Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0755/2019
Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und
zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für
Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)
gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)
jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und
Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird
unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei werden auch die
arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der
Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in
2019.
Herr Bruns erläutert den Bericht zur
Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach §
48a SGB II.
Im Juni 2019 ist eine Arbeitslosenquote in Friesland
im Monat Juni 2019 von 3,9 % zu verzeichnen. Im Juli 2019 beträgt die
Arbeitslosenquote 4,1 %, im August 2019 4,1 %. Es handelt sich hier um den
üblichen Anstieg mit Ende des Schuljahres, weil die Schüler teilweise in die
Arbeitslosenstatistik mit eingehen. Die Entwicklung sei insgesamt als
erfreulich zu bezeichnen. Bezüglich der Eckdaten der Grundsicherung
(erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) ist ein leichter
Anstieg der Zahlen zu verzeichnen, aber im Vergleich zum Vorjahresmonat ist
bezüglich der Bedarfsgemeinschaften ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen
(-220).
Die Kennzahl 1 misst die Veränderung der
Hilfebedürftigkeit von Bedarfsgemeinschaften, indem sie die Leistungen zum Lebensunterhalt
der Bedarfsgemeinschaften ins Verhältnis zum entsprechenden Vorjahreswert
setzt. Im Juni 2019 sind die Ausgaben in diesem Bereich um 9 % gegenüber dem
Vorjahr gesunken. Die Zielplanung wird mit diesem Wert deutlich unterschritten.
Die Prognose geht von einer gleichen Entwicklung aus. Es wird eine Reduzierung
der Ausgaben in Höhe von 10,4 % (Schätzwert) zum Ende des Jahres geplant.
Herr Bruns berichtet über die Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit. Der Soll-Wert beträgt für Juni 2019 558
Integrationen. Tatsächlich wurden lediglich 505 Integrationen erreicht.
Grund dafür ist unter anderem, dass durch die
Fördermaßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen gefördert werden können, die jedoch im statistischen Sinne
nicht zu einer Integration zählen.
Herr Bruns führt aus, dass die Zielverfehlung für die
zurückliegenden drei Monate durch nachgemeldete Integrationen noch reduziert
werden könne, beziehungsweise im besten Fall der Soll-Wert (30,7 %) noch
erreicht werden könne.
Herr Bruns berichtet, dass das Ziel 3 (Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug mit einem Zielwert von -2,0 %) nicht erreicht
werden kann.
Der Jahresfortschrittswert des durchschnittlichen
Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern beträgt im Juni 2019 2.478. Dies
entspricht einer Erhöhung des Bestandes um 4,7 %. Dieser Anstieg ist auf den
Zugang des Personenkreises im Kontext Fluchtmigration zurückzuführen, da dieser
im betrachteten Zeitraum in den Langzeitbezug übergegangen ist.
Es ist aufgrund der Familienkonstellationen nicht
gelungen, die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu
überwinden, was sich nicht positiv auf den Bestand der
Langzeitleistungsbezieher auswirkt.
KTA Bittner stellt die Frage, ob diese Personen sich
nicht integrieren lassen wollen.
Herr Bruns antwortet, dass es sich hier um
kinderreiche Familien handelt, deren Bedarf sehr hoch sei. Selbst wenn eine
Person der Familie integriert werden könne, reicht das Einkommen dann nicht, um
den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu decken. Es wird der komplette
Wegfall der Hilfebedürftigkeit benötigt, damit diese Personen nicht mehr als
Langzeitleistungsbezieher zählen.
KTA Wilken stellt die Frage, ob eine solche
Entwicklung bei der Planung nicht hätte erwartet werden können. Herr Bruns
antwortet, dass bezüglich der bedarfsdeckenden Arbeitsaufnahme zu optimistisch
geplant worden sei. Diese Entwicklung zeichne sich auch bei ca. 90 % der
übrigen Jobcenter in Niedersachsen ab.
KTA Janßen stellt die Frage, ob aktuell im Bereich
Tourismus zum Saisonende mit Entlassungen zu rechnen sei oder sich ein anderer
Trend abzeichne.
Herr Bruns antwortet, dass sich dieser Trend geändert
habe. Die Arbeitgeber in der Küstenregion hätten Probleme, gutes Personal zu
bekommen, sodass sie ihre Arbeitszeitmodelle umgestellt hätten. Überstunden,
die möglicherweise in den Sommermonaten angefallen sind, könnten genutzt
werden, um die Wintermonate abzufedern. Die Arbeitnehmer würden durchgehend
beschäftigt bleiben.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob es Maßnahmen gibt,
die verhindern, dass junge Menschen eine Ausbildung abbrechen, weil sie den
Anforderungen der Berufsschule nicht entsprechen (z.B. Sprachbarrieren).
Frau Burkhardt antwortet, dass über das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge begleitend Sprachschulungen für die Auszubildenden an
den Berufsschulen angeboten würden. Es stelle jedoch in der Praxis eine
Schwierigkeit dar, diese Schüler an die Sprachkurse zu bringen. Unter anderem,
weil dieser Sprachunterricht samstags stattfinden würde.
Erste Kreisrätin Vogelbusch ergänzt, dass ein
öffentlicher Nahverkehr am Wochenende kaum gewährleistet sei, um die
Teilnehmer/innen zu den Sprachkursen zu bringen.
Herr Bruns fügt hinzu, dass das Jobcenter
ausbildungsbegleitende Hilfen für die Auszubildenden anbiete, die Nachhilfe
benötigten. Diese Hilfen würden jedoch in den Abendstunden stattfinden.
Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass das
Pensum für diese Auszubildenden sehr hoch sei.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.