Beschluss: zur Kenntnis genommen




Begründung:

Zweck der vorliegenden Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen


Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) ist in seiner Gesamtkonzeption die Basis für eine tragfähige Landesentwicklung und Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme. Es muss daher laufend aktuell gehalten und zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden. Das 1994 insgesamt neu aufgestellte LROP wurde zwischenzeitlich 1998, 2002 und 2006 in Teilen fortgeschrieben; es wird mit der nun vorliegenden vierten und umfassenden Teilfortschreibung erneut aktualisiert.


Die mit den Teilfortschreibungen des LROP 1998, 2002 und 2006 getroffenen Festlegungen sollen grundsätzlich beibehalten werden; dies gilt z.B. für die Festlegungen zur Rohstoffgewinnung, zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels oder für die Festlegungen zur Erprobung der Windenergienutzung im Küstenmeer.


Die vorliegende Fortschreibung befasst sich mit:


  • der Umsetzung der landespolitischen Ziele zur Stärkung der Regionen und der kommunalen Planungsverantwortung, zur Deregulierung und Privatisierung und

  • einer weiteren Optimierung der Planungssystematik und der Stärkung des integrativen Programmcharakters, um ein modernes, strategiefähiges Programm mit hoher Koordinierungskraft und zukunftsfähigen Entwicklungszielen zu schaffen.


Struktur und wesentliche Inhalte der Programmänderung und –ergänzung

Die bisherige Aufteilung des LROP in einen Gesetzesteil I und einen Verordnungsteil II soll aufgegeben werden. Das LROP soll einheitlich als Verordnung beschlossen werden. Das bisherige Gesetz über das LROP Niedersachsen – Teil I – kann damit entfallen. Entfallen kann auch die Verordnung über die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme (VerfVO-RROP), die u.a. Planzeichenregelungen für die Regionalplanung enthält. Ein deutlich reduzierter Bestand an Planzeichen (Anlage 3) soll in die Verordnung zur Novellierung des LROP integriert werden. Entsprechende rechtliche Voraussetzungen sind mit der bereits eingeleiteten Novellierung des NROG vorbereitet.


Von einer vollständigen Neuaufstellung des LROP wurde im Hinblick auf die Kontinuität und Verlässlichkeit der raumordnerischen Regelungen des Landes abgesehen und stattdessen die Form der Änderungsverordnung gewählt.


Abschnitt 1 des LROP trifft nunmehr Regelungen zur Landesentwicklung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur gesamträumlichen Entwicklung, Entwicklung der ländlichen Regionen und Metropolregionen, Entwicklung der Teilräume und zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres.


Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstrukturen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Zentralen Orte und Entwicklung der Versorgungsstrukturen.


Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Natur und Landschaft, Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Fischerei, Erholung, Rohstoffgewinnung und Wassermanagement.

Die Ausgestaltung des Freiraumverbundes wird weitgehend in die Verantwortung der Träger der Regionalplanung gelegt. Im LROP sollen sich die räumlich konkreten Festlegungen auf die Gebiete des europäischen Netzes „Natura 2000“ und auf ihre Erhaltens- und Schutzziele sowie die Großschutzgebiete beschränken.


Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität/Verkehr/Logistik, Energieversorgung und zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

In einem integrativen Ansatz wird die Abstimmung der überregionalen Verkehrsanbindung und –erschließung sowie deren Vernetzung mit dem Ziel verfolgt, die logistischen Kompetenzen Niedersachsens zu stärken und logistische Knoten auszubauen.

Bei den Festlegungen zur Energieversorgung, den Standorten zur Energiegewinnung und den Leitungstrassen geht es um die Berücksichtigung der Anforderungen eines europäischen Verbundnetzes und eines liberalisierten Energiemarktes. Die Festlegungen sollen dazu beitragen, den Ausbau der regenerativen Energienutzung innerhalb der vorhandenen Raum- und Nutzungsstrukturen und den Ausbau des Leitungsnetzes verträglich zu gestalten und wirtschaftlich sowie technisch vertretbare Entwicklungen zu unterstützen.


Das Verfahren

Der beigefügte Entwurf der Programmänderung wurde auf der Grundlage der seit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingegangenen Stellungnahmen und abwägungsrelevanten Informationen erarbeitet.


Mit dem nun eingeleiteten Beteiligungsverfahren wird die zweite Phase des Aufstellungsverfahrens eröffnet. Nach § 6 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) sind, soweit sie von den Planungen betroffen sein können, zu beteiligen, hier insbesondere


  • die Träger der Regionalplanung

  • die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden

  • die kommunalen Spitzenverbände


Alle in diesem Verfahren als Stellungnahmen eingehenden Bedenken und Anregungen werden in die Auswertung einbezogen und sind mit den im NROG bestimmten Beteiligten mündlich zu erörtern (geplant Mai 2007) soweit sie sich auf wesentliche Inhalte des Programmentwurfs beziehen.


Auf der Grundlage der Ergebnisse aus diesem Beteiligungsverfahren wird der Programmentwurf anschließend überarbeitet. Vor einer abschließenden Behandlung und Beschlussfassung durch die Landesregierung erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zu einer Stellungnahme (geplant Juli 2007).


Die vorliegende Stellungnahme des Landkreises Friesland (vgl. Anlage) wurde in einem engen Austausch der Regionalplaner Ost-Frieslands unter Berücksichtigung der Belange der Städte und Gemeinden erarbeitet. Erstmalig konnten die Stellungnahmen im Rahmen des internetgestützten Beteiligungsverfahren abgegeben werden (www.LROP-online.de).


Weitere Informationen zum LROP Niedersachsen und auch die vollständige Textfassung sind auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesregierung unter www.raumordnung.niedersachsen.de zu finden.



Der Fachausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis, bat jedoch darum die einzelnen Punkte in der Stellungnahme besser zu konkretisieren, dies sei bisher nicht der Fall. Frau Péron teilte darauf hin mit, dass demnächst Anhörungen hierzu stattfinden werden, dort werde man die einzelnen Punkte besser konkretisieren.