Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland befürwortet die Erweiterung der gemeinsamen Pflegesatzstelle. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Oldenburg (BVO) auszuarbeiten.

 

 


Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

Zum 01.01.2020 wird die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft treten. Eine Folge dessen ist der Übergang der sachlichen Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Personen unter 18 Jahren. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden Leistungs- und Entgeltverhandlungen grundsätzlich von den Kommunen mit den Anbietern zu führen.

Im Rahmen von Dienstbesprechungen der Sozialdezernenten und auf Ebene der zuständigen Amtsleiter wurde die Möglichkeit diskutiert, eine gemeinsame Stelle zur Verhandlung der Vereinbarungen im Bereich der Eingliederungshilfe einzurichten, denn bisher finden diese Verhandlungen unter Führung des Bezirksverbandes Oldenburg (BVO) bereits sehr erfolgreich im Bereich der Altenhilfe für Alten- und Pflegeheime statt.

Dieses bisherige Vorgehen hat sich durchweg bewährt. Der BVO setzt professionelle Verhandler mit entsprechender betriebswirtschaftlicher Qualifikation ein, die die Landkreise in der Regel nicht abbilden können und kann so die zunehmend komplexen Verhandlungen führen.

Der BVO geht derzeit von folgender Konstellation aus:

-       Zwischen den Leistungsträgern und dem BVO wird – analog der Vereinbarungen in der Altenhilfe und in der Jugendhilfe – eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

-       Der jeweilige Leistungsträger ist eigenverantwortlich zuständig für den Abschluss der Leistungsvereinbarungen.

-       Bei Verhandlungen über die Vergütungsvereinbarung kann die Zentrale Pflegesatzstelle zur betriebswirtschaftlichen Beratung beauftragt werden. Die abschließende Entscheidung liegt beim Leistungsträger.

-       Die Kosten, die für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit entstehen, werden dem BVO von den Mitgliedern dieser Verwaltungsvereinbarung erstattet. Ein Berechnungsmodus ist noch zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in die Verhandlungen über eine Verwaltungsvereinbarung einzusteigen.

Mit dieser Entscheidung gehen noch keine finanziellen Auswirkungen einher. Diese würden erst bei Beschlussfassung über eine Vereinbarung bekannt und konkret darstellbar sein.

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

KTA Wilken stellt die Frage, ob die Höhe der anfallenden Kosten abschätzbar sei.

Herr Tetz antwortet, dass zurzeit die Kosten nicht abschätzbar seien.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.