Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zu den Ergebnissen der Kundenzufriedenheitsbefragungen 2018 wird zur Kenntnis genommen. Zukünftig erfolgt die Durchführung der Kundenzufriedenheitsbefragungen einmal im Jahr.

 


Herr Bruns schlägt vor, dass aufgrund der unwesentlichen Abweichungen der Ergebnisse der Befragungen, eine Befragung einmal jährlich anstatt zweimal jährlich durchgeführt werden sollte. Er führt hierzu an, dass in der Statistik seit 2015 keine wesentlichen Unterschiede vermerkt wurden. Es zeige sich, dass sich das Jobcenter bei der Kundenzufriedenheit im Bereich der Schulnoten von 2 bis 3 + befinde. Die Befragungen sollen weiter fortgeführt werden um einen Anhaltspunkt zu haben, für den Nutzen sei jedoch einmal jährlich ausreichend. Zudem sei auch ein Kundenreaktionsmanagement installiert, bei denen 20 Kunden jährlich einen konkreten Anlass hätten. Er fügt hinzu, dass es auch häufiger vorkam, dass die Kunden sich zunächst rückversichert hätten, ob das Unternehmen diese Befragung für das Jobcenter ausführe. Dadurch lasse sich die Unruhe der Kunden erkennen, die berücksichtigt werden sollte.

 

Die Ergebnisse der Befragungen seien durchaus gut, es gebe aber auch verbesserungsmöglichkeiten. Handlungsbedarf sei bei den Erläuterungen der Bescheide durch die Mitarbeiter notwendig. Es werde daran gearbeitet, der Handlungsbedarf sei auch ohne zwei jährliche Befragungen bekannt.

 

Für den Vertragsabschluss mit der Firma sei es einfacher, die Befragung alle zwei Jahre durchzuführen, so dass die Firma eine Auftrag für zwei Befragungen bekäme. Ansonsten müsste für jedes Jahr für eine Befragung ein Vertrag abgeschlossen werden.

 

KTA Ramke erkundigt sich, ob es richtig sei, dass dann in diesem Jahr keine Befragung gemacht werden würde und im nächsten Jahr dann zwei Befragungen.

 

Herr Bruns bejaht dies.

 

KTA Ramke merkt an, dass es ihm ausreiche mit einer Befragung im Jahr.

 

KTA Wilken schließt sich dieser Meinung an. Dann sei die Kontinuität gegeben, aber nicht mehr die Dichte, wie sie jetzt vorgefunden werde.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.