Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss


Der als Anlage beigefügte Entwurf der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Gemeinde Wangerland wird einstimmig beschlossen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.




Begründung:

Der Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt verschiedene, durch Verordnung vom 23.12.1937 als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesene Bereiche in der Gemeinde Wangerland neu zu verordnen. Geplant ist ihre Unterschutzstellung als geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 des Nds. Naturschutzgesetzes (NNatG).


Es handelt sich um folgende Bereiche:

Landeswarfen

Helmstede

Hammshausen

Nenndorf

Canarienhausen

Gottels.


Nach § 30 (1) NNatG ist den betroffenen Gemeinden und sonst betroffenen Behörden sowie den anerkannten Naturschutzverbänden vor dem Erlass von Verordnungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Außerdem sind beim Erlass von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile die Eigentümer und Nutzungsberechtigten zu beteiligen.


Die geltende Verordnung aus dem Jahre 1937 ist nicht mehr zeitgemäß und in der Handhabung nicht mehr praktikabel. Außerdem ist die Schutzform Landschaftsschutzgebiet unpassend, da sich der Schutz auf bestimmte Strukturelemente in der Landschaft handelt.


Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind wie folgt berücksichtigt worden:

(s. Anlage 1)


Anlagen:


Anlage 1: Abarbeitung der Anregungen und Bedenken

Anlage 1a: Karte Bereich Landeswarfen

Anlage 1b: Karte Bereich Helmstede

Anlage 1c: Karte Bereich Hammshausen

Anlage 1d: Karte Bereich Nenndorf

Anlage 1e: Karte Bereich Canarienhausen

Anlage 1f: Karte Bereich Gottels

Anlage 2: Verordnung über geschützte Landschaftbestandteile (alte Version)

Anlage 3: Verordnung über geschützte Landschaftbestandteile