Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bericht über die Arbeit der Schuldnerberatung im Landkreis Friesland wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung:

Der Landkreis Friesland bietet den Einwohnern des Landkreises Friesland eine kostenlose Schuldnerberatung an. Die Beratungen erfolgen durch die Schuldnerberaterin Frau Almuth Thomßen.

 

Im Jahr 2018 wurden etwa 170 Ratsuchende beraten, hiervon wurden für 46 Personen Insolvenzanträge gestellt und begleitet. Die Schuldnerberatung des Landkreises Friesland ist auch anerkannte Stelle für Insolvenzverfahren sowie bescheinigende Stelle für Pfändungsschutzkonten (Erhöhung der Freibeträge).

 

Ratsuchende wenden sich aus den unterschiedlichsten Gründen an die Schuldnerberatung. Sie kommen aus eigenem Antrieb, wenn ihnen bewusst ist, dass ihnen die Schulden über den Kopf gewachsen sind. Andere kommen nach einem Hinweis aus dem Familien- und Freundeskreis auf die Schuldnerberatung zu. Zudem werden einige Kunden des Fachbereiches Jobcenter, des Fachbereiches Soziales und Senioren wie auch aus dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur an die Schuldnerberatung verwiesen.

 

Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist den Menschen existenzsichernde Maßnahmen zu eröffnen und aufzuzeigen (z.B. Antragstellung auf Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für deren Konto). Bei vielen Ratsuchenden steht die Aufklärungsarbeit im Vordergrund, hieran schließt sich die Schuldenregulierung in Absprache mit den Ratsuchenden an.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde angeregt, die Mitglieder über die Arbeit der Schuldnerberatung des Landkreises zu informieren.

 

 

Frau Thomßen berichtet, dass sie seit 1994 in der Schuldnerberatung arbeite und seitdem 6.600 Beratungsfälle bearbeitet habe.

Es handele sich hier um ca. 2.500 Akten und ca. 1.200 Insolvenzanträge seit dem Jahr 2000. Etwa 3.500 Kurzberatungen, etwa 600 Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen (P-Konto) seit dem Jahr 2010 seien durchgeführt worden.

Eine unterstützende Rechtsberatung mache das Fachzentrum Schuldenberatung Bremen (FSB) für fast alle Schuldnerberatungsstellen in Norddeutschland.

 

Frau Thomßen nennt Gründe für die Verschuldung, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Sucht, Unfall, Scheidung, Tod oder Trennung

 

Beratungszugang komme unter anderem zustande durch Behörden (Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter, Umweltamt, Kasse etc) oder durch Gerichtsvollzieher.

Weitere Beratungszugänge würden durch Arbeitgeber, Ärzte, Therapeuten, Klinik, Banken/Gläubiger, Bekannte, Angehörige oder durch Eigeninitiative zustande kommen.

 

Frau Thomßen berichtet über ihren Arbeitsablauf.

Alle Forderungen würden in der Schuldnerberatung auf Rechtmäßigkeit und vor allem auf eventuelle. Verjährung geprüft.

Der Haushaltsstatus, also das Einkommen und die Ausgaben, würden geprüft werden.

 

Zunächst gehe es um existenzsichernde Maßnahmen für den Ratsuchenden.

Die Schuldenhöhe und die Art der Schulden müssten ermittelt und, eine Rückzahlungsmöglichkeit müsse geprüft werden. Danach gehe es um die Gläubigerbefriedigung durch mögliche Raten beziehungsweise Vergleiche.

 

Eine Insolvenz komme dann in Betracht, wenn der pfändbare Betrag in den nächsten fünf beziehungsweise sechs Jahren prognostisch geringer ist als die Schuldenhöhe.

 

Frau Thomßen berichtet, dass die Schuldnerberatung fester Bestandteil der Insolvenzverfahren sei. Auf einem P-Konto seien 1.133,80 Euro geschützt.

 

Die Gerichte würden auf die Schuldnerberatung verweisen, bevor eine Beratungshilfe gewährt werde.

 

KTA Gäde stellt die Frage, ob es bei der Häufigkeit der Schuldnerberatung eine wachsende Tendenz gibt.

 

Frau Thomßen antwortet, dass die Verschuldung der Menschen im Landkreis Friesland bei etwa 10 % liege, was dem Durchschnitt der Verschuldung der Menschen in Deutschland entspreche.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob es Tendenzen in der Altersstruktur der betroffenen Menschen gibt, und ob Frau Thomßen auch in den Schulen Schuldnerberatung durchführen würde.

 

Frau Thomßen antwortet, dass eine Verschuldung durch alle Altersgruppen zu beobachten ist. In den Schulen würde aufgrund des hohen Aufwands keine Schuldnerberatung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.