Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2020 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 


Begründung:

Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2020 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden.

Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2020 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

Herr Bruns führt die Vorlage aus.

 

Herr Bruns stellt heraus, dass es nicht bedeute, weniger Personal zu beschäftigen, wenn die Kundenanzahl des Jobcenters falle, da die Kunden im Vergleich zu damaligen Verhältnissen mehr Zeit bezüglich der Beratungsarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters in Anspruch nehmen.

 

Für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Ziel 1) würde keine Zielvereinbarung abgeschlossen werden, der Wert werde dennoch eingeplant und beobachtet. Die Entwicklung in diesem Jahr sei eine positive, es werde weniger Geld ausgegeben, weil die Anzahl der Kundinnen und Kunden des Jobcenters abgebaut werden konnte. Geplant sei, dass 238.000 Euro in 2020 weniger ausgegeben werden. Jedoch könne davon ausgegangen werden, dass der Abbau der Leistungsbezieher nicht so hoch ausfallen würde wie in diesem Jahr.

 

Das Ziel 2, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, wird dieses Jahr erreicht (30,7%). Der Angebotswert für 2020 sei eine Veränderung von 0%; dieses Ziel sei ambitioniert, da auch im nächsten Jahr der gleiche Wert in Höhe von 30,7% erreicht werden solle. Im Vergleich zu den Integrationsquoten andernorts ist das Jobcenter Friesland in Niedersachsen auf dem ersten Platz. Vergleichbare Jobcenter würden ihre Integrationsquoten reduzieren, also einen negativen Angebotswert angeben.

 

Bezüglich der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Ziel 3) wird davon ausgegangen, dass der Bestand der Langzeitleistungsbezieher im nächsten Jahr reduziert werden kann. Der maßgebliche Einflussfaktor sei hier der Zuzug von Geflüchteten. Der große Anteil dieser Personen befände sich bereits im Langzeitleistungsbezug. Dieser Bestand sei dynamisch, aber relativ gefestigt. Da mit einem leichten Abbau zu rechnen sei, liegt der Angebotswert bei -1,0%; welcher als ein ambitionierter Wert zu bezeichnen sei. Dieses würde einem Abbau von 25 Langzeitleistungsbeziehern entsprechen, wobei jeder vermiedene neue Langzeitleistungsbezieher ein Erfolg sei.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob eine Diskrepanz zwischen den von den Betrieben benötigten Arbeitnehmern und den Personen, die durch das Jobcenter vermittelt werden bezüglich der Qualifizierung bestehe.

 

Herr Bruns antwortet, dass der Informationsfluss zwischen den Betrieben bezüglich benötigter Arbeitskräfte und dem Jobcenter sehr gut sei. Dennoch sei es aufgrund der erforderlichen Qualifizierung schwierig, eine von dem Betrieb benötigte Fachkraft über das Jobcenter an diesen Betrieb zu vermitteln. Entsprechende Anpassungsqualifizierungen für bestimmte Arbeitsplätze würden bei Bedarf durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit könnte dann in die Qualifizierung derjenigen Person am Arbeitsplatz eingestiegen werden, welches das Qualifizierungschancengesetz ermögliche.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob das Land oder der Bund sich finanziell an den Qualifizierungsmaßnahmen beteilige.

 

Herr Bruns antwortet, dass der Bund mit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes entsprechende Mittel bereitgestellt habe, die über die Arbeitsagenturen verwaltet würden. Die Arbeitgeber könnten ebenso Zuschüsse für die Maßnahmen erhalten. Es gebe mittlerweile einige individuelle Möglichkeiten, finanzielle Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.

 

KTA Gäde stellt die Frage, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung auf die Planung des Jobcenters auswirke.

 

Herr Bruns antwortet, dass die deutschlandweite Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stets beobachtet werde und diese mit Blick auf den Landkreis Friesland in Bezug gesetzt werde. Es zeichne sich für das Jahr 2020 eine stabile Arbeitsmarktlage in Friesland ab.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.