Sitzung: 27.02.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss:
Die Ausführungen zu dem Rundschreiben des NLT zum Bundesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher werden zur Kenntnis genommen.
Frau Burkhardt berichtet über das Rundschreiben Nr. 13/2019 des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).
Das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher soll modellhaft bewirken, dass durch attraktivere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen mehr Erzieherinnen und Erzieher gewonnen werden. Die Länder haben sich darauf verständigt, dass eine Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit für die Ausbildung eingeführt werden, um dadurch zusätzliche Nachwuchskräfte für die frühe Bildung zu gewinnen und zusätzliche Gruppen anzusprechen. Außerdem soll eine professionelle Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Die qualifizierten Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern sollen aufgewertet und Aufstiegsperspektiven sollen eröffnet werden. Durch einen Bundeszuschuss an die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen sollen in zwei Ausbildungsjahrgängen zusätzliche vergütete Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die degressive Förderung beträgt für das erste Jahr 100%, für das zweite Jahr 70% und für das dritte Jahr 30%. Dies entspricht einer Förderung von ca. 5.000 Fachschülerinnen und Fachschülern.
Der Bund stellt Ressourcen und Zeit für die qualifizierte Begleitung von Auszubildenden in Höhe von bis zu 1.000 Euro je Weiterbildung (2019/2020) bereit. Die Freistellung hierfür soll für durchschnittlich zwei Stunden pro Woche und Auszubildenden mit einem Pauschbetrag von 25 Euro pro Stunde bezuschusst werden. Eine entsprechende Anleitung soll für ca. 2.500 Fachschülerinnen und Fachschüler stattfinden.
Die Träger für pädagogische Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen, die in bestimmten Tätigkeitsfeldern koordinierende Aufgaben/Multiplikatorenfunktionen übernehmen, erhalten einen Zuschuss. Der Bund zahlt ab 2019 einen Zuschuss (bis maximal 300 Euro/Monat) an die Träger für die Dauer der Übernahme von besonderen Tätigkeiten. Dieser Aufstiegsbonus ist als Anschub des Bundes für eine bessere Bezahlung und Eröffnung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu verstehen.
Das Bundesprogramm soll Länder und Träger unterstützen, die Modelle einer vergüteten praxisintegrierten Ausbildung zu erproben, beziehungsweise ihre bestehenden Kapazitäten in der vergüteten Ausbildung auszubauen. Die Attraktivität dieses Berufes soll zudem durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit gesteigert werden.
Auch auf Landesebene sind vergleichbare Projekte initiiert. Das Land Niedersachsen führt die Schulgeldfreiheit ein und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer dualen Ausbildung über Modellprojekte analog des Bundesprogrammes.
Im Sommer 2019 würde die Förderung in Niedersachsen gestartet. Laut Informationsschreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 19.12.2018 werden für die Qualifizierungsinitiative “Praxismentoring” im Jahr 2019 rund 255.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hierüber werden Erzieherinnen und Erzieher zu Praxisanleitern qualifiziert. Die Kosten trägt das Land Niedersachsen.
KTA Michaelsen stellt die Frage, ob ein duales Ausbildungssystem in Niedersachsen geplant sei.
Frau Burkhardt verneint die Frage. Entsprechende Anträge müssten an den Träger gestellt werden, um Fördermittel erhalten zu können.
KTA Wittke fragt nach, ob es einen entsprechenden Beschluss auf Landesebene gäbe.
Herr Bruns erklärt, dass lediglich das Bundesprogramm vorliege, und dass die Landesgesetze noch zu ändern seien.
KTA Janßen fragt, ob Schülerbafög zurückgezahlt werden müsse.
Frau Burkhardt verneint die Frage. Schülerbafög müsse später nicht zurückgezahlt werden.