Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Anfang März 2019 erhielt die Kreisverwaltung Informationen darüber, dass das dem Landkreis Friesland zugeloste duale System RKD seinen Betrieb einstellt. Alle bis dahin geführten Verhandlungen und Vereinbarungen sind dadurch hinfällig geworden.

 

Mitte März wurde der Kreisverwaltung mit Landbell dann ein neues duales System zugelost. Nach diversen Verhandlungen ist es am 08.05.2019 zu einer unterschriftsreifen Abstimmungsvereinbarung gekommen.

 

Inhaltlich umfasst die Vereinbarung folgendes:

               

-       Einführung einer gemeinsamen 240-Liter Wertstofftonne für jeden Haushalt (bei Mehrbedarf Mehrtonnen), gemeinsame Tonnennutzung möglich

-       1.100 Liter Behälter bei Großraumwohneinheiten

-       Nutzung von Säcken bei Grundstücken, bei denen wegen der Lage derzeit auch mit Restabfallsäcken geleert wird

-       14-täglicher Entsorgungsrhythmus

-       Farbe: grauer Rumpf und gelber Deckel

-       Container an den Wertstoffhöfen für Direktanlieferungen

 

Die mitgesammelten stoffgleichen Nichtverpackungen unterliegen der Überlassungspflicht und sind dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Hierfür hat der örE eine Kostenerstattung an die dualen Systeme zu leisten. Dieser orientiert sich an den gesammelten Mengen im Verhältnis zwischen den Verpackungen und den stoffgleichen Nichtverpackungen. Im Bundesschnitt beträgt der Anteil der stoffgleichen Nichtverpackungen zwischen 20 und 22 %.

 

Der Landkreis Friesland hat einen Anteil von 18 % im ersten Jahr verhandelt.  Es wurde vereinbart, gegen Ende des Jahres eine Sortieranalyse durchzuführen um die tatsächlichen Anteile zum Ansatz zu bringen. Hierbei hat sich die Abfallwirtschaft Friesland aber eine Deckelung auf höchstens 22 % vertraglich zusichern lassen. 

 

Nunmehr haben die dualen Systeme diese ausgehandelten Verträge auf eine Ausschreibungsplattform geladen. Auf dieser haben nun private Entsorger die Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen und ein entsprechendes Angebot abzugeben.

Erst dann kann der finanzielle Aufwand kalkuliert werden. Erste Prognosen kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass der Mehraufwand durch den Abfallgebührenhaushalt „aufgefangen“ werden kann und eine Gebührenerhöhung ausgehend von der Wertstofftonne und anders als bislang kommuniziert nicht zu erwarten ist.

Beratung:

Herr Onnen-Lübben fragt an, wie sicher der ausgehandelte Vertrag sei, wenn man bedenke, dass der erste Verhandlungspartner bereits in Insolvenz gegangen ist?

Die Verwaltung erläutert, dass der in Insolvenz gegangene erste Verhandlungsführer der Dualen Systeme lediglich in dieser Funktion auftrat. Der nun mit dem neuen Verhandlungsführer geschlossene Vertrag gilt für alle Dualen Systeme. Die tatsächliche Leistung hingegen muss ausgeschrieben und mit einem Entsorgungsbetrieb vertraglich vereinbart werden. Insofern stellt sich die Frage nach einem Insolvenzrisiko bei einem der Dualen Systeme nicht.

Herr Neugebauer fragt, wie sich die Ausgabe der Gelben Säcke künftig darstellen soll?

Die Verwaltung teilt mit, dass die Ausgabe der Gelben Säcke über den Handel zukünftig nicht mehr vorgesehen ist. Schließlich soll durch die Einführung der Wertstofftonne auch die Verwendung von Plastiksäcke  reduziert werden.

Allein vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn mehr, ergänzend zur Wertstofftonne Gelbe Säcke auszugeben. Auch die Volumenausnutzung der Gelben Tonne ist durch das lose Befüllen deutlich effektiver.


Herr Gburrek fragt nach dem Verbleib des 18 %-igen Erlösanteils.

Die Verwaltung erklärt, dass dieser Anteil in voller Höhe dem Abfallwirtschaftshaushalt des Landkreises Friesland zugeführt wird.