Sitzung: 11.12.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig bei 4 Enthaltungen
Abstimmung: Enthaltungen: 4
Gesamtbeschluss:
Die Haushaltssatzung 2019 wird inklusive Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und Stellenplan 2019 sowie unter Maßgabe des durch den WTKF aktualisierten Beipackzettels in nachstehender Form verabschiedet.
Haushaltssatzung
des Landkreises Friesland für
das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises
Friesland in der Sitzung am xx.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf |
204.593.000 Euro |
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf |
198.828.660 Euro |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf |
405.064 Euro |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
200.948.627 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
188.713.444 Euro |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
4.297.000 Euro |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
23.396.104 Euro |
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
1.923.204 Euro |
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
1.923.204 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes |
207.168.831 Euro |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes |
214.032.752 Euro |
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.923.204 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.548.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Umlagesatz der Kreisumlage
wird auf 50,0 % der Steuerkraftmesszahlen und der
Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.
Jever, den xx.12.2018
LANDKREIS FRIESLAND
(Ambrosy)
Landrat
Kreisausschuss und Kreistag werden ergänzend
um ein Votum gebeten,
a) die Städte und Gemeinden an den finanziellen Verbesserungen im Ergebnishaushalt (abzüglich Unterstützungskosten Friesland-Kliniken) in 2018 zur Hälfte zu beteiligen sowie
b) ob die Breitbandentwicklungs GmbH die Anschlusskosten für die Grundschulen in Höhe von ca. 530.000,-- Euro brutto übernehmen soll.
Im
Zusammenhang mit dem Stellenplan 2019 wird – sh. Beschlussvorschlag der Vorlage
Nr. 0588/2018 – die Verwaltung ermächtigt, das Personal, das für das Projekt
“digitales Klassenzimmer” erforderlich ist, zeitnah einzustellen.
Im Verlauf der Beratung zum Haushalt 2019 kommt das Thema der finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden durch eine Beteiligung am zu erwartenden Jahresüberschuss für 2018 zur Sprache. Der Ausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung, die Städte und Gemeinden an den finanziellen Verbesserungen im Ergebnishaushalt 2018 zur Hälfte zu beteiligen, zustimmend zur Kenntnis.
Nach Abarbeitung der vorstehenden Anträge und unter Maßgabe der Aktualisierungen des sog. “Beipackzettels” (Neufassung Stand WTKF 11.12. ist im Kreistagsinformationssystem hinterlegt) erfolgt die Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen
Ja: |
6 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
4 |