Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0830/2019
Beschluss:
Den in der beigefügten Zielplanung 2020 für das
Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land
Niedersachsen abzuschließen.
Begründung:
Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen
Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft
ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in
Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und
die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der
Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet,
möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in
existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern
und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu
verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den
kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und
Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der
Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten
Zielen:
- Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der
Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2020 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes
Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über
das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen
Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch
Veränderungsraten beschrieben werden.
Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2020
dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land
entsprechende Angebotswerte.
Herr Bruns führt die Vorlage aus.
Herr Bruns stellt heraus, dass es nicht bedeute,
weniger Personal zu beschäftigen, wenn die Kundenanzahl des Jobcenters falle,
da die Kunden im Vergleich zu damaligen Verhältnissen mehr Zeit bezüglich der
Beratungsarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters in
Anspruch nehmen.
Für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Ziel 1)
würde keine Zielvereinbarung abgeschlossen werden, der Wert werde dennoch
eingeplant und beobachtet. Die Entwicklung in diesem Jahr sei eine positive, es
werde weniger Geld ausgegeben, weil die Anzahl der Kundinnen und Kunden des
Jobcenters abgebaut werden konnte. Geplant sei, dass 238.000 Euro in 2020
weniger ausgegeben werden. Jedoch könne davon ausgegangen werden, dass der
Abbau der Leistungsbezieher nicht so hoch ausfallen würde wie in diesem Jahr.
Das Ziel 2, die Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit, wird dieses Jahr erreicht (30,7%). Der Angebotswert für 2020
sei eine Veränderung von 0%; dieses Ziel sei ambitioniert, da auch im nächsten
Jahr der gleiche Wert in Höhe von 30,7% erreicht werden solle. Im Vergleich zu
den Integrationsquoten andernorts ist das Jobcenter Friesland in Niedersachsen
auf dem ersten Platz. Vergleichbare Jobcenter würden ihre Integrationsquoten reduzieren,
also einen negativen Angebotswert angeben.
Bezüglich der Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug (Ziel 3) wird davon ausgegangen, dass der Bestand der
Langzeitleistungsbezieher im nächsten Jahr reduziert werden kann. Der maßgebliche
Einflussfaktor sei hier der Zuzug von Geflüchteten. Der große Anteil dieser
Personen befände sich bereits im Langzeitleistungsbezug. Dieser Bestand sei
dynamisch, aber relativ gefestigt. Da mit einem leichten Abbau zu rechnen sei,
liegt der Angebotswert bei -1,0%; welcher als ein ambitionierter Wert zu
bezeichnen sei. Dieses würde einem Abbau von 25 Langzeitleistungsbeziehern
entsprechen, wobei jeder vermiedene neue Langzeitleistungsbezieher ein Erfolg
sei.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob eine Diskrepanz
zwischen den von den Betrieben benötigten Arbeitnehmern und den Personen, die
durch das Jobcenter vermittelt werden bezüglich der Qualifizierung bestehe.
Herr Bruns antwortet, dass der Informationsfluss
zwischen den Betrieben bezüglich benötigter Arbeitskräfte und dem Jobcenter
sehr gut sei. Dennoch sei es aufgrund der erforderlichen Qualifizierung
schwierig, eine von dem Betrieb benötigte Fachkraft über das Jobcenter an
diesen Betrieb zu vermitteln. Entsprechende Anpassungsqualifizierungen für bestimmte
Arbeitsplätze würden bei Bedarf durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit könnte dann in die Qualifizierung derjenigen Person am
Arbeitsplatz eingestiegen werden, welches das Qualifizierungschancengesetz
ermögliche.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob das Land oder der
Bund sich finanziell an den Qualifizierungsmaßnahmen beteilige.
Herr Bruns antwortet, dass der Bund mit dem
Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes entsprechende Mittel
bereitgestellt habe, die über die Arbeitsagenturen verwaltet würden. Die
Arbeitgeber könnten ebenso Zuschüsse für die Maßnahmen erhalten. Es gebe
mittlerweile einige individuelle Möglichkeiten, finanzielle Mittel für
Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.
KTA Gäde stellt die Frage, wie sich die
wirtschaftliche Entwicklung auf die Planung des Jobcenters auswirke.
Herr Bruns antwortet, dass die deutschlandweite
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stets beobachtet werde und diese mit Blick auf
den Landkreis Friesland in Bezug gesetzt werde. Es zeichne sich für das Jahr
2020 eine stabile Arbeitsmarktlage in Friesland ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.