Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Beschluss:


Der von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen der Jahre 2009 bis 2013 wird unter Berücksichtigung einer Änderung bei der Auswahl der Jugendschöffen der Stadt Schortens beschlossen. Der korrigierte Vorschlag ist in der Anlage 1 beigefügt.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um Kenntnisnahme gebeten.


Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes sind die Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen, und zwar je zur Hälfte Frauen und Männer. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.


Die Zahl der benötigten Schöffen wurde vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt auf:


- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg

aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever 10 Hauptjugendschöffen

10 Hilfsjugendschöffen


- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel 8 Hauptjugendschöffen

8 Hilfsjugendschöffen


Die Ausschüsse haben dabei mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen in Vorschlag zu bringen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 44 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 36 Personen zu benennen. Entsprechend der Einwohnerzahlen ergibt sich folgende Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden:


Amtsgerichtsbezirk Jever

- Stadt Jever 11 Personen

- Gemeinde Sande 7 Personen

- Stadt Schortens 17 Personen

- Gemeinde Wangerland 8 Personen

- Gemeinde Wangerooge 1 Person

Insgesamt: 44 Personen


Amtsgerichtsbezirk Varel

- Stadt Varel 20 Personen

- Gemeinde Bockhorn 7 Personen

- Gemeinde Zetel 9 Personen

Insgesamt: 36 Personen


Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei der Auswahl gilt es die §§ 25 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz zu beachten.


Die Verwaltung des Fachbereiches 22 hat die Gemeinden und Städte des Landkreises Friesland gebeten entsprechende Vorschläge einzureichen und einen Vorschlag für die Wahl der Jugendschöffen erstellt. Der Vorschlag wurde seitens des Fachbereiches 22 in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Osterloh erstellt.


Es wurde seitens des Ausschusses um eine Änderung bei der Auswahl der Jugendschöffen der Stadt Schortens gebeten, statt Herrn Kothe wird Herr Kunz als Jugendschöffe vorgeschlagen.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig