Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung:

Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

 

Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei werden auch die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2019.

 

 

Herr Bruns erläutert den Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II.

 

Im Juni 2019 ist eine Arbeitslosenquote in Friesland im Monat Juni 2019 von 3,9 % zu verzeichnen. Im Juli 2019 beträgt die Arbeitslosenquote 4,1 %, im August 2019 4,1 %. Es handelt sich hier um den üblichen Anstieg mit Ende des Schuljahres, weil die Schüler teilweise in die Arbeitslosenstatistik mit eingehen. Die Entwicklung sei insgesamt als erfreulich zu bezeichnen. Bezüglich der Eckdaten der Grundsicherung (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) ist ein leichter Anstieg der Zahlen zu verzeichnen, aber im Vergleich zum Vorjahresmonat ist bezüglich der Bedarfsgemeinschaften ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen (-220).

 

Die Kennzahl 1 misst die Veränderung der Hilfebedürftigkeit von Bedarfsgemeinschaften, indem sie die Leistungen zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaften ins Verhältnis zum entsprechenden Vorjahreswert setzt. Im Juni 2019 sind die Ausgaben in diesem Bereich um 9 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Zielplanung wird mit diesem Wert deutlich unterschritten. Die Prognose geht von einer gleichen Entwicklung aus. Es wird eine Reduzierung der Ausgaben in Höhe von 10,4 % (Schätzwert) zum Ende des Jahres geplant.

 

Herr Bruns berichtet über die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Der Soll-Wert beträgt für Juni 2019 558 Integrationen. Tatsächlich wurden lediglich 505 Integrationen erreicht.

 

Grund dafür ist unter anderem, dass durch die Fördermaßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gefördert werden können, die jedoch im statistischen Sinne nicht zu einer Integration zählen.

 

Herr Bruns führt aus, dass die Zielverfehlung für die zurückliegenden drei Monate durch nachgemeldete Integrationen noch reduziert werden könne, beziehungsweise im besten Fall der Soll-Wert (30,7 %) noch erreicht werden könne.

 

Herr Bruns berichtet, dass das Ziel 3 (Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug mit einem Zielwert von -2,0 %) nicht erreicht werden kann.

 

Der Jahresfortschrittswert des durchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern beträgt im Juni 2019 2.478. Dies entspricht einer Erhöhung des Bestandes um 4,7 %. Dieser Anstieg ist auf den Zugang des Personenkreises im Kontext Fluchtmigration zurückzuführen, da dieser im betrachteten Zeitraum in den Langzeitbezug übergegangen ist.

 

Es ist aufgrund der Familienkonstellationen nicht gelungen, die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu überwinden, was sich nicht positiv auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher auswirkt.

 

KTA Bittner stellt die Frage, ob diese Personen sich nicht integrieren lassen wollen.

 

Herr Bruns antwortet, dass es sich hier um kinderreiche Familien handelt, deren Bedarf sehr hoch sei. Selbst wenn eine Person der Familie integriert werden könne, reicht das Einkommen dann nicht, um den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu decken. Es wird der komplette Wegfall der Hilfebedürftigkeit benötigt, damit diese Personen nicht mehr als Langzeitleistungsbezieher zählen.

 

KTA Wilken stellt die Frage, ob eine solche Entwicklung bei der Planung nicht hätte erwartet werden können. Herr Bruns antwortet, dass bezüglich der bedarfsdeckenden Arbeitsaufnahme zu optimistisch geplant worden sei. Diese Entwicklung zeichne sich auch bei ca. 90 % der übrigen Jobcenter in Niedersachsen ab.

 

KTA Janßen stellt die Frage, ob aktuell im Bereich Tourismus zum Saisonende mit Entlassungen zu rechnen sei oder sich ein anderer Trend abzeichne.

 

Herr Bruns antwortet, dass sich dieser Trend geändert habe. Die Arbeitgeber in der Küstenregion hätten Probleme, gutes Personal zu bekommen, sodass sie ihre Arbeitszeitmodelle umgestellt hätten. Überstunden, die möglicherweise in den Sommermonaten angefallen sind, könnten genutzt werden, um die Wintermonate abzufedern. Die Arbeitnehmer würden durchgehend beschäftigt bleiben.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob es Maßnahmen gibt, die verhindern, dass junge Menschen eine Ausbildung abbrechen, weil sie den Anforderungen der Berufsschule nicht entsprechen (z.B. Sprachbarrieren).

 

Frau Burkhardt antwortet, dass über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begleitend Sprachschulungen für die Auszubildenden an den Berufsschulen angeboten würden. Es stelle jedoch in der Praxis eine Schwierigkeit dar, diese Schüler an die Sprachkurse zu bringen. Unter anderem, weil dieser Sprachunterricht samstags stattfinden würde.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch ergänzt, dass ein öffentlicher Nahverkehr am Wochenende kaum gewährleistet sei, um die Teilnehmer/innen zu den Sprachkursen zu bringen.

 

Herr Bruns fügt hinzu, dass das Jobcenter ausbildungsbegleitende Hilfen für die Auszubildenden anbiete, die Nachhilfe benötigten. Diese Hilfen würden jedoch in den Abendstunden stattfinden.

 

Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass das Pensum für diese Auszubildenden sehr hoch sei.

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.