Sitzung: 11.12.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0600/2018
Beschluss:
Die Wertgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei Investitionen gem. § 12
Abs. 1 KomHKVO wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschlussfassung zu diesem TOP erfolgt ohne Herrn KTA Homfeldt (er kehrt nach diesem TOP zurück.)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig