Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater werden wie folgt angepasst:

-        jeder Berater erhält für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00 €,  insgesamt maximal 320,00 € pro Kalenderjahr,

-        Fahrtkosten sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig,

-        Auslagen für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind erstattungsfähig.

 

  1. Herr Thomas Wehling wird zum Landschaftswart für den Ameisenschutz im Landkreis Friesland rückwirkend zum 01.02.2019 für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig