Sitzung: 18.06.2019 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0723/2019
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung eines kleinen Entsorgungsfahrzeuges mit dem Entsorgungsunternehmen vertraglich zu vereinbaren.
Im Oktober 2016 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
(DGUV) eine neue Branchenregel zur Abfallsammlung herausgebracht. Hintergrund
sind die wiederkehrenden, mitunter tödlichen Unfälle beim Rückwärtsfahren von
Abfallsammelfahrzeugen.
Diese Branchenregel stellt ein autonomes Recht dar, an welches sich die
Entsorger zwingend zu halten haben. Entsprechend des Entsorgungsvertrages hat
der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger bei einer gesetzlichen Änderung die
Anpassung des Vertrages zu prüfen.
Die im Kreisgebiet insgesamt rund 450 Straßen wurden nunmehr durch die
Kreisverwaltung analysiert. Mindestens 100 Straßen können auch nach sämtlichen
zu treffenden Maßnahmen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr
befahren werden. Die bisherige Entsorgung ist dort nicht mehr möglich.
Daher wird zunächst empfohlen, das von dem Entsorger anzuschaffende
“kleine” Fahrzeug zu nutzen. Dieses wäre ein 7,5 Tonnen schweres Fahrzeug mit
einem sehr geringen Wendekreis. Nach Zustimmung eines Grundstückseigentümers,
könnte dieses auch auf einer privaten Auffahrt wenden.
So sollen die 100 Straßen, die auf die Priorisierungsliste ganz oben
stehen, zunächst mit diesem Fahrzeug abgefahren werden. Für die anderen Straßen
sind zum jetzigen Zeitpunkt alternative Lösungen denkbar (kurze Wege schieben,
nach Gefährdungsbeurteilung rückwärtsfahren).
Es ist mit Mehrkosten von rund 200.000,00 € jährlich zu rechnen.
Beratung:
Herr Zillmer fragt an, was denn nun rechtlich korrekt sei:
es darf grundsätzlich nicht
rückwärts gefahren werden oder
es darf nur in Ausnahmefällen rückwärts gefahren werden?
Hintergrund sei, dass die Verwaltung in einer der vorherigen Sitzung erläutert
habe, dass auf Grund der neuen Branchenregel ein Rückwärtsfahren grundsätzlich
nicht erlaubt sei, nun aber von Ausnahmen berichtet.
Die Verwaltung erläutert, dass diese Ansicht seitens der beauftragten
Entsorgungsunternehmen anfangs so übermittelt wurde. Nach mehrfachen
Gesprächen, auch seitens der Verwaltung mit der Berufsgenossenschaft, wurde
dahingehend ein Konsens erzielt, dass unter ganz gewissen Voraussetzungen
(Baujahr der Straße, Straßengröße, Gefährdungsbeurteilung, Einweiser u. a.) ein
Rückwärtsfahren weiter zulässig ist.
Herr Zillmer fragt, ob es nicht angesichts der zusätzlichen Kosten von
200.000,-- Euro jährlich wirtschaftlich
sinnvoller wäre, den Entsorgungsvertrag zu kündigen und neu zu verhandeln?
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass eine Kündigung des Vertrages innerhalb der
Vertragslaufzeit (mind. 31.12.2021; Option auf vierjährige Verlängerung) nur
unter ganz engeren rechtlichen Voraussetzungen möglich ist. Dies wäre unter
anderem beim Wegfall der Geschäftsgrundlage bzw. wesentlicher Änderung dieser
möglich. Unabhängig einer abschließenden rechtlichen Prüfung dieser
Voraussetzungen würde eine Neuausschreibung aller Voraussicht nach keine
finanziellen Vorteile bringen. Etwaige Mehrkosten für ein kleines Fahrzeug
würden seitens der Entsorger auf ein potenzielles Angebot addiert werden.
Darüber hinaus steigen die Marktpreise bei der Verwertung von Abfällen (insb.
der Verbrenner) seit Jahren kontinuierlich an, so dass eine Ausschreibung zum
jetzigen Zeitpunkt auch aus diesem Grund eine finanzielle Belastung für den
Landkreis Friesland bedeuten würde.
Frau Wittke fragt an, ab wann das kleine Fahrzeug (7,5 t) zur Verfügung stehen
kann?
Die Verwaltung teilt mit, dass das Fahrzeug etwa 01.08. bzw. 01.09.2019
eingesetzt werden kann.
Herr Onnen-Lübben stellt die ergänzende Frage wie die Zeit bis zur
Betriebsaufnahme des kleinen Fahrzeuges überbrückt werden soll?
Die Verwaltung antwortet, dass der Entsorgungsbetrieb bis dahin entgegen der
Branchenregel, die betreffenden Straßen auch weiterhin anfahren wird. Die
Entsorgung ist in jedem Fall sichergestellt.
Anlage: Liste der besonders problematischen Straßen
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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