Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei Investitionen gem. § 12

Abs. 1 KomHKVO wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 


Die Beschlussfassung zu diesem TOP erfolgt ohne Herrn KTA Homfeldt (er kehrt nach diesem TOP zurück.) 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig