Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kreistag beschließt für das Programm ProFIL überplanmäßige Auszahlungen von bis zu 100.000 €.


Über das Zuschussprogramm ProFIL fördert der Landkreis Friesland Investitionen bei Existenzgründungen, Firmengründungen und Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Betrieben, wenn gleichzeitig Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Aufgrund der vor kurzem erfolgten Richtlinienänderung trägt der Landkreis Friesland die Zuschussmittel selbst. Bei erstmaligen Existenzgründungen beteiligt sich noch die Stadt Varel.

 

Zum Stand 11.04.2019 liegen 23 Zuschussanträge vor, über die noch nicht entschieden wurde. Einige dieser Anträge sind bereits entscheidungsreif und werden in einer noch anzuberaumenden Einplanungsrunde demnächst entschieden. Weitere Anträge müssen von den Antragstellern noch vervollständigt werden. Bezogen auf die aktuell vorliegenden Anträge liegt die max. Zuschusssumme bei derzeit gerundet 224.522 €. Damit werden die in 2019 bereitgestellten Budgetmittel schon jetzt um 24.522 € überschritten.

 

Das Förderprogramm ProFIL läuft seit August 2014. Dieses Jahr ist das erste Mal eine Budgetüberschreitung erkennbar.

 

Das Förderprogramm wird von Existenzgründern und Firmen gut genutzt. Es liegen mehrere Anträge von Antragstellern aus Wangerland, Schortens und Bockhorn vor, bei denen die max. Zuschusssumme von 25.000 € pro Antragsteller gewährt werden könnte.

 

Eine Mittelübertragung aufgrund ungenutzter Haushaltsmittel aus 2018 ist erfolgt. Diese werden aber zur Deckung der Mittelzusagen benötigt, die im Dezember 2018 bewilligt wurden. Da laufen die Mittelabrufe derzeit an.

 

Die bereitgestellten Finanzmittel von 200.000 € für 2019 sind aktuell überzeichnet. Ob die Überzeichnung tatsächlich eintritt hängt davon ab, ob alle bisher vorliegenden Anträge positiv beschieden werden können. Außerdem kann das Antragsverfahren für das restliche Jahr 2019 (= 8,5 Monate) nicht eingeschätzt werden.

 

Es wird um Ermächtigung für eine überplanmäßige Ausgaben bis zur Größenordnung von 100.000 € zusätzlich für das Haushaltsjahr 2019 gebeten. Über die Ausschöpfung der Ermächtigung wird bei den nächsten Sitzungen des WTKF berichtet.

 

Die überplanmäßige Ausgabe kann aus dem Mehrertrag für den Finanzausgleich 2019 gedeckt werden.

 

Herr Graalfs erläutert, dass das Zuschussprogramm ProFIL sehr gut angenommen wird und die Mittel aus 2018 vollständig gebunden, also aufgebraucht sind. Mit den bislang eingegangenen und teilweise schon bewilligten Anträgen in 2019 ergibt sich eine theoretische Überzeichnung des Budgets, so dass zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Die Anträge ziehen sich durch alle Städte und Gemeinden und beziehen sich u.a. auf Erweiterungsvorhaben und Neuschaffung von Arbeitsplätzen.

 

Herr Kühne fragt nach, aus welchen Branchen die Anträge gestellt werden.

Herr Graalfs gibt an, dass alle Bereiche vertreten sind und keine deutlichen Schwerpunkte erkennbar sind.

 

Herr D. Janßen möchte wissen, welche Arbeitsplätze gefördert werden. Herr Graalfs antwortet, dass nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefördert werden. Er wird nicht auf eine Tariftreue abgestellt, sondern auf die Mindestlohnregelung.

 

Herr Müller bittet um eine branchenweise Aufstellung der Anträge.

 

Herr Chmielewski findet es bedenklich, dass in der Richtlinie keine Regelung zur Tariftreue aufgenommen ist. Er stellt einen Antrag, eine solche Regelung in die Förderrichtlinie aufzunehmen.

 

Es folgt eine kurze Debatte über die Bezahlung der geförderten Arbeitnehmer. Herr Ambrosy bietet an, eine Analyse der Situation erarbeiten und in einer nächsten Sitzung das Thema erneut aufzugreifen. Der Vorgehensweise wird letztendlich zugestimmt.

 

Die Diskussion entfernt sich von der eigentlichen Beschlussvorlage. Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung  und Finanzen beschließt wie folgt:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig