Sitzung: 25.09.2019 Kreistag des Landkreises Friesland
Viele Bürgerinnen und Bürger sind heute erschienen und stellen
insbesondere Fragen zum TOP 7.2.1 (Antrag der IGS Friesland-Süd v.
28.2.2019/3.5.2019 auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr
2020/2021). Hierzu übergeben
Elternvertreter ca. 1.200 Unterschriften für eine
gymnasiale Oberstufe
an der IGS Friesland Süd und es werden ca. 1.100
Unterschriften von dem Schularbeitskreis der CDU Friesland für die kostenlose
Schülerbeförderung CDU Friesland an Herrn Landrat Ambrosy überreicht.
Die Frage,
warum in der Entscheidung über den Antrag der IGS Friesland Süd die Zahlen der
Schüler an den Oberschulen, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln wollen,
vom Landkreis nicht berücksichtigt worden seien und in der Begründung nicht
auftauchen würden, erklärt Frau EKR’in Vogelbusch damit, dass diese Zahlen
nicht planbar seien. Zudem müsse bei Einrichtung einer solchen Oberstufe
sichergestellt sein, dass dadurch die Oberstufen an anderen Schulen auf 10
Jahre nicht gefährdet werden würden. Die Zahlen würden ergeben, dass die
Schülerzahlen zurückgehen und somit sei eine Gefährdung der anderen Oberstufen
gegeben. Es bestünde hingegen die Möglichkeit für die Schüler aus dem Südkreis
die Oberstufe der IGS Nord zu besuchen. Insofern sei ein schulisches Angebot im
Bereich der IGS vorhanden, welches auch in der Detailbegründung der Vorlage
berücksichtigt worden sei.
Die Frage
nach einem ausreichenden Angebot an Wahlpflichtkursen bei Zweizügigkeit
beantwortet Frau EKR’in Vogelbusch damit, dass die Mindestschülerzahl nach dem
Gesetz für die Oberstufe 54 Schülerinnen und Schüler betrage, welche die Schule
aus eigener Kraft nicht erreiche. Diese Mindestschülerzahl müsse für 10 Jahre
nachgewiesen werden, was nicht möglich sei. Zudem sei auch hier eine Schwächung
der anderen Oberstufen zu befürchten. Aus diesem Grunde wolle der Landkreis den
Schülerinnen und Schülern qualitativ ein breites Angebot präsentieren, welches
mehrere Fächer als Leistungskurse beinhalte. Diese Abwägungen seien in der
Vorlage dargelegt worden.
Ein Bürger
aus Waddewarden stellt eine Frage zum Nahverkehrsplan (NVP), welcher am 25.06.2019
der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Da seine Frage nach der Bushaltestelle
Grundschule Hooksiel unbeantwortet geblieben sei, wolle er wissen, ob der
Ausschuss sich damit befasst habe. Herr Landrat Ambrosy erklärt hierzu, dass
auch seine Stellungnahme vor dem Rat der Gemeinde Wangerland aufgenommen worden
sei und dass die Frage ebenso beim Landkreis angekommen und aufgenommen worden
sei. Darüber hinaus verweist Herr Landrat Ambrosy darauf, dass der ÖPNV zu
85-90% den Schülerverkehr beinhalte. Hiervon solle der sog. „Regel“-ÖPNV
grundsätzlich getrennt werden. Die Zielrichtung des ÖPNV sehe vor, dass ein
gesondertes System bestehe, welches den Schülerverkehr beinhalte, d.h. dass die
eine oder andere Bushaltestelle, die nicht im NVP aufgeführt sei, zum Schülerverkehr
zähle und in dem dafür vorgesehenen Parallelsystem erfasst sei. Dem Bürger sagt
Herr Landrat Ambrosy eine Antwort vor der politischen Beratung zu.
Anm.: Das Antwortschreiben ist von
Fachbereich 61 ergangen.
Eine
Schülerin der IGS Süd erkundigt sich, ob und wie die Schülerinnen und Schüler
der IGS Süd, die auf die gymnasiale Oberstufe der IGS Nord in Schortens
wechseln würden, dorthin gelangen können.
Frau EKR’in
Vogelbusch erläutert hierzu, dass den Schülerinnen und Schülern verschiedene Oberstufen
der Sekundarstufe II zur Verfügung stehen und sie hierbei nicht an
Schulbezirksgrenzen gebunden seien. Die Kapazitäten an der IGS Nord seien zudem
vorhanden und der Schülerverkehr/ Schülertransport werde entsprechend geregelt
sein.
Auf die
Frage hin, ob es eine Garantie für freie Kapazitäten für die ggf. 48
wechselnden Schülerinnen und Schülern der IGS Süd zur IGS Nord gebe, stimmt
Frau EKR’in Vogelbusch unter der Bedingung zu, dass die Anmeldungen rechtzeitig
eingehen müssten und die Landesschulbehörde vorab eine entsprechende Anzahl an
Lehrkräften zur Verfügung stelle.