Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0810/2019
Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und
zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für
Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)
gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)
jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und
Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird
unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei werden auch die
arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der
Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in
2019.
Frau Burkhardt führt die Vorlage aus.
Frau Burkhardt berichtet, dass aktuellen Daten aus
Monat Oktober 2019 vorliegen. Hier wurde insgesamt im Landkreis Friesland eine
Arbeitslosenquote von 3,7% erzielt; dies sei die niedrigste Arbeitslosenquote
seit jeher. Auch im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit 2,0%
Arbeitslosenquote liege die niedrigste Quote seit Aufzeichnung der Daten vor.
Im Jobcenter werden 1027 Arbeitslose gezählt, dies entspreche 276 weniger als
im Vorjahresmonat; vor zehn Jahren wären dies die Zahlen gewesen, die der
Landkreis Friesland an nur einem Standort aufgezeichnet habe. Es handele sich
um einen tatsächlichen Abbau der Arbeitslosigkeit. Es liege keine Verschiebung
in Arbeitsunfähigkeit oder Maßnahmen vor. Auch abgebaut haben sich die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB), hier liege der niedrigste Stand
seit 2005 vor. Ebenso ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 273 gesunken. Im November 2019 habe die Arbeitslosigkeit
etwas zugenommen, hier liegt eine Quote von 4,0% vor. Dies sei zurückzuführen
auf Maßnahmeenddaten zum Ende des Jahres. Weiterhin abbauend seien die Zahlen
der eLB.
Frau Burkhardt berichtet über die Zielerreichung.
Im Bereich der passiven Leistungen (Verringerung der
Hilfebedürftigkeit) wird mit dem Land Niedersachsen kein Ziel festgelegt,
intern würde ein Monitoring gehalten, ein interner Wert würde festgelegt
werden. Zu Beginn des Jahres wurde angenommen, dass sich die Ausgaben der
passiven Leistungen um 0,2% erhöhen würden, aufgrund der Regelsatzanpassung zum
Jahresbeginn. Die passiven Leistungen haben stark abgenommen. Die Ausgaben im
September 2019 liegen 9,5% unter denen des Vorjahres (1,1 Millionen Euro). Die
Entwicklung der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft ist entsprechend. Im
Bereich der Integrationsquote wurde mit dem Land eine Quote in Höhe von 30,7%
festgelegt, dies entspricht der Integrationsquote von 2018. Im September 2019
konnte der unterjährige Sollwert noch nicht ganz erfüllt werden (24,9%), aber
die Novemberwerte zeigen, dass das Ziel zum Ende des Jahres erreicht werde.
Frau Burkhardt berichtet über die Integration von
Geflüchteten in den ersten Jahren seit Zugang in das SGB II.
Die Entwicklung sei sehr positiv. Hier wurde der Fokus
stark auf Sprachausbildung gesetzt, um diese Personen nachhaltig in den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Es konnten bis September insgesamt 164 Personen (25,3%)
aus dem Bestand der Geflüchteten in sozialversicherungspflichtige Arbeit
integriert werden. Dieses seien nicht immer bedarfsdeckende Integrationen.
Frau Burkhardt stellt die Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug dar.
Hier liege eine Erhöhung vor. Dies beziehe sich auf
den Zugang von Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug. Dies hänge damit
zusammen, dass der Landkreis Friesland sehr viele Familien aufgenommen habe und
ein hohes Einkommen erzielt werden müsse, um den Langzeitleistungsbezug als
Bedarfsgemeinschaft beenden zu können. Die Partnerin oder der Partner müsse
ebenso integriert werden und eine weitere Qualifizierung müsse durchgeführt
werden. Diese Zielverfehlung könne bis zum Ende des Jahres nicht ausgeglichen
werden.
KTA Wilken stellt die Frage, in welchen Bereichen die
164 Geflüchteten integriert werden konnten.
Frau Burkhardt antwortet, dass vor allem Jüngere, die
sich für eine Ausbildung entschieden hätten, integriert werden konnten.
Hauptsächlich hätten die Integrationen in dem gewerblich-technischen Bereich
(Handwerk, industrieller Bereich) stattgefunden. Gastronomie und Pflege seien
hier lediglich Randgebiete.
KTA Kühne stellt die Frage, ob das Jobcenter im Falle
einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Lage ist, schnell reagieren
zu können.
Herr Bruns antwortet, dass Gespräche auf
übergeordneter Ebene (Niedersächsischer Landkreistag) diesbezüglich
stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass das Jobcenter Friesland im
nächsten Jahr nicht von einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung betroffen
sein würde. Friesland würde sich auf viele klein- und mittelständische Betriebe
aufteilen. Gegebenenfalls könne das Jobcenter schnell reagieren und sei
entsprechend vorbereitet. Das Personal würde nicht in dem Maße wie die
Bedarfsgemeinschaften verringert werden, da die Arbeit an dem Kunden sich
verändert habe.
KTA Michaelis stellt die Frage, ob bei den
Beschäftigten in Friesland der Niedriglohnsektor eine Rolle spiele.
Herr Bruns antwortet, dass auch Beschäftigungsaufnahmen
in einem Bereich stattfänden, in dem der Mindestlohn gezahlt werde. Diese
Beschäftigungsaufnahmen könnten als Einstieg dienen.
KTA Sudholz ergänzt, dass Investitionen zurzeit
schrumpften und eine angespannte Lage vorliege.
Erste Kreisrätin Vogelbusch fügt hinzu, dass Personen,
die länger als ein Jahr in einem Betrieb beschäftigt seien und diese
Beschäftigung verlieren würden, zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I
hätten. Die Entwicklung zeige, dass diese Region von einer negativen wirtschaftlichen
Entwicklung wahrscheinlich nicht betroffen sein würde. Ansonsten würden Gelder
anders verteilt werden müssen und weitere Maßnahmen müssten ergriffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis
genommen.