Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Projekt “Inklusiver Bowling-Treff in Schortens” wird als förderungswürdig anerkannt. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für ein Jahr in Höhe von maximal 2.328,00 Euro. Zunächst soll für den Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung in Höhe von 50% der jährlichen Kosten erfolgen. Nach sechs Monaten ist ein Zwischenbericht über den Verlauf des Projektes abzugeben. Wenn das Projekt positive angelaufen ist, wird die Verwaltung ermächtigt, auch den zweiten Abschlag in Höhe von 1.164,00 Euro auszuzahlen. Dem Vorschlag des Behindertenbeirates vom 12.08.2019 wird damit gefolgt.

 


Begründung:

Die Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e.V., engagiert sich seit über 50 Jahren für ein inklusives Leben in der Region. Im Sinne von Inklusion bietet sie ein umfassendes und professionelles Angebot in nahezu allen Lebensbereichen an. Dazu gehört die Förderung der Selbstständigkeit und Eigenständigkeit in der Lebensführung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ein weiterer Schwerpunkt sind die familienunterstützenden Dienste, die Angehörige entlasten.

 

Der Bowlingtreff soll einmal monatlich im Bowlingcenter Schortens stattfinden. Er wird während der regulären Öffnungszeiten stattfinden, um die Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen im alltäglichen Leben zu fördern. Während des Spielbetriebes kann so ein aktiver Austausch der Spieler*innen der benachbarten Bahnen, aber auch im Gastronomiebereich stattfinden. Es werden soziale Strukturen geschaffen, in denen das Miteinander von Behinderten und Nicht-Behinderten anerkannt, wertgeschätzt und selbstverständlich wird. Dabei sollen der Spaß und die Freude am gemeinsamen Sport verbinden. 

 

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen, sollen die Werkstätten und Wohneinrichtungen einbezogen werden.

 

Begleitet und betreut wird der Treff von Fachkräften der Lebenshilfe e.V.. Die Kosten setzten sich zusammen aus den Personalkosten und den Kosten für die Bowlingbahn, Mietschuhe etc.

 

An den geplanten Terminen sollen zwei Fachkräfte zum Einsatz kommen. Die Kosten für die Fachkräfte für das Bowling betragen jeweils 11,00 Euro.

 

Die Kosten für Teilnehmer*innen am Bowlingtreff betragen jeweils 6,00 Euro, Kosten für Speisen oder Getränke sind darin nicht enthalten.

 

Die Lebenshilfe e.V. beantragt die Förderung des Projektes über einen Zeitraum von drei Jahren, mit einer Fördersumme von 6.984,00 Euro.

 

Der Behindertenbeirat findet das Projekt unterstützungswürdig. Da bereits ein ähnliches Projekt in Varel angelaufen ist, schlägt der Behindertenbeirat vor, auch hier nur eine Anschubfinanzierung für ein Jahr zu fördern. Danach soll sich das Projekt etabliert haben. Zunächst soll eine Förderung für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt werden, bevor nach einem positiven Zwischenbericht, die volle Fördersumme ausgezahlt wird. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten und keine zeitliche Verzögerung bei der Fortführung des Projektes zu riskieren, wird der Fachbereich 50 beauftragt, den Zwischenbericht anzufordern und bei einem positiven Bericht eigenständig über die Weiterbewilligung zu entscheiden.

 

Kostenplan für ein Jahr:

 

Fachkräfte

2 X 2,5 Stunden X 17,60 Euro X 12 Monate

1.056,00 Euro

Auslagen Bowling

2 X 11,00 Euro X 12 Monate

264,00 Euro

Bowling Gruppe

14 Teilnehmer/innen X 6,00 Euro

X 12 Monate

1.008,00 Euro

Kosten gesamt

 

2.328,00 Euro

 

Herr Tetz führt anhand der Vorlage aus, dass das bereits bestehende Projekt, welches sehr erfolgreich sei, auch ohne große Anschubfinanzierung weitergeführt werde. An diesem Beispiel möchte die Lebenshilfe auch in Schortens einen inklusiven Bowling-Treff anbieten, um den Menschen, die im nördlichen Teil von Friesland leben, auch die Möglichkeit der Teilnahme anzubieten.

KTA Wilken stellt die Frage, wieviel Gelder im Inklusionsfonds noch vorhanden sind. Außerdem sei es ihm wichtig, dass hier Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenkommen.; dieses solle beworben werden, damit alle die Möglichkeit haben, teilzunehmen.

Erste Kreisrätin Vogelbusch stimmt KTA Wilken zu und erklärt, dass das Projekt beworben wurde und weiterhin beworben werden solle, beispielsweise über die Presse.

Herr Tetz antwortet, dass nach seinem Kenntnisstand noch etwa 44.000 Euro im Inklusionsfonds zur Verfügung stehen würden, sodass auch andere Projekte gefördert werden könnten.

KTA Gäde stellt die Frage, ob die Teilnehmerzahl tatsächlich auf 14 begrenzt ist, ob die Teilnehmer bereits festgelegt seien und wie sich die Kosten verändern, wenn die Teilnehmerzahl steigen würde.

Herr Tetz antwortet, dass er davon ausgehe, dass die Teilnehmerzahl nicht festgelegt sei. Aus diesem Grund sei eine Anschubfinanzierung für das Projekt maßgeblich, nach einem halben Jahr würde dann bekannt sein, wie viele Menschen dieses Angebot nutzen und welche Kosten entstanden sind. Es werde von der Verwaltung ein Leistungsnachweis angefordert, sodass Kosten, die nicht angefallen sind, auch zurückgefordert würden. Der Kostenplan werde entsprechend angepasst.

Herr Alter ergänzt, dass das laufende Projekt beworben worden sei und die Werkstätten diesbezüglich anschrieben worden seien. Der Inklusionsgedanke werde auch deswegen erfüllt, weil es sich nicht um geschlossene Veranstaltungen handele sondern die Projekte im normalen Betrieb stattfänden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.