Sitzung: 09.05.2019 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0690/2019
Beschluss:
1. Der Landkreis Friesland
verweist den Namensvorschlag vom 13.3.2019 zurück an die Heinz-Neukäter-Schule
und Pestalozzischule.
2. Die Heinz-Neukäter-Schule und
die Pestalozzischule werden gebeten, dem Landkreis Friesland als Schulträger
bis zur nächsten Schulausschusssitzung einen neuen Namensvorschlag zu
unterbreiten, der den Vorgaben gem. § 107 NSchG entspricht.
Nach der Entscheidung über den Wunsch einer Zusammenlegung der Heinz-
Neukäter-Schule und der Pestalozzischule Varel ab dem kommenden Schuljahr wurde
in beiden Schulen eine künftige Namensführung der Schule diskutiert. Im Rahmen
einer gemeinsamen Schulvorstandssitzung
beider Schulen am 13.3.2019 hat es eine Einigung auf folgenden künftigen Namen
gegeben (siehe auch dazu die Anlage):
FÖRDERZENTRUM FRIESLAND SÜD
Heinz-Neukäter-Schule - Pestalozzischule Varel
Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung Schwerpunkt
Lernen
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht dieser Namensvorschlag nicht
dem Sinn der Namensgebungsvorschrift in § 107 NSchG i.V.m. der einschlägigen
Kommentierung (siehe Schippmann: NschG – Kommentar zu § 107).
Danach kann ein Schulname u.a. der Name EINER Person sein. Der o.g.
Vorschlag der Schule beinhaltet neben der Angabe „Förderzentrum Friesland Süd“
die ZWEI Ursprungsnamen der fusionierten Schule. Die Kommentierung stellt als
Namensgeber aber auf EINE Person ab, um der Schule im Hinblick auf ihre
amtliche Schulbezeichnung („Förderschule“) eine Identität zu verleihen. Dies
wird mit dem o.g. Namensvorschlag der Schule verfehlt.
Da der vorgenannte
Namensvorschlag nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
den Namensvorschlag der beiden Schulen an diese zurückzugeben, verbunden mit
der Bitte, dem Landkreis Friesland einen neuen Namensvorschlag zu unterbreiten,
der den Vorgaben gem. § 107 NSchG entspricht.
Herr Ernst erläutert kurz die Vorlage. Er erklärt, dass der Namensvorschlag „Förderzentrum Friesland Süd – Heinz-Neukäter-Schule / Pestalozzischule Varel“ nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Es ist nicht zulässig, dass bei einer Zusammenlegung zweier Schulen beide Schulnamen im neuen Namen erscheinen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt an die Schule zurückzugeben.
Herr Bruns merkt an, dass es sinnvoll wäre, die Schule bei der Namensfindung zu unterstützen, zum Beispiel durch einige Vorschläge der Verwaltung. Herr Ambrosy erläutert, dass die Verwaltung die Schule bei der Namensgebung unterstützt. Es sei jedoch zu bedenken, dass der Name einer Schule zu großen Teilen auch der Identifizierung diene. Von daher ist es nicht zielführend, wenn er von der Verwaltung vorgeschlagen wird. Ein Schülerwettbewerb oder ähnliches wäre besser geeignet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig