Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die 24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

 


Die 24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 wurde auf Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, erstellt.

 

Der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII, das jedes Kind ab der Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder hat, wird im Landkreis Friesland erfüllt.

 

Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat seit dem 01.08.2013 jedes Kind, dass das 1. Lebensjahr vollendet hat, einen Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen verständigten sich auf dem sog. Krippengipfel 2007 darauf, bis zum Jahr 2013 und darüber hinaus für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bereitzustellen. Da die Betreuungsquote im Krippenbereich bereits bei 52 Prozent liegt, wird diese empfohlene Quote kreisweit erfüllt.

 

Auch in dieser Fortschreibung ist detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw. Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.

 

Die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist erfolgt. Die Stellungnahmen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.

 

 

Frau Renken berichtet, der Kindertagesstättenbedarfsplan sei von einem Kollegenteam erstellt worden und dankt den entsprechenden MitarbeiterInnen, die an der Arbeit beteiligt waren.

 

Da sich die KiTa-Landschaft regelmäßig auf Gesetzesänderungen und neue Förderprojekte bei gleichzeitigem Fachkräftemangel einstellen müsse, sei leider keine eindeutige Schwerpunktbildung in der Kindertagesstättenbedarfsplanung möglich gewesen.

 

Herr Ambrosy betont, bei der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe der Städte und Gemeinden und des Landkreises. Während die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorbildlich in die Kinderbetreuung investieren, habe der Landkreis mit dem Einstieg in die Co-Finanzierung für eine Entlastung in Höhe von rund 2.000.000 € - Tendenz für die Folgejahre steigend - gesorgt. Eine Weiterentwicklung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu einem politischen Planungsinstrument sei von der Verwaltung vorgesehen.

 

Frau Renken ergänzt, für den 14.06.2019 sei ein Gespräch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden terminiert worden, um auf Grundlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung in Kommunikation zu gehen. Es habe sich z.B. bei der Erstellung abgezeichnet, dass Zahlen uneinheitlich erhobenen worden seien, so dass die Städte und Gemeinden von unterschiedlichen Daten ausgehen. Ziel sei eine allgemeingültige Planungsgrundlage.

 

Herr Abrosy versichert, sollten sich im Rahmen des Termins - trotz der vorab mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgten Abstimmung - einzelne in der Kindertagesstättenbedarfsplanung aufgenommene Daten als fehlerhaft herausstellen, erfolge noch eine Korrektur bis zur nächsten Kreisausschusssitzung.

 

Frau Renken führt ferner aus, der Fachbereich 51 sei zuständig für die Schulentwicklungsplanung, die Jugendhilfeplanung und die Kindertagesstättenbedarfsplanung. Um die Auswirkungen der jeweiligen Planungen aufeinander vollumfänglich berücksichtigen zu können, sei die Bestellung eines Sozialplaners, der alle drei Pläne in seinem Aufgabengebiet vereint, erforderlich.

 

Frau Sudholz befürwortet eine Zusammenfassung der Planungen zu einem Gesamtwerk. Sie schlägt vor, die Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder des Landkreises, Frau Jestadt, zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einzuladen.

 

Frau Renken sagt eine anlassbezogene Teilnahme von Frau Jestadt an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig