Sitzung: 18.06.2019 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0724/2019
Beschluss:
Der Landkreis Friesland beteiligt sich anteilmäßig an den Kosten der Bisambekämpfung und zahlt pro gefangenes Tier 50 % der von dem jeweiligen Wasser- und Bodenverband ausgelobten Fangprämie.
Die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis
Friesland haben den Antrag gestellt, den Anteil des Landkreises an der sog.
Bisamfangprämie zu erhöhen.
Seit 2002 teilen
sich der Landkreis und die Wasser- und Bodenverbände die Kosten für den
Bisamfang.
Die Bisamfänger
haben bis zum 2012 eine Fangprämie in Höhe von 3,-- Euro pro Bisam erhalten. 50
% (1,50 €) davon hat der Landkreis Friesland getragen. Aufgrund der gestiegenen
Kosten für die Fänger, insbesondere aufgrund der gestiegenen Benzinpreise,
haben die im Landkreis Friesland tätigen Wasser- und Bodenverbände die
Fangprämien 2013 auf 4,-- € pro Bisam erhöht. Mit KA-Beschluss vom 04.03.2013
(Vorlage Nr. 0243/2013) erhöhte die Kreisverwaltung den Zuschuss auf 2 € je
gefangenem Tier. Dies wiederum entsprach einer Quote von 50 % der ausgezahlten
Fangprämie.
Die Wasser- und
Bodenverbände im Landkreis Friesland haben nun erneut die Fangprämie aufgrund
von Kostensteigerungen um 1 € auf 5 € je gefangenem Tier erhöht und beantragten
in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Kostenbeteiligung von 2,00 € auf 2,50
€ je gefangenem Tier.
Aus Sicht der
unteren Naturschutzbehörde bzw. unteren Wasserbehörde sind die Kostensteigerungen
nachvollziehbar.
Mit der derzeitigen Bekämpfung des Bisams
konnte der Befall auf gleichbleibendem Niveau reguliert werden. Die durch
Bisambefall verursachten Schäden in und an den Gewässern können so auf ein
hinnehmbares Maß gehalten werden.
Eine eingeschränkte Bisambekämpfung würde zum
Anstieg der Population und zu größeren Schäden an Straßen- und Grabenböschungen
sowie an Deichen führen. Durch Aushöhlungen kommt es zu Ufereinbrüchen, die den
Wasserabfluss verhindern und, wenn es sich um Gewässer an Straßen handelt, zu
Fahrbahnabrissen und –abbrüchen sowie Versackungen und damit zu erheblichen
kostenträchtigen Schäden. Die Bisambekämpfung dient somit primär auch der
Verhinderung von nicht unerheblichen Schäden an Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen.
Der Haushaltsansatz des Landkreises für die
Auszahlung von Fanprämien liegt seit Jahren bei 13.000,00 €. Im Mittel wurden
in den vergangenen 10 Jahren 5.000 Bisam pro Jahr gefangen. Dafür war der
Ansatz auskömmlich. Bei einer Erhöhung auf einen 50 % Anteil von 2,00 € auf
2,50 € würde der bisherige Planungsrahmen von 13.000 € pro Jahr in der Regel
auskömmlich sein.
Gemäß Beschluss KA vom 21.02.2018 werden auch in der Nutriabekämpfung Fangprämien gezahlt. Angesichts der Neuanschaffung von Fallensystem ist mit einem deutlichen Anstieg dieser Fangprämien zu rechnen. Aus den Erfahrungen der Nachbarlandkreise ist mit Fangprämienauszahlungen von geschätzt 4.000 € p.a. auszugehen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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