Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Anerkennung des Volkstheaters Varel als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird ausgesprochen.



Mit dem hier am 20.06.2007 eingegangenen Antrag bittet das Volkstheater Varel um Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.


Eine Anerkennung nach §75 SGB VIII setzt voraus, dass der Träger

  • die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel hat,

  • gemeinnützige Ziele verfolgt,

  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag, qualitativ wie quantitativ, zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist,

  • eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leistet,

  • seine Arbeit auf Dauer angelegt hat.


Das Volkstheater Varel wurde 1977 gegründet und nahm zum selben Zeitpunkt seine Kinder- und Jugendarbeit auf.


Es handelt sich bei dem Volkstheater Varel um eine Laienspielgruppe von derzeit ca. 20 Mitgliedern im Alter zwischen sechs und siebzig Jahren. Zielgruppe der Theaterprojekte in der Kinder- und Jugendarbeit sind die 6 bis 20 jährigen, von denen derzeit sechs das Angebot einer aktiven Arbeit in dem Volkstheater wahrnehmen.


Jedes Jahr zur Weihnachtszeit bietet das Volkstheater Varel Schulen, Tagesbildungsstätten sowie Kindertagesstätten ein Kindertheater an. Bis zu dreimal täglich wird das jeweilige Stück über eine Woche hinweg mit großem Erfolg aufgeführt.


Ziel der Gruppenstunden des Theaters ist es, neben der Probe, den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ein Gespür für gegenseitige Achtung, Toleranz, Gewaltfreiheit und Demokratie zu vermitteln.


Um sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsprechend zu qualifizieren, haben zwei erwachsene Mitglieder des Theaters im Jahr 2007 an der Ausbildung zum/zur JugendleiterIn des Landkreises Friesland mit Erfolg teilgenommen.


Das Volkstheater Varel ist Mitglied im Stadtjugendring Varel und unterstützt dort aktiv die Vorstandsarbeit. Zudem beteiligt sich das Theater an Angeboten für Kinder im Ferienpass der Stadt Varel sowie an weiteren regionalen Kinderveranstaltungen.


Die Stadt Varel befürwortet ausdrücklich den oben genannten Antrag des Volkstheaters Varel.


Von hier aus wird vorgeschlagen, das Volkstheater Varel als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig