Viele Bürgerinnen und Bürger sind heute erschienen und stellen insbesondere Fragen zum TOP 7.2.1 (Antrag der IGS Friesland-Süd v. 28.2.2019/3.5.2019 auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2020/2021). Hierzu  übergeben Elternvertreter ca. 1.200 Unterschriften für eine gymnasiale Oberstufe an der IGS Friesland Süd und es werden ca. 1.100 Unterschriften von dem Schularbeitskreis der CDU Friesland für die kostenlose Schülerbeförderung CDU Friesland an Herrn Landrat Ambrosy überreicht.

 

Die Frage, warum in der Entscheidung über den Antrag der IGS Friesland Süd die Zahlen der Schüler an den Oberschulen, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln wollen, vom Landkreis nicht berücksichtigt worden seien und in der Begründung nicht auftauchen würden, erklärt Frau EKR’in Vogelbusch damit, dass diese Zahlen nicht planbar seien. Zudem müsse bei Einrichtung einer solchen Oberstufe sichergestellt sein, dass dadurch die Oberstufen an anderen Schulen auf 10 Jahre nicht gefährdet werden würden. Die Zahlen würden ergeben, dass die Schülerzahlen zurückgehen und somit sei eine Gefährdung der anderen Oberstufen gegeben. Es bestünde hingegen die Möglichkeit für die Schüler aus dem Südkreis die Oberstufe der IGS Nord zu besuchen. Insofern sei ein schulisches Angebot im Bereich der IGS vorhanden, welches auch in der Detailbegründung der Vorlage berücksichtigt worden sei.

 

Die Frage nach einem ausreichenden Angebot an Wahlpflichtkursen bei Zweizügigkeit beantwortet Frau EKR’in Vogelbusch damit, dass die Mindestschülerzahl nach dem Gesetz für die Oberstufe 54 Schülerinnen und Schüler betrage, welche die Schule aus eigener Kraft nicht erreiche. Diese Mindestschülerzahl müsse für 10 Jahre nachgewiesen werden, was nicht möglich sei. Zudem sei auch hier eine Schwächung der anderen Oberstufen zu befürchten. Aus diesem Grunde wolle der Landkreis den Schülerinnen und Schülern qualitativ ein breites Angebot präsentieren, welches mehrere Fächer als Leistungskurse beinhalte. Diese Abwägungen seien in der Vorlage dargelegt worden.

 

Ein Bürger aus Waddewarden stellt eine Frage zum Nahverkehrsplan (NVP), welcher am 25.06.2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Da seine Frage nach der Bushaltestelle Grundschule Hooksiel unbeantwortet geblieben sei, wolle er wissen, ob der Ausschuss sich damit befasst habe. Herr Landrat Ambrosy erklärt hierzu, dass auch seine Stellungnahme vor dem Rat der Gemeinde Wangerland aufgenommen worden sei und dass die Frage ebenso beim Landkreis angekommen und aufgenommen worden sei. Darüber hinaus verweist Herr Landrat Ambrosy darauf, dass der ÖPNV zu 85-90% den Schülerverkehr beinhalte. Hiervon solle der sog. „Regel“-ÖPNV grundsätzlich getrennt werden. Die Zielrichtung des ÖPNV sehe vor, dass ein gesondertes System bestehe, welches den Schülerverkehr beinhalte, d.h. dass die eine oder andere Bushaltestelle, die nicht im NVP aufgeführt sei, zum Schülerverkehr zähle und in dem dafür vorgesehenen Parallelsystem erfasst sei. Dem Bürger sagt Herr Landrat Ambrosy eine Antwort vor der politischen Beratung zu.

 

Anm.: Das Antwortschreiben ist von Fachbereich 61 ergangen.

 

Eine Schülerin der IGS Süd erkundigt sich, ob und wie die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd, die auf die gymnasiale Oberstufe der IGS Nord in Schortens wechseln würden, dorthin gelangen können.

 

Frau EKR’in Vogelbusch erläutert hierzu, dass den Schülerinnen und Schülern verschiedene Oberstufen der Sekundarstufe II zur Verfügung stehen und sie hierbei nicht an Schulbezirksgrenzen gebunden seien. Die Kapazitäten an der IGS Nord seien zudem vorhanden und der Schülerverkehr/ Schülertransport werde entsprechend geregelt sein.

 

Auf die Frage hin, ob es eine Garantie für freie Kapazitäten für die ggf. 48 wechselnden Schülerinnen und Schülern der IGS Süd zur IGS Nord gebe, stimmt Frau EKR’in Vogelbusch unter der Bedingung zu, dass die Anmeldungen rechtzeitig eingehen müssten und die Landesschulbehörde vorab eine entsprechende Anzahl an Lehrkräften zur Verfügung stelle.