Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0816/2019
Beschluss:
Der
Landkreis Friesland befürwortet die Erweiterung der gemeinsamen
Pflegesatzstelle. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende
Verwaltungsvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Oldenburg
(BVO) auszuarbeiten.
Herr Tetz führt die Vorlage aus.
Zum
01.01.2020 wird die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft treten.
Eine Folge dessen ist der Übergang der sachlichen Zuständigkeit der
Eingliederungshilfe für Personen unter 18 Jahren. In diesem Zusammenhang sind
die entsprechenden Leistungs- und Entgeltverhandlungen grundsätzlich von den
Kommunen mit den Anbietern zu führen.
Im
Rahmen von Dienstbesprechungen der Sozialdezernenten und auf Ebene der
zuständigen Amtsleiter wurde die Möglichkeit diskutiert, eine gemeinsame Stelle
zur Verhandlung der Vereinbarungen im Bereich der Eingliederungshilfe
einzurichten, denn bisher finden diese Verhandlungen unter Führung des
Bezirksverbandes Oldenburg (BVO) bereits sehr erfolgreich im Bereich der
Altenhilfe für Alten- und Pflegeheime statt.
Dieses
bisherige Vorgehen hat sich durchweg bewährt. Der BVO setzt professionelle
Verhandler mit entsprechender betriebswirtschaftlicher Qualifikation ein, die
die Landkreise in der Regel nicht abbilden können und kann so die zunehmend
komplexen Verhandlungen führen.
Der
BVO geht derzeit von folgender Konstellation aus:
-
Zwischen den
Leistungsträgern und dem BVO wird – analog der Vereinbarungen in der Altenhilfe
und in der Jugendhilfe – eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
-
Der jeweilige
Leistungsträger ist eigenverantwortlich zuständig für den Abschluss der
Leistungsvereinbarungen.
-
Bei Verhandlungen über die
Vergütungsvereinbarung kann die Zentrale Pflegesatzstelle zur
betriebswirtschaftlichen Beratung beauftragt werden. Die abschließende
Entscheidung liegt beim Leistungsträger.
-
Die Kosten, die für die
Wahrnehmung dieser Tätigkeit entstehen, werden dem BVO von den Mitgliedern
dieser Verwaltungsvereinbarung erstattet. Ein Berechnungsmodus ist noch zu
erarbeiten.
Die
Verwaltung schlägt vor, in die Verhandlungen über eine Verwaltungsvereinbarung
einzusteigen.
Mit
dieser Entscheidung gehen noch keine finanziellen Auswirkungen einher. Diese
würden erst bei Beschlussfassung über eine Vereinbarung bekannt und konkret
darstellbar sein.
Herr
Tetz führt die Vorlage aus.
KTA
Wilken stellt die Frage, ob die Höhe der anfallenden Kosten abschätzbar sei.
Herr
Tetz antwortet, dass zurzeit die Kosten nicht abschätzbar seien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.