Sitzung: 28.02.2019 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 0622/2019
Beschluss:
- Die
Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen
Wespen- und Hornissenberater werden wie folgt angepasst:
-
jeder
Berater erhält für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr
eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00 €,
insgesamt maximal 320,00 € pro Kalenderjahr,
-
Fahrtkosten
sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig,
-
Auslagen
für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für notwendige
Fortbildungsmaßnahmen sind erstattungsfähig.
- Herr
Thomas Wehling wird zum Landschaftswart für den Ameisenschutz im Landkreis
Friesland rückwirkend zum 01.02.2019 für einen Zeitraum von 5 Jahren
bestellt.
.
zu 1.
Immer häufiger wenden sich besorgte Bürger in der Zeit
von März bis Oktober / April bis November (je nach jahreszeitlicher
Entwicklung) im Umgang mit Wespen und Hornissen hilfesuchend an die
Kreisverwaltung.
Deshalb gründete die Kreisverwaltung bereits im Januar
2001 eine Beratergruppe mit zunächst einem Berater pro Gemeinde. Wegen der
hohen Nachfrage musste 2008 die Beraterzahl auf 16 Stellen aufgestockt werden.
Tatsächlich waren in 2018 nur 14 Berater im Einsatz. Trotz der intensiven
Bemühungen der unteren Naturschutzbehörde findet sich im Wangerland seit Jahren
kein Berater. Die Konsequenz ist, dass die Berater aus Jever dort zusätzlich
unterstützen müssen. Auch in der Gemeinde Sande
ist derzeit kein ortsansässiger Berater tätig. Berater aus den
umliegenden Kommunen übernehmen diese Aufgaben mit. Krankheit und Urlaub
erhöhen die Belastungen des Einzelnen außerdem.
Obgleich dieser personellen Engpässe ist die Akzeptanz
und die Nachfrage in der Bevölkerung hoch. So
wirkt sich die erfolgreiche Arbeit im stetig steigenden Beratungsbedarf
aus. In Jahren mit hohen Wespen- und Hornissenpopulationen kommen die Berater
inzwischen pro Kopf auf etwa 30 Beratungen vor Ort. Das langjährige Mittel
liegt bei etwa 20 Beratungen. Hinzu kommen telefonische Beratungen in gleicher
Zahl. Hierfür erhalten die Berater eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 26,--
€ pro Jahr ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Diese Summe ist lediglich
als Anerkennung zu verstehen, denn sie
deckt die entstehenden Kosten bei weitem nicht.
Um diese wichtige Aufgabe zu sichern ist aus Sicht der
Kreisverwaltung eine Erhöhung der Anreize erforderlich. Ein Aspekt ist die
Vermeidung von finanziellen Nachteilen. Entsprechend sollten die
Aufwandsentschädigungen für die Berater angepasst und ein Neben- und
Fahrkostenausgleich gezahlt werden.
Auf Basis der Referenzdaten anderer Landkreise und
eigener Erfahrungen empfiehlt die Kreisverwaltung folgende Anpassungen:
Je Berater:
Aufwandsentschädigung 160,00
€ (Beratung
telefonisch und vor Ort –
8 Monate a´ 20 € = 160 €)
Fahrtkosten 180,00
€ (durchschnittlich
gefahrene km von 600 km
(20 Fahrten x 30 km) x 0,30 €
insgesamt 340,00 €.
Gesamtkosten für 16 Berater:
Aufwandsentschädigung 2.560,00
€
Fahrtkosten 2.880,00
€
insgesamt 5.440,00 €.
Es entsteht eine zusätzliche Haushaltsbelastung
Gesamtkosten (neu) pa 5.440,00
€
./. Gesamtkosten (alt) pa 416,00 €
Zusätzliche Kosten 5.024,00 €.
Neben den Beratungs- und Fahrtkosten hält jeder
Berater sog. Beratersets vor. Diese Sets umfassen z.B. Schutzbekleidung und
Umsiedlungskästen. Dieses Material ist von Zeit zu Zeit abgängig und muss im
Einzelfall neu beschafft werden. Diese Kosten sollten aus den gleichen Gründen
von der Kreisverwaltung getragen werden. Gleiches sollte für erforderliche
Fortbildungsmaßnahmen (nach abschließender Prüfung durch die Kreisverwaltung)
gelten.
Für diese beiden Positionen entstehen weitere laufende Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1.000,00 € pro Jahr.
Zusammengerechnet ergeben sich für alle Änderungen
Zusatzbelastungen des Kreishaushaltes in Höhe von ca. 6.024,00 €.
zu 2.
Nach § 35 des Nds. Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten
Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und
Landschaft überwachen und für den Artenschutz sorgen.
Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie aller Aufgaben des
Artenschutzes durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht
möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des
Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren
und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso
unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren
Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den
Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren
Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv mit beim
Artenschutz; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögel und
Schutz besonders geschützter Arten.
Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer
Landschaftswacht beschlossen. Der Personenkreis ist im überwiegenden Teil im
Nationalpark Nds. Wattenmeer tätig. Die Landschaftswarte haben keine
Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und
durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen
nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch
entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen. Derzeit sind 7
Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv.
Herr Thomas Wehling aus Bad Zwischenahn soll in
Zukunft für die Aufgaben im Ameisenartenschutz im Landkreis Friesland zuständig
sein. Er hat einer Berufung zum Landschaftswart am 30.01.2019 zugestimmt und
ist bereits beratend seit dem 01.02.2019 tätig. Herr Wehling ist Diplombiologe
und Hobbieimker. Er wird sich im Frühjahr
bei den Deutschen Ameisenschutzwarten e.V. zum Ameisenheger ausbilden
lassen. Beruflich ist er in Etzel tätig. Deswegen hat sein am 31.12.2018
ausgeschiedener Vorgänger Herr Gerold Müller Herrn Wehling für seine Nachfolge
empfohlen.
Zu den Aufgaben im Ameisenartenschutz gehören unter
anderem alle Umsiedlungsmaßnahmen, Artenbestimmungen sowie die Nestpflege und
Beratungsaufgaben.
Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der
Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung
für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von
monatlich 40,00 €.
Da Herr Wehling bereits beratend tätig geworden ist,
sollte die Bestellung durch rückwirkend zum 01.02.2019 erfolgen.
Zu 1. und 2.
Gesamtkostendarstellung für 2019 gegenüber 2018:
Zusätzlich Gesamtkosten
Mittelbedarf
zu 1. = 6.024,00
€ =
6.024,00 €
Mittelbedarf
zu 2. = 40,00 € = 440,00 €
Gesamtmittelbedarf = 5.974,00 € = 6.464,00 €
Gesamtkostendarstellung
ab 2020 gegenüber 2018::
Zusätzlich Gesamtkosten
Mittelbedarf
zu 1. = 6.024,00
€ =
6.024,00 €
Mittelbedarf
zu 2. = 0,00 € = 480,00 €
Gesamtmittelbedarf = 6.024,00 € = 6.504,00 €
Beratung:
Zu 1.
Der Umweltausschuss hält die von der Verwaltung
vorgeschlagene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € für zu gering.
Einhellig vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass das Ehrenamt in dieser
wichtigen Aufgabe besonders gestärkt werden solle. Dies soll sich auch
niederschlagen in einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Alle Mitglieder
sprechen sich daher für eine Anhebung der Aufwandsentschädigung von Höhe von
40,00 €, zuzüglich Fahrtkostenerstattung, aus.
Damit ergeben sich folgende Kosten für den Kreishaushalt:
Je Berater:
Aufwandsentschädigung 320,00
€ (Beratung
telefonisch und vor Ort –
8 Monate a´ 40 € = 320 €)
Fahrtkosten 180,00
€ (durchschnittlich
gefahrene km von 600 km
(20 Fahrten x 30 km) x 0,30 €
insgesamt 500,00 €.
Gesamtkosten für 16 Berater:
Aufwandsentschädigung 5.120,00
€
Fahrtkosten 2.880,00
€
Material und Fortbildung 1.000,00
€
insgesamt 9.000,00 €
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig beschlossen -
-
Ja: |
11 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|