Herr Bruns teilt mit, dass vor genau vier Wochen das Bundesverfassungsgericht geurteilt habe, dass die Sanktionsregelung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwar verfassungskonform sei, jedoch nicht die Höhe der Sanktionen.

Sanktion hieße Leistungskürzung. Das Jobcenter dürfe bei Pflichtverletzungen weiterhin sanktionieren, aber nicht mehr in einer Höhe von bisher 30%, 60% und 100% sondern in einer Höhe von maximal 30%. Das Urteil schließt den Personenkreis der unter 25-Jährigen nicht mit ein; hier gebe es sogar im Gesetz verschärfte Sanktionsregelungen, die weiterhin angewandt werden könnten.

Es liegen Aussagen seitens des Bundesministeriums vor, dass diese Regelungen ausgeglichen werden sollen. Spätestens im Frühjahr 2020 solle zumindest der Entwurf einer Neuregelung der Sanktionsregelungen bereitgestellt werden. Zurzeit befände man sich in einer Übergangsphase mit Übergangsregelungen und jeder Einzelfall muss im Hinblick auf das Urteil betrachtet werden. Häufig wird eine Sanktion in Höhe von 10% aufgrund nicht eingehaltener Meldetermine im Jobcenter Friesland ausgesprochen. Insgesamt seien im laufenden Zeitraum 50 Sanktionen im Jobcenter Friesland ausgesprochen worden. Nur sieben davon seien höher als 30% gewesen. Hier wurden die Sanktionen verfassungskonform ab Tag der Verkündung auf 30% reduziert. Diese Personen hätten in der Zwischenzeit bereits den Differenzbetrag ausgezahlt bekommen. Hier hätten Kürzungen in Höhe von entweder 60% oder 100% vorgelegen.

Wie allerdings mit neuen Tatbeständen einer Pflichtverletzung umgegangen werden soll, ist zurzeit noch nicht klar. Das Bundesministerium habe Herrn Bruns mitgeteilt, dass es kurzfristig (noch vor Weihnachten) Übergangsregelungen geben werde, um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Im Moment werde im Jobcenter Friesland lediglich ermittelt, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, aber die tatsächliche Umsetzung der Leistungskürzung erfolge im Moment nicht.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch ergänzt, dass eine Kürzung der Leistung um 100% bedeute, dass diejenige Person Lebensmittelgutscheine über das Jobcenter erhalten könne.