Beschluss:
Dem vorliegenden
Regionalen Sprachförderkonzept für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird
zugestimmt.
Gemäß § 18 a KiTaG gewährt der überörtliche Träger den örtlichen Trägern als
Ausgleich für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher
Kompetenz sowie der Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze
3 bis 6 jeweils auf Antrag und bei Vorlage eines geeigneten
Sprachförderkonzepts, das sie für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich
erstellen (regionales Sprachförderkonzept), eine besondere Finanzhilfe. Die
Höhe der Finanzhilfe wurde seitens des Kultusministeriums für den
Landkreis Friesland am 16.1.2019 mit insgesamt 306.604,38 € mitgeteilt. Die
Verteilregularien sind durch das KiTaG im Großen und Ganzen festgelegt, die
Auszahlung erfolgt bereits monatlich seit dem 1.8.2018. Das jetzt vorliegende
Sprachförderkonzept, das entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, mit allen
Kommunen im Landkreis Friesland einvernehmlich abgestimmt wurde, ist die
gesetzliche Grundlage für die Fortsetzung der Zahlungen für das laufende
Kindergartenjahr. Nicht verbrauchte Mittel fließen zurück ans Land, für das
nächste Kindergartenjahr wird es eine neue Finanzhilfe geben.
Frau Renken berichtet vom Entstehungsprozess des Regionalen Sprachförderkonzeptes nach § 18a KiTaG für den Landkreis Friesland. Es seien zwei unterschiedliche Varianten aufgenommen worden, die in dieser Form tatsächlich im Landkreis vertreten sind: Zwei kreisangehörige Städte / Gemeinden stellen zusätzliches Personal ein, die übrigen kreisangehörigen Städte / Gemeinden nutzen Verfügungsstunden für die Sprachförderung. Da für jede Förderperiode ein neues Konzept erstellt werden müsse, bestehe im nachfolgenden Zeitraum grundsätzlich die Möglichkeit zur Umstellung.
Herr Ambrosy ergänzt, das Konzept sei im letzten Jahr in der Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten thematisiert worden. In diesem Rahmen habe man sich vorab auf inhaltliche Standards, Qualifikation des eingesetzten Personals, Dokumentation und Evaluation sowie Auszahlungsmodalitäten geeinigt. Es müsse bedacht werden, dass das Land Niedersachsen die finanziellen Mittel für die Sprachförderung im Rahmen der eigenen kommunalen Selbstverwaltung zur Verfügung stelle und die Förderung auch wieder einstellen könne. Man habe das Land Niedersachsen daher - auch vor dem hohen Arbeitsaufwand für die Tageseinrichtungen für Kinder - gebeten, Kontinuität zu wahren.
Frau Sudholz erklärt, die beschriebene Form der Sprachförderung sei alternativlos, bedeute aber erneut eine zusätzliche Arbeitsbelastung für das Personal der Tageseinrichtungen für Kinder. Sie lobt die vom Landkreis Friesland angebotene Unterstützung.
Auf Nachfragen von Frau Sudholz
erklärt Frau Renken, der Verteilschlüssel des Landes Niedersachsen für die
finanzielle Förderung basiere auf den von den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden gemeldeten Kinderzahlen. Es sei daher wichtig, dass diese Zahlen
fristgerecht und korrekt erhoben und gemeldet werden. Es könne festgestellt
werden, dass die Tageseinrichtungen für Kinder dem Jugendamt vermehrt
auffällige Kinder melden und sich Anfragen bezüglich einer
Eins-zu-eins-Betreuung bzw. zusätzlicher Hilfskräfte häufen. Für den Einsatz
des Beobachtungsbogens seien zusätzliche Schulungen der ErzieherInnen geplant. Fallzahlen über die
Kinder mit Sprachförderbedarf in den Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis
Friesland bzw. eine Darstellung der Entwicklung dieser Fallzahlen bis zum
heutigen Stand werden in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
nachgereicht.
Frau Homfeldt erklärt, der Beobachtungsbogen könne nicht einfach eingesetzt werden, sondern es sei eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich; z.B. Beginn des Einsatzes pro Kind in der Krippe um im Anschluss laufe der Bogen während der Zeit des Besuchs von Krippe und Kindergarten mit. Für die Dokumentation in Form des Beobachtungsbogens sei im Übrigen keine zusätzliche Dokumentationszeit berücksichtigt.
Frau Sudholz bittet um einen Sachstandsbericht nach einem Jahr.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig