Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


zu a)

 

Nach den Ausführungen der Ersten Kreisrätin Frau Vogelbusch handelt es sich hier um die Kostenstellung für 190 Auszubildende.

Gegenwärtig würden die Fahrt- und Beherbergungskosten zwischen

10.000-50.000 Euro betragen.

 

Ab 2019 werden sich diese auf 20.000-90.000 Euro erhöhen (sh. dazu den nichtöffentlichen Vermerk des FB 53 vom 11.12.2018 mit den verschiedenen Berechnungsvarianten).

 

 

zu b)

 

Frau Erste Kreisrätin Vogelbusch wird mit der Recherche für alle Gesundheitsberufe über die Gesundheitsregion beauftragt. Verweisung an den Fachausschuss.

 

Herr KTA Homfeldt macht hierbei nochmals sein Anliegen deutlich den Auszubildenden finanzielle Unterstützung zum Absolvieren externer Praktika zukommen zu lassen, so dass diese sich Praktika nach Interesse und nicht nach Entfernung  aussuchen könnten.

 

Zur Frage, ob die Auszubildenden während des Praktikums ihre Wochenenddienste vergütet bekommen, lagen noch keine eindeutigen Ergebnisse vor. Diese werden nachgereicht.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Sh. hierzu die Antwort der Verwaltung unter TOP 6.8 der KA-Niederschrift vom 30. Januar 2019: Die Pflegeschulen haben nochmals versichert, die anfallenden Zuschläge für Wochenend-/Nachtschichten selbstverständlich tarifkonform zu zahlen. Dies erfolgt naturgemäß zeitversetzt, sodass dies den Schülerinnen/Schülern evtl. nicht immer klar ist.

 

 

Frau KTA Schlieper schlägt vor, die Höchstsumme der zu veranschlagenden Fahrtkosten in den Haushalt 2019 aufzunehmen und die konkrete Ausgestaltung an den Fachausschuss zu verweisen.

 

Der Kreistag fasst hierzu den folgenden Beschluss:

 

Der Beipackzettel zum Haushaltsplan 2019 wird um die Höchstsumme von 90.000 Euro für Fahrt- und Beherbergungskosten erweitert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig