Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Es wird ein Kompetenzzentrum Pflege Friesland (KoPF) eingerichtet.
  2. Eine von allen Beteiligten befürwortete zentrale Anlauf- / Koordinierungsstelle wird beim Landkreis eingerichtet.
  3. Hierfür wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 eine Stelle mit zunächst  5 Stunden wöchentlich besetzt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Sinne dieses Beschlusses bereits vor der Beschlussfassung von Kreisausschuss und Kreistag  handeln zu dürfen.

 


Durch das Pflegeberufereformgesetz werden grundlegende Veränderungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung geschaffen: Die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen (Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege / Altenpflege) bekommen eine gemeinsame Gesetzesgrundlage (Pflegeberufegesetz). Damit durchlaufen alle Auszubildenden mindestens in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr kann ein Schwerpunkt in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden. Die neue Ausbildungsstruktur wird ab 2020 eingeführt.

 

Damit stehen die Ausbildungsträger der praktischen Ausbildung vor großen Herausforderungen:

 

-          Es besteht ein dringender Informations- und Beratungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung der neuen Ausbildung

-          Es müssen Ausbildungs- und Kooperationsverträge erstellt und geschlossen werden

-          Die praktische und theoretische Ausbildung der Auszubildenden muss koordiniert werden

-          Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Praxisanleiter in der Region müssen regelmäßig ermittelt und überprüft werden.

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In diesem Jahr wurde zu dem Thema „generalistische Pflegeausbildung“ ein Arbeitskreis einberufen, besetzt mit Vertretern der Verwaltung, der Berufsbildenden Schulen, der Krankenpflegeschulen der Kliniken und der Pflegeheime. Dieser beschäftigt sich neben der Umsetzung der neuen Regelungen auch damit, die neuen Herausforderungen gemeinsam zu meistern, eine qualitativ hochwertige Ausbildung für die zukünftigen Fachkräfte zu gewährleisten und einheitliche Strukturen und Abläufe festzulegen. Für eine Umsetzung der rechtlichen Änderungen in 2020 ist bereits jetzt eine Vorbereitung und Ausgestaltung  für alle Beteiligten dringend erforderlich.

 

Ein erstes Zwischenergebnis ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle beim Landkreis: das Kompetenzzentrum Pflege (KoPF). Dieses soll die Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse unterstützen, Informationen zentral bündeln, die Pflegeausbildung in Friesland bekannt machen und sich kompetent darstellen sowie einen Ansprechpartner rund um die neue Ausbildung im Landkreis Friesland anbieten.

Schulen und Auszubildende/ Bewerber können sich hier bestmöglich über die Angebote beraten lassen und ggf. an die jeweils geeignete Pflegeschule weitergeleitet werden. Auch die Ausbildungsträger bzw. potenzielle Ausbildungsträger fänden hier Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die wenigen Ausbildungsbetriebe im Bereich der ambulanten Langzeitpflege relevant, da die hier geforderten Pflichteinsätze nur schwer zu realisieren sein werden, wenn sich weitere Betriebe gegen die Ausbildung entscheiden und sich keine neuen Ausbildungsbetriebe finden lassen.  Auch der Mangel an Pflegepersonal erfordert ein einheitliches und abgestimmtes, kompetentes Vorgehen bei der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung innerhalb unseres Landkreises, damit künftig ausreichend Auszubildende gefunden und vor allem auch gebunden werden können.

 

Die Einrichtung des KoPF muss mit der Besetzung einer Personalstelle verbunden sein, um u. a. eine administrative Unterstützung und zentralen Ansprechpartner nach außen zu bieten. Diese Person soll nach Abstimmung im Arbeitskreis beim Landkreis angebunden sein. Eventuelle Möglichkeiten der finanziellen Förderung werden geprüft.

Begonnen werden soll zunächst mit einem Stellenanteil von 5 Stunden wöchentlich. Wie hoch der tatsächliche Aufwand für die Koordinierung beim Landkreis nach Abschluss der Projektphase ist, wird der weitere Verlauf aufzeigen. Es wird derzeit von einem Stellenanteil von 19,5 Stunden wöchentlich ausgegangen.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung des KoPF liegt bei der Arbeitsgruppe bzw. dann den politischen Gremien. Über die Ergebnisse und weiteren Abstimmungen des Arbeitskreises wird regelmäßig berichtet und den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

Frau Vogelbusch erläutert kurz die Vorlage. Sie bittet darum, dass der Ausschuss sie ermächtigt, schon vor Entscheidung des Kreisausschusses und Kreistages tätig werden zu dürfen.

 

Herr Bruns merkt an, dass man die privaten Pflegezentren nicht vergessen darf. Frau Vogelbusch und Herr Ambrosy versichern, dass die privaten Institutionen mit einbezogen werden. Herr Ratzel ist der Meinung, dass man nicht direkt auf 19,5 Std. pro Woche erhöhen, sondern erst einmal abwarten sollte, ob 5 Std. eventuell ausreichend sind. Frau Vogelbusch erklärt, dass die Beschlussfassung auch lediglich auf 5 Std. pro Woche lautet.

 

Frau Esser fragt an, wer die Stelle mit 5 Std. pro Woche übernehmen soll. Frau Vogelbusch erläutert, dass man eine interne Lösung suche und  eine Mitarbeiterin im Blick habe, die dies vorerst zusätzlich zu ihren Aufgaben übernehmen soll.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig