Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0814/2019
Beschluss:
Der Landkreis
Friesland gewährt dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V. einen
jährlichen Zuschuss in Höhe einer Abgeltung von 0,9 € je gefahrenem Kilometer
für den Behindertenfahrdienst in Form eines einzelfallersetzenden Zuschusses.
Herr Tetz führt die Vorlage aus.
Der Landkreis
Friesland bezuschusst dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V. seit
1999 die für den geleisteten Behindertenfahrdienst jährlich entstandenen Kosten
im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben über die
Eingliederungshilfe. Dieser Dienst wurde für Rollstuhlfahrer und
gleichgestellte Menschen, die behinderungsbedingt den ÖPNV nicht in Anspruch
nehmen können, eingerichtet. Basis für die Zahlungen war bislang eine
schriftliche Verfügung aus dem Jahr 1999 und er beträgt 0,9 € je Kilometer.
Diese Verfahrensweise
wurde während der gesamten Zeit des Quotalen Systems (Abrechnung der Kosten der
Eingliederungshilfe mit dem Land) zur Abrechnung der dem örtlichen Träger
entstandenen Aufwendungen praktiziert.
Hintergrund des
Verfahrens ist eine Verwaltungsvereinfachung in der Form, dass nicht jeder
Leistungsberechtigte eine einzelne Fahrt beantragen und eine Genehmigung durch
den Landkreis abwarten muss, sondern diese Fahrten durch das DRK geplant,
durchgeführt und im Anschluss mit dem Landkreis abgerechnet werden -
einzelfallersetzend.
Im Zuge der letzten
Abrechnung im Quotalen System hat das Land Niedersachsen darauf hingewiesen,
dass diese Leistungen in Form von einzelfallersetzenden Zuschüssen abzurechnen
sind. So führt das Land aus: „Die
Berücksichtigung eines Zuschusses im QS (Quotalen System) für den
Behindertentransport ist grundsätzlich denkbar, da mit dem Zuschuss Einzelfälle
ersetzt werden könnten und Rechtsansprüche nach dem SGB XII erfüllt werden.
Eine Zweckbestimmung ist ebenfalls klar erkennbar. Dennoch kann ohne
zahlungsbegründenden Nachweis eine Abrechnung im QS nicht erfolgen.“ Aus
diesem Grund ist eine politische Beschlussfassung darüber notwendig, die Kosten
im Rahmen von einzelfallersetzenden Zuschüssen an das DRK auszuzahlen.
Von Seiten des Landes
Niedersachsen wurden die einzelfallersetzenden Zuschüsse erst vereinzelt ab
2016 geprüft, weswegen erst jetzt das anzusetzende Verfahren zumindest für die
Abrechnung des Jahres 2019 in 2020 bekannt geworden und notwendig ist.
Für die Zeit ab dem
01.01.2020 wird es ein neues Abrechnungsverfahren geben. Unklar ist dabei,
unter welchen Umständen die Zuschüsse abgerechnet werden können. Im Rahmen der
Neuausrichtung wird der FB in den politischen Gremien berichten und ggf. neue
Verfahrensweisen und/oder Vereinbarungen treffen.
Hinweise:
-
Es handelt sich bei der Bezuschussung
nicht um eine freiwillige Leistung des Landkreises gegenüber dem DRK, denn
letztlich wird gegenüber den Menschen durch den Transport ein Rechtsanspruch
erfüllt.
-
Im Jahr 2018 wurden 21.873
km gefahren (Basteln, Sport, Schwimmen, Kegeln, Aikido,…) und der Dienst wird
von 50 bis 60 Personen in Anspruch genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
angenommen.