Beschluss:
Das
Gremium beschließt die 24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Die
24. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 wurde auf
Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr.
Kolb, erstellt.
Der
Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII, das jedes Kind ab der Vollendung des
3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für
Kinder hat, wird im Landkreis Friesland erfüllt.
Gem.
§ 24 Abs. 2 SGB VIII hat seit dem 01.08.2013 jedes Kind, dass das 1. Lebensjahr
vollendet hat, einen Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung für
Kinder. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen
verständigten sich auf dem sog. Krippengipfel 2007 darauf, bis zum Jahr 2013
und darüber hinaus für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im
Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder
in der Kindertagespflege bereitzustellen. Da die Betreuungsquote im
Krippenbereich bereits bei 52 Prozent liegt, wird diese empfohlene Quote
kreisweit erfüllt.
Auch
in dieser Fortschreibung ist detailliert beschrieben, welche konkreten Um- bzw.
Ausbaupläne in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geplant sind.
Die
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist erfolgt. Die
Stellungnahmen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt worden.
Frau Renken berichtet, der
Kindertagesstättenbedarfsplan sei von einem Kollegenteam erstellt worden und dankt
den entsprechenden MitarbeiterInnen, die an der Arbeit beteiligt waren.
Da sich die KiTa-Landschaft regelmäßig auf
Gesetzesänderungen und neue Förderprojekte bei gleichzeitigem Fachkräftemangel
einstellen müsse, sei leider keine eindeutige Schwerpunktbildung in der
Kindertagesstättenbedarfsplanung möglich gewesen.
Herr Ambrosy betont, bei der Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um eine
Gemeinschaftsaufgabe der Städte und Gemeinden und des Landkreises. Während die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorbildlich in die Kinderbetreuung
investieren, habe der Landkreis mit dem Einstieg in die Co-Finanzierung für
eine Entlastung in Höhe von rund 2.000.000 € - Tendenz für die Folgejahre
steigend - gesorgt. Eine Weiterentwicklung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
zu einem politischen Planungsinstrument sei von der Verwaltung vorgesehen.
Frau Renken ergänzt, für den 14.06.2019 sei ein
Gespräch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden terminiert worden, um
auf Grundlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung in Kommunikation zu gehen.
Es habe sich z.B. bei der Erstellung abgezeichnet, dass Zahlen uneinheitlich
erhobenen worden seien, so dass die Städte und Gemeinden von unterschiedlichen
Daten ausgehen. Ziel sei eine allgemeingültige Planungsgrundlage.
Herr Abrosy versichert, sollten sich im Rahmen
des Termins - trotz der vorab mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
erfolgten Abstimmung - einzelne in der Kindertagesstättenbedarfsplanung
aufgenommene Daten als fehlerhaft herausstellen, erfolge noch eine Korrektur
bis zur nächsten Kreisausschusssitzung.
Frau Renken führt ferner aus, der Fachbereich
51 sei zuständig für die Schulentwicklungsplanung, die Jugendhilfeplanung und
die Kindertagesstättenbedarfsplanung. Um die Auswirkungen der jeweiligen
Planungen aufeinander vollumfänglich berücksichtigen zu können, sei die
Bestellung eines Sozialplaners, der alle drei Pläne in seinem Aufgabengebiet
vereint, erforderlich.
Frau Sudholz befürwortet eine Zusammenfassung
der Planungen zu einem Gesamtwerk. Sie schlägt vor, die Fachberatung für
Tageseinrichtungen für Kinder des Landkreises, Frau Jestadt, zu den Sitzungen
des Jugendhilfeausschusses einzuladen.
Frau Renken sagt eine anlassbezogene Teilnahme
von Frau Jestadt an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig