Beschluss:

Die mündliche Ausführung zum Sachstand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Friesland wird zu Kenntnis genommen.

 


Frau Burkhardt berichtet, dass Langzeitleistungsbezieher (LZB) nicht wie gewünscht von der Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren. Hier wird besondere Unterstützung benötigt. Zum 01.01.2019 sei das Teilhabechancengesetz für diese Gruppe verabschiedet worden. Die soziale Teilhabe aus dem § 16i stehe in besonderem Fokus, da diese die tatsächliche Teilhabe und die Möglichkeit in den Arbeitsmarkt einzumünden, biete. Bei einem Langzeitleistungsbezug von mindestens 6 Jahren, handele es sich um eine 100 %-Förderung in den ersten beiden Jahren und anschließend auf 5 Jahre mit einer Degression um 10 %. Im ersten Förderjahr befinde sich die geförderte Person verpflichtend in einem Coaching, bei der die Festigung des Beschäftigungsverhältnisses vorangetrieben werden soll und dem Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung stehe.

 

 Zu Beginn der Vorbereitungen stand die Überlegung im Raume, für wen die Förderung in Frage komme. Zum Übergang von 2018 zu 2019 waren 800 LZB mit einem Bezug von 6 Jahren im Jobcenter gemeldet. Es seien nicht alle für dieses Förderinstrument geeignet, da einige sich in Elternzeit, Langzeiterkrankungen oder anderen Maßnahmen befinden würden. Die 200 LZB, die in Betracht kämen, wurden in vorbereitende Maßnahmen vermittelt.

 

Für die regionalen Arbeitgeber habe es Beratungen gegeben. Der Arbeitgeberservice sei hier sehr aktiv und habe bisher eine positive hohe Resonanz erhalten.

 

Letztlich wurden bisher 36 Förderanträge gestellt, von denen 20 bereits bewilligt worden sind. Bei den fehlenden 16 Anträgen würden Unterlagen fehlen oder der Beginn in der Zukunft liegen

 

Wichtig sei auch der Passiv-Aktiv-Tausch gewesen. Dies bedeute, dass die Mittel die über die Beschäftigung eingespart werden, direkt den Eingliederungsleistungen zugute kommen

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob die Anträge speziell im Landesjobcenter gestellt werden müssten.

 

Frau Burkhardt verneint dies und erklärt, dass die Antragstellung direkt im Jobcenter Friesland erfolge.

 

KTA Janßen fragt nach, ob es bei dem Teilhabegesetz um unbefristete Verträge oder auch um Zeitverträge gehe.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass auch Zeitverträge abgeschlossen werden können. Der Arbeitgeber müsse nicht die 5 Jahre beantragen, sondern könne auch in fünf Jahren Befristungen vornehmen. Der Wunsch wäre eine Weiterbeschäftigung.

 

KTA Gäde erkundigt sich, ob es direkte Anfragen von Arbeitgebern gebe eine Person einstellen zu wollen  oder ob das Jobcenter auf die Arbeitgeber zugehe.

 

Frau Burkhardt merkt an, dass dies beidseitig erfolge. Zunächst sei die Kundenseite angeschaut worden um zu filtern, wer für die Förderung geeignet sei. Der Arbeitgeberservice gehe auf die Arbeitgeber zu und darüber gehen auch die Arbeitgeber auf das Jobcenter zu.

 

Herr Bruns ergänzt, dass für die Werbung des Teilhabegesetzes  in der zweiten Januarwoche an die Presse herangetreten wurde. Daraus entstand eine hohe Resonanz, so dass die Arbeitgeber Beratungen gesucht haben und Anträge generiert worden sind.


KTA Gäde merkt an, dass es sich auch um ein interessantes Angebot für die Arbeitgeberseite handeln würde.

 

Landrat Ambrosy fügt hinzu, dass es ein Sonderbudget für den Landkreis gegeben habe. Er fragt nach, was passieren würde, wenn das theoretische Fallende eintreten würde. Ob die Anträge dann ab November abgelehnt werden müssten. Oder ob sich darüber unterhalten würde, wenn es soweit wäre.

 

Herr Bruns antwortet, dass er die Gefahr noch nicht sehe. Es werde eine genaue Beobachtung stattfinden. Er greift den gennanten Passiv-Aktiv-Tausch nochmals auf und erklärt, dass  dadurch eine Gegenfinanzierung erfolge. Die tatsächlichen Ausgaben für das Programm würden sich in Grenzen halten. Die Ausstattung der Mittel vom Bund seien üppig gewesen.

 

Landrat Ambrosy lobt das Teilhabegesetz.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob der Landkreis als Arbeitgeber ebenfalls beteiligt wäre. Es gebe die Bereiche Hausmeister, Hausmeisterhelfer oder Straßenunterhaltung.

 

Herr Bruns erklärt, dass Gespräche mit dem Personalbereich des Landkreises stattgefunden haben. Hier müsse noch überlegt werden, in welchen Bereichen dies machbar wäre. Er könne sich dies in den genannten Bereichen vorstellen.

 

KTA Gäde fragt nach, ob es sich generell um geringqualifizierte Personen handeln würde.

 

Herr Bruns antwortet, dass es auch um geringqualifizierte Personen gehe, da es einen Grund gebe, wieso diese Personen seit 6 Jahren im Leistungsbezug stünden. Es bestünden mehrere Hemnisse in den Personen die durch den Zuschuss ausgeglichen würden.

 

Frau Vogelbusch merkt an, dass die Hausmeister beim Landkreis in der Regel eine handwerkliche Ausbildung besitzen würden. Im Bereich der Hausmeistergehilfen seien über das Projekt “Vielfalt leben” Menschen aus der GPS, die zuvor in Behindertenwerkstätten gewesen seien, eingesetzt. Es könne nicht für alle eine Teilhabe geben.

 

KTA Ramke erkundigt sich, ob die Personen auf Stellen des Landkreises sitzen.

 

Frau Vogelbusch bejaht dies und fügt hinzu, dass es eine andere Finanzierung gebe. Die Beschäftigung erfolge über die GPS, so dass die Rechnung mit der GPS beglichen würde. Sie berichtet von den positiven Erfahrungen mit dem Projekt.

 

KTA Wilken fragt nach der tariflichen Entlohnung der Hausmeistergehilfen.

 

Frau Vogelbusch antwortet, dass ein Gehilfe bereits übernommen wurde und nach dem TVöD entlohnt werde. Für die Beschäftigten der GPS gelte der Werkstatttarif, der nach Leistungart gezahlt werde. Der Landkreis erstatte lediglich den Betrag.