Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Begründung:

Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

 

Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird unterjährig durch das MW und das MS nachgehalten. Dabei werden auch die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2019.

 

Frau Burkhardt führt die Vorlage aus.

 

Frau Burkhardt berichtet, dass aktuellen Daten aus Monat Oktober 2019 vorliegen. Hier wurde insgesamt im Landkreis Friesland eine Arbeitslosenquote von 3,7% erzielt; dies sei die niedrigste Arbeitslosenquote seit jeher. Auch im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit 2,0% Arbeitslosenquote liege die niedrigste Quote seit Aufzeichnung der Daten vor. Im Jobcenter werden 1027 Arbeitslose gezählt, dies entspreche 276 weniger als im Vorjahresmonat; vor zehn Jahren wären dies die Zahlen gewesen, die der Landkreis Friesland an nur einem Standort aufgezeichnet habe. Es handele sich um einen tatsächlichen Abbau der Arbeitslosigkeit. Es liege keine Verschiebung in Arbeitsunfähigkeit oder Maßnahmen vor. Auch abgebaut haben sich die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB), hier liege der niedrigste Stand seit 2005 vor. Ebenso ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat um 273 gesunken. Im November 2019 habe die Arbeitslosigkeit etwas zugenommen, hier liegt eine Quote von 4,0% vor. Dies sei zurückzuführen auf Maßnahmeenddaten zum Ende des Jahres. Weiterhin abbauend seien die Zahlen der eLB.

Frau Burkhardt berichtet über die Zielerreichung.

Im Bereich der passiven Leistungen (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) wird mit dem Land Niedersachsen kein Ziel festgelegt, intern würde ein Monitoring gehalten, ein interner Wert würde festgelegt werden. Zu Beginn des Jahres wurde angenommen, dass sich die Ausgaben der passiven Leistungen um 0,2% erhöhen würden, aufgrund der Regelsatzanpassung zum Jahresbeginn. Die passiven Leistungen haben stark abgenommen. Die Ausgaben im September 2019 liegen 9,5% unter denen des Vorjahres (1,1 Millionen Euro). Die Entwicklung der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft ist entsprechend. Im Bereich der Integrationsquote wurde mit dem Land eine Quote in Höhe von 30,7% festgelegt, dies entspricht der Integrationsquote von 2018. Im September 2019 konnte der unterjährige Sollwert noch nicht ganz erfüllt werden (24,9%), aber die Novemberwerte zeigen, dass das Ziel zum Ende des Jahres erreicht werde.

Frau Burkhardt berichtet über die Integration von Geflüchteten in den ersten Jahren seit Zugang in das SGB II.

Die Entwicklung sei sehr positiv. Hier wurde der Fokus stark auf Sprachausbildung gesetzt, um diese Personen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es konnten bis September insgesamt 164 Personen (25,3%) aus dem Bestand der Geflüchteten in sozialversicherungspflichtige Arbeit integriert werden. Dieses seien nicht immer bedarfsdeckende Integrationen.

Frau Burkhardt stellt die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug dar.

Hier liege eine Erhöhung vor. Dies beziehe sich auf den Zugang von Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug. Dies hänge damit zusammen, dass der Landkreis Friesland sehr viele Familien aufgenommen habe und ein hohes Einkommen erzielt werden müsse, um den Langzeitleistungsbezug als Bedarfsgemeinschaft beenden zu können. Die Partnerin oder der Partner müsse ebenso integriert werden und eine weitere Qualifizierung müsse durchgeführt werden. Diese Zielverfehlung könne bis zum Ende des Jahres nicht ausgeglichen werden.

 

KTA Wilken stellt die Frage, in welchen Bereichen die 164 Geflüchteten integriert werden konnten.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass vor allem Jüngere, die sich für eine Ausbildung entschieden hätten, integriert werden konnten. Hauptsächlich hätten die Integrationen in dem gewerblich-technischen Bereich (Handwerk, industrieller Bereich) stattgefunden. Gastronomie und Pflege seien hier lediglich Randgebiete.

 

KTA Kühne stellt die Frage, ob das Jobcenter im Falle einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Lage ist, schnell reagieren zu können.

 

Herr Bruns antwortet, dass Gespräche auf übergeordneter Ebene (Niedersächsischer Landkreistag) diesbezüglich stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass das Jobcenter Friesland im nächsten Jahr nicht von einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung betroffen sein würde. Friesland würde sich auf viele klein- und mittelständische Betriebe aufteilen. Gegebenenfalls könne das Jobcenter schnell reagieren und sei entsprechend vorbereitet. Das Personal würde nicht in dem Maße wie die Bedarfsgemeinschaften verringert werden, da die Arbeit an dem Kunden sich verändert habe.

 

KTA Michaelis stellt die Frage, ob bei den Beschäftigten in Friesland der Niedriglohnsektor eine Rolle spiele.

 

Herr Bruns antwortet, dass auch Beschäftigungsaufnahmen in einem Bereich stattfänden, in dem der Mindestlohn gezahlt werde. Diese Beschäftigungsaufnahmen könnten als Einstieg dienen.

 

KTA Sudholz ergänzt, dass Investitionen zurzeit schrumpften und eine angespannte Lage vorliege.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch fügt hinzu, dass Personen, die länger als ein Jahr in einem Betrieb beschäftigt seien und diese Beschäftigung verlieren würden, zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätten. Die Entwicklung zeige, dass diese Region von einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung wahrscheinlich nicht betroffen sein würde. Ansonsten würden Gelder anders verteilt werden müssen und weitere Maßnahmen müssten ergriffen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.