Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2018, inklusive der detaillierten Informationen zu den einzelnen Kennzahlen wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Bruns erklärt, dass bereits in der letzen Sitzung das Ergebnis zur Zielerreichung 2018 vorgestellt worden sei und jetzt die detaillierteren Informationen folgen sollen.

 

Er berichtet, dass bei der Kennzahl 2 – Integrationsquote mit 30,7 % das Ziel erreicht worden sei und verweist auf den ergänzten Rangvergleich. Er fügt die ergänzende Integrationsquote der Alleinerziehen hinzu, bei denen kein Ziel vereinbart worden war. Auf die Alleinerziehenden wird näher eingegangen, da es sich bei der Personengruppe um einen geschäftspolitischen Schwerpunkt auf Landesebene handeln würde, denen sich genähert werden sollte. Das Ergebnis sei eine Integration von 157 Personen bei 544 Bestandspersonen, womit in Niedersachsen der Rang 2 erzielt werden konnte.

 

Auch bei den Langzeitleistungsbeziehern (LZB) wäre das Ziel mit 23,5 % erreicht worden. Der Rang 2 in Niedersachsen wurde hier ebenfalls belegt und mit einer durchschnittlichen Quote von 18,8 % liege das Jahresergebnis weit darüber.

 

Bei der Integrationsquote nach Geschlecht sei bei den Männern mit 35,3 % eine höhere Quote erreicht worden als bei den Frauen mit 26,3 %. Dies sei häufig der fehlenden oder nicht ausreichenden Kinderbetreuung geschuldet, aufgrunddessen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt für diese Personengruppe nicht realisierbar sei.

 

Die Integration sei für 1.034 Leistungsbezieher in eine voll sv-pflichtige Erwerbstätigkeit gemündet. Rund 30 Leistungsbezieher seien in eine Selbstständigkeit eingegliedert worden. Eine Berufsausbildung hätten 76 Integrierte Bezieher als über-/ betriebliche Ausbildung begonnen, bei der voll qualifizierenden Ausbildung seien es 40 Integrationen gewesen.

 

Bei der Alterstruktur lasse sich feststellen, dass bei den Personen unter 27 Jahren eine Quote von 27% erreicht werden konnte. Im Hauptbereich der über 27- bis 50-jährigen konnte eine Quote von 57,4 % festgestellt werden. Die Integrationen der Altersklasse der über 50-jährigen sei mit 15,6 % erzielt worden.

 

Zuletzt sei auf die Veränderung der Langzeitleistungsbezieher (LZB) einzugehen. Mit einer Verringerung von insgesamt -1,0 % sei das Ziel erreicht. Es konnten 143 Integrationen erreicht werden, die durch die Einmündung der Personengruppe mit dem Hintergrund Flucht von 118 Personen in den Langzeitleistungsbezug, geschmälert wurden. Diese Entwicklung wirke sich auch auf die Zielerreichung für das Jahr 2019 aus, da dieser Personenkreis schwieriger zu integrieren sei. Es gehe hierbei nicht um die ausschließliche Arbeitsaufnahme, sondern um die Überwindung der Hilfebedürftigkeit, bei der die Größe der Bedarfsgemeinschaft zu beachten sei. Bei einem größerem Familienverbund sei es schwieriger mit einer Arbeitsaufnahme die Hilfbedürftigkeit der Familie zu überwinden. Dies erkläre auch den Anstieg der LZB.

 

KTA Wilken erkundigt sich danach, ob es sich bei den Alleinerziehenden ausschließlich um Frauen oder auch um Männer handeln würde.

 

Herr Bruns antwortet, dass es auch einen geringen Anteil von alleinerziehenden Männern gebe.

 

KTA Wilken fragt nach, ob eine Integration die Vermittlung einer Beschäftigung bedeute und ob es eine Zeitschiene gebe, wie lange die Beschäftigung andauern muss oder ob es nur um den Vertragsabschluss gehe.

 

Herr Bruns bejaht, dass Integration die Vermittlung einer Beschäftigung meine. Er erklärt, dass es erstmal um den Abschluss eines Vertrages gehe und die Dauer der Beschäftigung keine Rolle spiele. Er fügt hinzu, dass es früher eine 7-Tages-Frist für das Fortbestehen gegeben hat, nach der die Integration galt. Diese Regelung gebe es nicht mehr. Eine statistische Ergänzungsgröße gebe es dennoch, in der die Nachhaltigkeit der Beschäftigung beobachtet werde. Ob die Person dabei bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sei, werde nicht erhoben.

 

KTA Wilken stellt die Frage nach den Ergebnissen der Erhebung.

 

Herr Bruns antwortet, dass die Nachhaltigkeitsquote bei knapp unter 70 % liege. Dies bedeute, dass 70 % aller integrierten Personen, nach einem Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten noch in Beschäftigung waren. Er betont nochmals, dass es nicht die aufgenommene Beschäftigung sein muss.

 

KTA Janßen erkundigt, sich ob das durchschnittliche Alter der LZB bekannt sei. Er vermutet vorwiegend ältere Personen in dieser Gruppe.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass sie das Gegenteil vermute. Hierzu führt sie aus, dass die Personen mit dem Hintergrund Flucht bei der Einmündung in das Jobcenter als LZB gelten, da sie bereits 12 – 48 Monate Leistungen erhalten haben. Das durchschnittliche Alter in dieser Gruppe liege bei 20 und 30 Jahren. Die Zahlen könnten nachgereicht werden.

 

Landrat Ambrosy fügt hinzu, dass das Hauptereignis der Langzeitarbeitslosigkeit zu Zeiten von Olympia gewesen und bis in die 2000er zu spüren gewesen sei. Diese Personen seien nun im Rentenalter, sodass die Statistik verjüngt wurde. Zuletzt sei 1996 die höchste Quote gewesen und anschließend ein kontinuierlicher Abbau der Langzeitsarbeitslosigkeit.

 

Herr Bruns verweist auf die auf Seite 6 genannten Merkmale der LZB. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen seien aufgrund geringer Abweichungen nicht nennenswert. Es werde aber auch deutlich, dass der größte Anteil der LZB im Alter zwischen 25 bis 55 Jahren liege. Er bestätigt den Grund den Frau Vogelbusch anführte. Ein höherer Anstieg als in den Jahren zuvor bei den Beziehern unter 27 und über 55 Jahren sei auch zu verzeichnen. Der Hauptanteil der LZB sei dennoch in der mittleren Altersklasse zu finden.