Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.   Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt für die Friesland-Kliniken gGmbH wird beschlossen.

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig Änderungen sowie Verlängerungen des abgeschlossenen Betrauungsaktes vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren bzw. rechtskonformen Betrauung dient.

 


Die Friesland-Kliniken gGmbH als Holding der beiden Krankenhäuser Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH und St-Johannes-Hospital gGmbH erbringt im Zusammenhang mit der Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern und dem Betreiben der beiden Krankenhausstandorte verschiedene Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Bereich der medizinischen Versorgung und Notfalldienste.

Sämtliche gewährten Vorteile, wie z.B. Defizitausgleiche und Betriebs- und Investitionszuschüsse sind beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts und daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Europäische Kommission hat mit dem sog. „Almunia-Paket“ Kriterien aufgestellt, bei deren Erfüllung diese Ausgleichsleistungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 v. 11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“) ist es erforderlich, dass eine Zuschussgewährung an die Friesland-Kliniken gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgt.

Der Betrauungsakt muss Ausführungen zu der übernommenen Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur zeitlichen Begrenzung der Übertragung der übernommenen Aufgabe – es sind zunächst maximal 10 Jahre möglich -, zur Vermeidung einer Überkompensation mit eventueller Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und Vorhaltepflicht von Unterlagen und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei unvorhersehbar eintretenden Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten.

 

Herr Osterloh fasst zusammen, dass der Betrauungsakt ein formal notwendiger Vertrag ist. Herr Ambrosy unterstreicht ebenfalls dessen Notwendigkeit. Es handele sich um Wettbewerbs- und Ausschreibungsrecht.

 

Ohne weitergehende Erörterung beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig