Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland gewährt dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe einer Abgeltung von 0,9 € je gefahrenem Kilometer für den Behindertenfahrdienst in Form eines einzelfallersetzenden Zuschusses.

 


Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

Der Landkreis Friesland bezuschusst dem DRK-Kreisverband Varel Friesische Wehde e.V. seit 1999 die für den geleisteten Behindertenfahrdienst jährlich entstandenen Kosten im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben über die Eingliederungshilfe. Dieser Dienst wurde für Rollstuhlfahrer und gleichgestellte Menschen, die behinderungsbedingt den ÖPNV nicht in Anspruch nehmen können, eingerichtet. Basis für die Zahlungen war bislang eine schriftliche Verfügung aus dem Jahr 1999 und er beträgt 0,9 € je Kilometer.

 

Diese Verfahrensweise wurde während der gesamten Zeit des Quotalen Systems (Abrechnung der Kosten der Eingliederungshilfe mit dem Land) zur Abrechnung der dem örtlichen Träger entstandenen Aufwendungen praktiziert.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Verwaltungsvereinfachung in der Form, dass nicht jeder Leistungsberechtigte eine einzelne Fahrt beantragen und eine Genehmigung durch den Landkreis abwarten muss, sondern diese Fahrten durch das DRK geplant, durchgeführt und im Anschluss mit dem Landkreis abgerechnet werden - einzelfallersetzend. 

 

Im Zuge der letzten Abrechnung im Quotalen System hat das Land Niedersachsen darauf hingewiesen, dass diese Leistungen in Form von einzelfallersetzenden Zuschüssen abzurechnen sind. So führt das Land aus: „Die Berücksichtigung eines Zuschusses im QS (Quotalen System) für den Behindertentransport ist grundsätzlich denkbar, da mit dem Zuschuss Einzelfälle ersetzt werden könnten und Rechtsansprüche nach dem SGB XII erfüllt werden. Eine Zweckbestimmung ist ebenfalls klar erkennbar. Dennoch kann ohne zahlungsbegründenden Nachweis eine Abrechnung im QS nicht erfolgen.“ Aus diesem Grund ist eine politische Beschlussfassung darüber notwendig, die Kosten im Rahmen von einzelfallersetzenden Zuschüssen an das DRK auszuzahlen.

 

Von Seiten des Landes Niedersachsen wurden die einzelfallersetzenden Zuschüsse erst vereinzelt ab 2016 geprüft, weswegen erst jetzt das anzusetzende Verfahren zumindest für die Abrechnung des Jahres 2019 in 2020 bekannt geworden und notwendig ist.

 

Für die Zeit ab dem 01.01.2020 wird es ein neues Abrechnungsverfahren geben. Unklar ist dabei, unter welchen Umständen die Zuschüsse abgerechnet werden können. Im Rahmen der Neuausrichtung wird der FB in den politischen Gremien berichten und ggf. neue Verfahrensweisen und/oder Vereinbarungen treffen.

 

 

Hinweise:

-       Es handelt sich bei der Bezuschussung nicht um eine freiwillige Leistung des Landkreises gegenüber dem DRK, denn letztlich wird gegenüber den Menschen durch den Transport ein Rechtsanspruch erfüllt.

-       Im Jahr 2018 wurden 21.873 km gefahren (Basteln, Sport, Schwimmen, Kegeln, Aikido,…) und der Dienst wird von 50 bis 60 Personen in Anspruch genommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.