Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss in Abänderung des Beschlussvorschlages:

  1. Es werden überplanmäßige Aufwendungen für Fahrt- und ggf. Beherbergungskosten bis zu einer Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Zahlung von Fahrtkosten erfolgt auf Antrag an Auszubildende des Landkreises Friesland und seiner Tochtergesellschaften.

 

  1. Eine Übernahme von Beherbergungskosten erfolgt nur auf Antrag und bei Vorliegen eines Härtefalles, der im Einzelfall zu prüfen ist.

 

  1. Die Inanspruchnahme der Mittel ist zu evaluieren; die Verwaltung wird gebeten, nach Ablauf eines Jahres ab Beschlussfassung einen Sachstandsbericht vorzulegen.

 

 

 


Herr KTA Homfeld spricht sich für eine Herabsetzung der Hürden aus, die jungen Menschen zur Erstattung ihrer Fahrt- und Beherbergungskosten durch das Stellen von Anträgen auferlegt würden.

 

Frau EKR Vogelbusch entgegnet hierzu, dass bereits Anträge in Koordinierung durch die Schulen vorliegen würden.

 

Herr KTA Zillmer empfiehlt dennoch den Verzicht auf die Härtefallregelung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

1

Enthaltung:

9

= mehrheitlich beschlossen