Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0757/2019
Beschluss:
Das Projekt “Inklusiver Bowling-Treff in Schortens” wird als förderungswürdig anerkannt. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für ein Jahr in Höhe von maximal 2.328,00 Euro. Zunächst soll für den Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung in Höhe von 50% der jährlichen Kosten erfolgen. Nach sechs Monaten ist ein Zwischenbericht über den Verlauf des Projektes abzugeben. Wenn das Projekt positive angelaufen ist, wird die Verwaltung ermächtigt, auch den zweiten Abschlag in Höhe von 1.164,00 Euro auszuzahlen. Dem Vorschlag des Behindertenbeirates vom 12.08.2019 wird damit gefolgt.
Die Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V.,
engagiert sich seit über 50 Jahren für ein inklusives Leben in der Region. Im
Sinne von Inklusion bietet sie ein umfassendes und professionelles Angebot in
nahezu allen Lebensbereichen an. Dazu gehört die Förderung der
Selbstständigkeit und Eigenständigkeit in der Lebensführung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen. Ein weiterer Schwerpunkt sind die
familienunterstützenden Dienste, die Angehörige entlasten.
Der Bowlingtreff soll einmal monatlich im
Bowlingcenter Schortens stattfinden. Er wird während der regulären
Öffnungszeiten stattfinden, um die Begegnungen von Menschen mit und ohne
Behinderungen im alltäglichen Leben zu fördern. Während des Spielbetriebes kann
so ein aktiver Austausch der Spieler*innen der benachbarten Bahnen, aber auch
im Gastronomiebereich stattfinden. Es werden soziale Strukturen geschaffen, in
denen das Miteinander von Behinderten und Nicht-Behinderten anerkannt,
wertgeschätzt und selbstverständlich wird. Dabei sollen der Spaß und die Freude
am gemeinsamen Sport verbinden.
Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme zu
ermöglichen, sollen die Werkstätten und Wohneinrichtungen einbezogen werden.
Begleitet und betreut wird der Treff von Fachkräften
der Lebenshilfe e.V.. Die Kosten setzten sich zusammen aus den Personalkosten
und den Kosten für die Bowlingbahn, Mietschuhe etc.
An den geplanten Terminen sollen zwei Fachkräfte zum
Einsatz kommen. Die Kosten für die Fachkräfte für das Bowling betragen jeweils
11,00 Euro.
Die Kosten für Teilnehmer*innen am Bowlingtreff
betragen jeweils 6,00 Euro, Kosten für Speisen oder Getränke sind darin nicht enthalten.
Die Lebenshilfe e.V. beantragt die Förderung des
Projektes über einen Zeitraum von drei Jahren, mit einer Fördersumme von
6.984,00 Euro.
Der Behindertenbeirat
findet das Projekt unterstützungswürdig. Da bereits ein ähnliches Projekt in
Varel angelaufen ist, schlägt der Behindertenbeirat vor, auch hier nur eine
Anschubfinanzierung für ein Jahr zu fördern. Danach soll sich das Projekt
etabliert haben. Zunächst soll eine Förderung für einen Zeitraum von sechs
Monaten ausgezahlt werden, bevor nach einem positiven Zwischenbericht, die
volle Fördersumme ausgezahlt wird. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten
und keine zeitliche Verzögerung bei der Fortführung des Projektes zu riskieren,
wird der Fachbereich 50 beauftragt, den Zwischenbericht anzufordern und bei
einem positiven Bericht eigenständig über die Weiterbewilligung zu entscheiden.
Kostenplan
für ein Jahr:
Fachkräfte |
2 X 2,5 Stunden X 17,60
Euro X 12 Monate |
1.056,00
Euro |
Auslagen Bowling |
2 X 11,00 Euro X 12
Monate |
264,00
Euro |
Bowling Gruppe |
14 Teilnehmer/innen X
6,00 Euro X 12 Monate |
1.008,00
Euro |
Kosten gesamt |
|
2.328,00 Euro |
Herr Tetz führt anhand der
Vorlage aus, dass das bereits bestehende Projekt, welches sehr erfolgreich sei,
auch ohne große Anschubfinanzierung weitergeführt werde. An diesem Beispiel
möchte die Lebenshilfe auch in Schortens einen inklusiven Bowling-Treff
anbieten, um den Menschen, die im nördlichen Teil von Friesland leben, auch die
Möglichkeit der Teilnahme anzubieten.
KTA Wilken stellt die
Frage, wieviel Gelder im Inklusionsfonds noch vorhanden sind. Außerdem sei es
ihm wichtig, dass hier Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenkommen.;
dieses solle beworben werden, damit alle die Möglichkeit haben, teilzunehmen.
Erste Kreisrätin
Vogelbusch stimmt KTA Wilken zu und erklärt, dass das Projekt beworben wurde
und weiterhin beworben werden solle, beispielsweise über die Presse.
Herr Tetz antwortet, dass
nach seinem Kenntnisstand noch etwa 44.000 Euro im Inklusionsfonds zur Verfügung
stehen würden, sodass auch andere Projekte gefördert werden könnten.
KTA Gäde stellt die Frage,
ob die Teilnehmerzahl tatsächlich auf 14 begrenzt ist, ob die Teilnehmer
bereits festgelegt seien und wie sich die Kosten verändern, wenn die Teilnehmerzahl
steigen würde.
Herr Tetz antwortet, dass
er davon ausgehe, dass die Teilnehmerzahl nicht festgelegt sei. Aus diesem
Grund sei eine Anschubfinanzierung für das Projekt maßgeblich, nach einem
halben Jahr würde dann bekannt sein, wie viele Menschen dieses Angebot nutzen
und welche Kosten entstanden sind. Es werde von der Verwaltung ein
Leistungsnachweis angefordert, sodass Kosten, die nicht angefallen sind, auch
zurückgefordert würden. Der Kostenplan werde entsprechend angepasst.
Herr Alter ergänzt, dass
das laufende Projekt beworben worden sei und die Werkstätten diesbezüglich
anschrieben worden seien. Der Inklusionsgedanke werde auch deswegen erfüllt,
weil es sich nicht um geschlossene Veranstaltungen handele sondern die Projekte
im normalen Betrieb stattfänden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.