Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Bruns erläutert die statistische Entwicklung im Bereich der Arbeitslosigkeit. Er merkt an, dass im Bereich 50+ im Februar 2018 noch 551 Arbeitslose waren und im Februar 2019 diese Zahl auf 479 Personen verringert wurde. Er fügt hinzu, dass dieser Bereich immer mit Veränderung verbunden sei und weist darauf hin, dass es sich bei den Arbeitslosen nicht um die gleichen Personen handeln müsse. Dennoch sei ein positiver Trend in dem Bereich zu erkennen. Er ergänzt, dass die Arbeitslosigkeit in allen Bereichen monatlich kontinuierlich zurück gehe. Die Arbeitslosenquote liege im SGB II und im SGB III insgesamt im Februar 2019 bei 5,2 % und konnte im April 2019 auf 4,4 % verringert werden.  Herr Bruns geht kurz auf die Eckdaten der Grundsicherung ein. So seien die Bedarfsgemeinschaften (BG), die sogenannten Familienverbände, im Februar 2019 um 261 BG zum Vorjahresmonat reduziert worden und zum April nochmals um 80 BG. Der positive Trend sei auch hier zu erkennen. Es sei hierbei nicht nur gelungen die Personen zu integrieren, sondern auch die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

 

Herr Bruns stellt die bisherigen Zahlen der Zielerreichung 2019 vor. Aufgrund der vorher genannten Verringerung der Kundenbestände, sei auch hier ein positiver Trend auf der Ausgabenseite zu verbuchen, so dass im Februar 2019 bereits 10,5 % weniger Ausgaben angefallen seien als im Vorjahr.

 

Für die Integrationsquoute 2019 sei das Ziel bei 30,7 %, wie auch im Vorjahr 2018, angesetzt worden. Hier sei das unterjährige Ziel nicht erreicht, es würden im Februar noch Integrationen fehlen, was jedoch nicht untypisch zu Beginn des Jahres sei. Es werde trotz der Zielverfehlung im Februar eine Zielerreichung erwartet.

 

Bei dem Ziel der Vermeidung von Langzeitleistungbezug (LZB) sei ein nicht unerheblicher Anstieg verzeichnet worden. Herr Bruns merkt an, dass dies, wie auch im Jahr 2018, mit dem Eintritt der Flüchtlinge nach einem Bezug von 21 Monaten oder mehr in den LZB verbunden sei. Dies sei bei der Zielplanung berücksichtigt worden, aber nicht in dem Umfang. Durch diverse Maßnahmen im Laufe des Jahres solle dieser Wert verbessert werden.

 

KTA Ramke verweist auf einen Zeitungsartikel vom 16.04.19. Hierin wird berichtet, dass in Jobcentren Zählungsfehler korrigiert werden sollen, da 1.000-fach Arbeitslose nicht als solche gezählt wurden. Er erkundigt sich, ob das Jobcenter Friesland ebenfalls dazu gehöre.

 

Herr Bruns verneint diese Frage. Er fügt hinzu, dass in dem genannten Artikel die gemeinsamen Einrichtungen, also die Jobcentren die gemeinsam mit der Agentur für Arbeit betrieben werden, betroffen seien. Die im Artikel genannten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Fehler, seien im Jobcenter Friesland seit Jahren angewandt worden. Im Jobcenter Friesland gebe es monatlich 25 Controllingabfragen, die ausschließlich auf die richtige Meldung der Arbeitslosenzahlen abzielen. Solche Fehler seien fast ausschließbar.

Ein kompletter Ausschluss sei jedoch nicht möglich, da die Kundenstati per Hand vergeben werden. Herr Bruns erklärt hierzu die drei Kundenstati: Arbeitslos, Arbeitssuchend und kein Status. Kein Status sei zu vergeben, wenn eine Person über 6 Wochen krank oder in Elternzeit sei. Alle weiteren Kunden sollten mindestens den Status arbeitssuchend haben. Die Integrationsfachkräfte seien darauf geschult zu entscheiden, wann jemand als arbeitslos gilt. Die Abfragen ergeben einen groben Teil aller Fälle, bei denen Korrekturen vorgenommen werden müssen.