) und Zeichen 274-70 StVO („70“) im gleichen Bereich

-Beschilderung ist befristet bis zur Sanierung der Fahrbahnschäden-

 

3.   

K 87, Mederns bis Minsen (Abs. 48, Stat. 2807 bis 3196 sowie Abs. 50, Stat. 0 bis 4600)

Bestand: “80” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Abs. 48, Stat. 2807/ Abs. 50, Stat. 60, ca. 1500, 1535, ca. 1720, 2054, 2910, 3067, 3452, 4063, ca. 4600)

 

Achtung: Die früheren Geschwindigkeitsbeschränkungen an diversen (Schulbus-)Haltestellen auf 70 km/h sind wieder einzuführen, d.h. unter den vorhandenen Zeichen 136 StVO (Piktogramm Kinder) sind wieder die Zeichen 274-70 StVO („70“) anzubringen, und zwar Haltestellen Stull, Funnens, Tengshausen, Bassens und Dauenstrift

 

4.   

L 812, Jever bis Waddewarden

 

a.)   Abs. 3, Stat. ca. 0250 bis 3168 (Auskündigerei bis Waddewarder Brücke)

 

 

 

 

 

b.)   Abs. 20, Stat. 0 bis 1027

 

 

 

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Es werden lediglich die ZZ. entfernt (Stat. ca. 0250, ca. 0700, 1715, ca. 2070, 3074). Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zwischen Auskündigerei bis Waddewarder Brücke von ca. 5,50 m wird die Beschränkung auf 70 km/h beibehalten (Änderung zu dem ehemaligen Zustand, diese nur im Bereich der vorhandenen Haltestellen anzuordnen)

 

 

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Stat. 079, 694, 1027)

 

 

Gemeinde Sande

 

5.   

K 96, B 436 bis  Kurve (Abs. 10, Stat. 0 bis ca. 0800)

Bestand: “80” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Abs. 10, Stat. 0100, ca. 0600)

 

6.   

K 96, Gödens bis Dykhausen (Abs. 10, Stat. ca. 1450 bis ca. 1800)

Bestand: “80” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Abs. 10, Stat. 1450, ca. 1800)

 

7.   

K 96, Dykhausen bis Schortens (Abs. 10, Stat. ca. 3150 bis ca. 5800)

Bestand: “80” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Abs. 10, Stat. 3150, 3650, 3750, 4850, 5800)

 

 

Gemeinden Zetel und Bockhorn

 

8.   

K 102 (Wehdestraße), Abs. 10, Stat. 0 bis ca. 0600, Zetel

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Es werden lediglich die ZZ. entfernt. Aufgrund des kurzen Streckenabschnittes bis zur B 437 und der im besagten Bereich vorhandenen (Schulbus-)Haltestelle wird die Beschränkung auf “70” beibehalten

9.   

K 301 (Grenzstraße), Kreisgrenze FRI/WTM bis EM “Schullandheim Voslapp” (Abs. 10, Stat. 0 bis ca. 0850)

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung wird entfernt (Stat. 0, außerdem Entfernung Z. 278-70 in FR WTM, Stat. 850 –in FR WTM-).

Für die ohnehin vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für den EM-Bereich “Schullandheim” wird aus Richtung WTM kommend ein Trichter auf “70” vorgeschaltet durch Aufstellung von Z. 274-70 (“70”) bei Stat. 0700

 

10. 

L 815, EM “Klein Schweinebrück” bis Kreisgrenze FRI/WST (Abs. 190 bis Abs. 150)

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Die Beschilderung bleibt angesichts der Verkehrsbelastung, des geringen Fahrbahnquerschnittes und des teilweise äußerst (!) geringen Abstandes des Baumbestandes zur Fahrbahn für einen Teilabschnitt der Strecke bestehen, und zwar für die Strecke der EM “Klein Schweinebrück” bis hinter die Einmündung der L 816, d.h. Aufstellung von Z. 278-70 in FR WST in Höhe Abs. 150, Stat. ca. 4300.

 

Beschilderung wird entfernt (Abs. 150, Stat. 2770, 3510 sowie Aufhebung FR WST)

 

11. 

L 816, Ortsausgang Grabstede bis L 815, Abs. 10

Bestand: “80” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Beschilderung bleibt angesichts des teilweise geringen Abstandes des Baumbestandes zur Fahrbahn bestehen

 

12. 

K 103 (Bredehorn), L 815 bis Kreisgrenze FRI/WST (Abs. 10, Stat. 3169 bis 0)

Bestand: “70” und ZZ. “Piktogramm Baumunfälle”

 

Neu: Die Beschilderung wird entfernt, allerdings erfolgte eine Neubeordnung der bislang ohnehin beschränkten Strecken anlässlich der betr. Verkehrsschau.

 

 

 

Herr Hinrichs und Herr Borcherding erläutern ergänzend zu der Vorlage noch die Sanierung des 1. Teilabschnittes der K 108 (Jaderberger Straße): Es ist an mehreren Stellen der sanierten Strecke eine Rissbildung infolge von Setzungen entstanden. Dieses Schadensbild ist bei der Straßenbauverwaltung bekannt und leider an mehreren (Moor-)Strecken aufgetreten, es ist eine Verfüllung der Risse beauftragt. Leider hat die außerordentlich trockene Witterung in diesem Sommer dazu geführt, dass dem bekanntermaßen setzungsempfindlichen Moorboden erhebliche Feuchtigkeit entzogen wurde und die starken Setzungen aufgetreten sind.

 

Der durchgeführten Maßnahme der Profilierung und Deckschichtsanierung war eine Planung vorausgegangen, die seinerzeit ergeben hatte, dass ca. 4,5 m tiefe Moorschichten unter der Fahrbahn vorhanden sind, deren Ausbau entgegen anderer Ausbaumaßnahmen wie beispielsweise an der Grünenkamper Straße (Kreisstraße 105) hier nicht möglich war. Ein Ausbau wäre angesichts der Tiefe und möglicher dadurch entstehender Grundwasserabsenkungen und dem Verlust sämtlichen Bewuchses entlang der Strecke nicht darstellbar gewesen, so dass seinerzeit entschieden wurde, eine möglichst langlebige Sanierung durchzuführen, die auch unter Auswertung der bislang aufgetretenen jährlichen Setzungen grundsätzlich wirtschaftlich war. Die o.g. Witterung hat diese Sanierung leider ungeplant negativ beeinflusst, so dass wegen der Gefahren durch die Risse im Rahmen einer kurzfristigen Maßnahme schon wieder eingegriffen werden muss.

 


Abstimmungsergebnis:

Wird einstimmig zur Kenntnis genommen