Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0752/2019
Beschluss:
Der Bericht über die Arbeit der Schuldnerberatung im
Landkreis Friesland wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Landkreis Friesland bietet den Einwohnern des
Landkreises Friesland eine kostenlose Schuldnerberatung an. Die Beratungen
erfolgen durch die Schuldnerberaterin Frau Almuth Thomßen.
Im Jahr 2018 wurden etwa 170 Ratsuchende beraten,
hiervon wurden für 46 Personen Insolvenzanträge gestellt und begleitet. Die
Schuldnerberatung des Landkreises Friesland ist auch anerkannte Stelle für
Insolvenzverfahren sowie bescheinigende Stelle für Pfändungsschutzkonten
(Erhöhung der Freibeträge).
Ratsuchende wenden sich aus den unterschiedlichsten
Gründen an die Schuldnerberatung. Sie kommen aus eigenem Antrieb, wenn ihnen
bewusst ist, dass ihnen die Schulden über den Kopf gewachsen sind. Andere
kommen nach einem Hinweis aus dem Familien- und Freundeskreis auf die
Schuldnerberatung zu. Zudem werden einige Kunden des Fachbereiches Jobcenter,
des Fachbereiches Soziales und Senioren wie auch aus dem Fachbereich Jugend,
Familie, Schule und Kultur an die Schuldnerberatung verwiesen.
Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist den Menschen
existenzsichernde Maßnahmen zu eröffnen und aufzuzeigen (z.B. Antragstellung
auf Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für deren Konto). Bei vielen Ratsuchenden
steht die Aufklärungsarbeit im Vordergrund, hieran schließt sich die
Schuldenregulierung in Absprache mit den Ratsuchenden an.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales wurde angeregt, die Mitglieder über die Arbeit der Schuldnerberatung
des Landkreises zu informieren.
Frau Thomßen berichtet, dass sie seit 1994 in der Schuldnerberatung arbeite
und seitdem 6.600 Beratungsfälle bearbeitet habe.
Es handele sich hier um ca. 2.500 Akten und ca. 1.200 Insolvenzanträge seit
dem Jahr 2000. Etwa 3.500 Kurzberatungen, etwa 600
Pfändungsschutzkonto-Bescheinigungen (P-Konto) seit dem Jahr 2010 seien durchgeführt
worden.
Eine unterstützende Rechtsberatung mache das Fachzentrum Schuldenberatung
Bremen (FSB) für fast alle Schuldnerberatungsstellen in Norddeutschland.
Frau Thomßen nennt Gründe für die Verschuldung, wie zum Beispiel
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Sucht, Unfall, Scheidung, Tod oder Trennung
Beratungszugang komme unter anderem zustande durch Behörden (Sozialamt,
Jugendamt, Jobcenter, Umweltamt, Kasse etc) oder durch Gerichtsvollzieher.
Weitere Beratungszugänge würden durch Arbeitgeber, Ärzte, Therapeuten,
Klinik, Banken/Gläubiger, Bekannte, Angehörige oder durch Eigeninitiative
zustande kommen.
Frau Thomßen berichtet über ihren Arbeitsablauf.
Alle Forderungen würden in der Schuldnerberatung auf Rechtmäßigkeit und vor
allem auf eventuelle. Verjährung geprüft.
Der Haushaltsstatus, also das Einkommen und die Ausgaben, würden geprüft
werden.
Zunächst gehe es um existenzsichernde Maßnahmen für den Ratsuchenden.
Die Schuldenhöhe und die Art der Schulden müssten ermittelt und, eine
Rückzahlungsmöglichkeit müsse geprüft werden. Danach gehe es um die
Gläubigerbefriedigung durch mögliche Raten beziehungsweise Vergleiche.
Eine
Insolvenz komme dann in Betracht, wenn der pfändbare Betrag in den nächsten
fünf beziehungsweise sechs Jahren prognostisch geringer ist als die
Schuldenhöhe.
Frau Thomßen berichtet, dass die Schuldnerberatung fester Bestandteil der
Insolvenzverfahren sei. Auf einem P-Konto seien 1.133,80 Euro geschützt.
Die Gerichte würden auf die Schuldnerberatung verweisen, bevor eine
Beratungshilfe gewährt werde.
KTA Gäde stellt die Frage, ob es bei
der Häufigkeit der Schuldnerberatung eine wachsende Tendenz gibt.
Frau Thomßen antwortet, dass die
Verschuldung der Menschen im Landkreis Friesland bei etwa 10 % liege, was dem
Durchschnitt der Verschuldung der Menschen in Deutschland entspreche.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob es
Tendenzen in der Altersstruktur der betroffenen Menschen gibt, und ob Frau
Thomßen auch in den Schulen Schuldnerberatung durchführen würde.
Frau Thomßen antwortet, dass eine
Verschuldung durch alle Altersgruppen zu beobachten ist. In den Schulen würde
aufgrund des hohen Aufwands keine Schuldnerberatung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.