Beschluss: einstimmig bei 4 Enthaltungen

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Gesamtbeschluss:

Die Haushaltssatzung 2019 wird inklusive Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und Stellenplan 2019 sowie unter Maßgabe des durch den WTKF aktualisierten Beipackzettels in nachstehender Form verabschiedet.

 

Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2019

 

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am xx.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1.   im Ergebnishaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

               

1.1 der ordentlichen Erträge auf

204.593.000 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

 

198.828.660 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf

405.064 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

 

 

2.   im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

     

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

200.948.627 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

188.713.444 Euro

     

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.297.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

23.396.104 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.923.204 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.923.204 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                          

207.168.831 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

214.032.752 Euro

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.923.204 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf  3.548.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 50,0 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

 

 

Jever, den xx.12.2018

 

 

LANDKREIS FRIESLAND

 

 

 

 

(Ambrosy)

Landrat

 

 

Kreisausschuss und Kreistag werden ergänzend um ein Votum gebeten,

 

a)         die Städte und Gemeinden an den finanziellen Verbesserungen im Ergebnishaushalt (abzüglich Unterstützungskosten Friesland-Kliniken)  in 2018 zur Hälfte zu beteiligen sowie

 

b)        ob die Breitbandentwicklungs GmbH die Anschlusskosten für die Grundschulen in Höhe von ca. 530.000,-- Euro brutto übernehmen soll.

 

Im Zusammenhang mit dem Stellenplan 2019 wird – sh. Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 0588/2018 – die Verwaltung ermächtigt, das Personal, das für das Projekt “digitales Klassenzimmer” erforderlich ist, zeitnah einzustellen.

 

 

 


Im Verlauf der Beratung zum Haushalt 2019 kommt das Thema der finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden durch eine Beteiligung am zu erwartenden Jahresüberschuss für 2018 zur Sprache. Der Ausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung, die Städte und Gemeinden an den finanziellen Verbesserungen im Ergebnishaushalt 2018 zur Hälfte zu beteiligen, zustimmend zur Kenntnis.

 

Nach Abarbeitung der vorstehenden Anträge und unter Maßgabe der Aktualisierungen des sog. “Beipackzettels” (Neufassung Stand WTKF 11.12. ist im Kreistagsinformationssystem hinterlegt) erfolgt die Beschlussfassung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen

 

Ja:

  6

Nein:

 

Enthaltung:

  4