Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung eines kleinen Entsorgungsfahrzeuges mit dem Entsorgungsunternehmen vertraglich zu vereinbaren.


Im Oktober 2016 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine neue Branchenregel zur Abfallsammlung herausgebracht. Hintergrund sind die wiederkehrenden, mitunter tödlichen Unfälle beim Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen.

 

Diese Branchenregel stellt ein autonomes Recht dar, an welches sich die Entsorger zwingend zu halten haben. Entsprechend des Entsorgungsvertrages hat der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger bei einer gesetzlichen Änderung die Anpassung des Vertrages zu prüfen.

 

Die im Kreisgebiet insgesamt rund 450 Straßen wurden nunmehr durch die Kreisverwaltung analysiert. Mindestens 100 Straßen können auch nach sämtlichen zu treffenden Maßnahmen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr befahren werden. Die bisherige Entsorgung ist dort nicht mehr möglich.

 

Daher wird zunächst empfohlen, das von dem Entsorger anzuschaffende “kleine” Fahrzeug zu nutzen. Dieses wäre ein 7,5 Tonnen schweres Fahrzeug mit einem sehr geringen Wendekreis. Nach Zustimmung eines Grundstückseigentümers, könnte dieses auch auf einer privaten Auffahrt wenden.

 

So sollen die 100 Straßen, die auf die Priorisierungsliste ganz oben stehen, zunächst mit diesem Fahrzeug abgefahren werden. Für die anderen Straßen sind zum jetzigen Zeitpunkt alternative Lösungen denkbar (kurze Wege schieben, nach Gefährdungsbeurteilung rückwärtsfahren).

 

Es ist mit Mehrkosten von rund 200.000,00 € jährlich zu rechnen.

Beratung:

Herr Zillmer fragt an, was denn nun rechtlich korrekt sei:

 es darf grundsätzlich nicht rückwärts gefahren werden oder

es darf nur in Ausnahmefällen rückwärts gefahren werden?


Hintergrund sei, dass die Verwaltung in einer der vorherigen Sitzung erläutert habe, dass auf Grund der neuen Branchenregel ein Rückwärtsfahren grundsätzlich nicht erlaubt sei, nun aber von Ausnahmen berichtet.

Die Verwaltung erläutert, dass diese Ansicht seitens der beauftragten Entsorgungsunternehmen anfangs so übermittelt wurde. Nach mehrfachen Gesprächen, auch seitens der Verwaltung mit der Berufsgenossenschaft, wurde dahingehend ein Konsens erzielt, dass unter ganz gewissen Voraussetzungen (Baujahr der Straße, Straßengröße, Gefährdungsbeurteilung, Einweiser u. a.) ein Rückwärtsfahren weiter zulässig ist.



Herr Zillmer fragt, ob es nicht angesichts der zusätzlichen Kosten von 200.000,-- Euro  jährlich wirtschaftlich sinnvoller wäre, den Entsorgungsvertrag zu kündigen und neu zu verhandeln?

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass eine Kündigung des Vertrages innerhalb der Vertragslaufzeit (mind. 31.12.2021; Option auf vierjährige Verlängerung) nur unter ganz engeren rechtlichen Voraussetzungen möglich ist. Dies wäre unter anderem beim Wegfall der Geschäftsgrundlage bzw. wesentlicher Änderung dieser möglich. Unabhängig einer abschließenden rechtlichen Prüfung dieser Voraussetzungen würde eine Neuausschreibung aller Voraussicht nach keine finanziellen Vorteile bringen. Etwaige Mehrkosten für ein kleines Fahrzeug würden seitens der Entsorger auf ein potenzielles Angebot addiert werden. Darüber hinaus steigen die Marktpreise bei der Verwertung von Abfällen (insb. der Verbrenner) seit Jahren kontinuierlich an, so dass eine Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt auch aus diesem Grund eine finanzielle Belastung für den Landkreis Friesland bedeuten würde.


Frau Wittke fragt an, ab wann das kleine Fahrzeug (7,5 t) zur Verfügung stehen kann?

Die Verwaltung teilt mit, dass das Fahrzeug etwa 01.08. bzw. 01.09.2019 eingesetzt werden kann.

Herr Onnen-Lübben stellt die ergänzende Frage wie die Zeit bis zur Betriebsaufnahme des kleinen Fahrzeuges überbrückt werden soll?

Die Verwaltung antwortet, dass der Entsorgungsbetrieb bis dahin entgegen der Branchenregel, die betreffenden Straßen auch weiterhin anfahren wird. Die Entsorgung ist in jedem Fall sichergestellt.

 

Anlage: Liste der besonders problematischen Straßen


Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: